Kann man neben einem Vollzeit Job, sein Gewerbe führen?

4 Antworten

Gucke in Deinen Arbeitsvertrag. Dort sollte stehen, ob bei einer weiteren Beschäftigung der Arbeitgeber zu informieren ist oder ob er sogar erst seine Zustimmung erteilen muss.

Das ist wohl rechtliche die größte Hürde.

Sozial ist es mit Chefs und im Kollegenkreis nicht einfach. Machst Du heute einen Fehler, dann wird man normal damit umgehen. Hast Du aber ein Gewerbe, dann wird Dir sehr schnell unterstellt, dass Du Dich gedanklich mehr darum kümmerst. Leider eine ganz häufige Beobachtung.

Und es ist natürlich ein schwerer Spagat. Viele Erledigungen sind so zu machen, dass das tagsüber stattfinden muss. Ein Anruf oder ein Termin bei einem Anwalt, einem Amt, was eben ganz normal anfällt.

Dazu kommt natürlich eine Stundenzahl die der Körper auch nicht so leicht nehmen wird. Jedenfalls nicht auf längere Sicht. Thema dabei dann Burnout und ein geschwächtes Immunsystem. Auch wieder so Dinge, die man sich als Arbeitnehmer kaum leisten kann und als Einzelunternehmer? ....

Aber es geht. Man sollte sich aber gerade deswegen sehr kluge Dinge überlegen, wie man beispielsweise die Fitness verbessert. Ein Thema was ohnehin viele in der Selbständigkeit ereilt. Früher oder später. Möglichst bevor ein Crash kommt.

Du darfst deinem AG keine Konkurenz machen. Beide Jobs aus Selbsständiger und nichtselbsständige Arbeit dürfen die Gesamtarbeitszeit von 48 Stunden nicht überschreiten.

Arbeitszeit beim AG geht vor. Sonst drohen Abmahnungen.

chazen 
Fragesteller
 20.02.2016, 12:55

Das beantwortet nicht meine Frage! 

berlina76  20.02.2016, 13:01
@chazen

Inwiefern beatwortet das nicht deine Fragen. Ja du darfst ein Nebengewerbe neben deinem Hauptjob haben . Das nennt sich dann Teilselbsständig. Nein du musst dich nicht für eins von beiden entscheiden. Beides kann auch Jahrelang nebeneinander herlaufen. Solange dein angemeldeter Job nicht darunter leidet. 

Ansonsten kannst du z.b. auch versuchen ob dein Ag mit einer Reduzierung der Arbeitsstunden einverstanden ist. 

Wie gesagt, solange du deinem Chef keine Konkurenz machst darfst du nebenbei Arbeiten was du willst.

chazen 
Fragesteller
 20.02.2016, 13:12

Erstmal muss der Arbeitgeber über das vorhaben infomiert werden und dieser muss auch zustimmen. Außerdem darf deine Leistung in deinem Job nicht darunter leiden.

Ich selbst habe erst vor wenigen Monaten ein Nebengewerbe angemeldet.

chazen 
Fragesteller
 20.02.2016, 12:56

Muss er auch darüber informiert werden, wenn es um einfachen Handel geht? Einkaufen und teurer verkaufen? Das beeinflusst nämlich in keinster Weise meine Leistung auf Arbeit.

slos8  20.02.2016, 13:02
@chazen

Wenn du sicher gehen möchtest, infomier deinen Arbeitgeber darüber. Ich habe mich auf den  Onlinevertrieb beschränkt und dennoch meinen Arbeitgeber darüber infomiert.

Eigendlich darf/kann dein Arbeitgeber es dir nicht verbieten, da dies sonst die Grundrechte verletzten würde, "recht auf freie entfaltung" etc.

Aber bevor man durch Gerichte und Verfahren sein Recht durchboxet, dann doch erstmal auf dem einfachem Weg versuchen.

Der Arbeitgeber kann so ein Kleingewerbe nur unter bestimmten Voraussetzungen verbieten, unter anderem auch wegen Rufschädigung, Konkurenz oder Schlechtleistung durch das Nebengewerbe.

berlina76  20.02.2016, 13:05
@chazen

Ja der AG ist über einen Nebenjob zu informieren. Kann ihn dir aber nicht verbieten es sei denn aus schon genannten Gründen

Falls du nicht mit einem Rueckhalt ueber mind. ein Jahr gesegnet bist, dann ist es nur klug, den Job erstmal beizubehalten.

Als ich mich selbststaendig gemacht habe, habe ich fast ein Jahr weitergearbeitet und nebenbei 2 kleine Kinder versorgt - das geht, ja.

chazen 
Fragesteller
 20.02.2016, 12:54

In meinem Fall ist es halt so, dass ich vollzeitmäßig Lieferant bin und nebenher handeln möchte. Falls ich also meinen Job verliere, ist es nicht dramatisch, da ich als Berliner, sehr schnell etwas neues in diese Richtung finde aber ich möchte nicht extra kündigen, da ich mich dort super wohlfühle und das Handeln, würde meine Leistung im Vollzeitjob, nicht beeinflussen. Danke dir jedenfalls :)

Steffile  20.02.2016, 13:30
@chazen

Viel Erfolg!!

chazen 
Fragesteller
 21.02.2016, 03:57