Kann man eine Rechtsschutzversicherung stilllegen lassen?

6 Antworten

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Möglich ist es aber wirklich ratsam ist es nicht denn dann hast du keinen Rechtsschutz und dann wenn du diesen wieder bezahlen kannst fangen wieder erst dein halbes jahr an wo du zahlst und dann erst wieder einen Anspruch darauf hast. Vielleicht redest mal mit deiner Versicherung wie ihr einen Weg findet oder bestimmte bereiche raus nimmt die du gerade überhaupt nicht brauchst und kommst so mit der Versicherungssumme runter

nein, das macht ja keinen Sinn. Man muß die Kündigungsfrist einhalten und kann dann kündigen. Es entstehen ja durch die Kündigung keine Nachteile im Gegensatz zu einer Rentenversicherung

Ich denke ja wenn man knapp bei Kasse ist.Solltest deine Versicherung anrufen und fragen.Still legen ist ja besser als nicht zahlen.Ich hatte es vor Jahren auch mal in Erwägung gezogen...meine Versicherung hat gesagt dass ich dann aber keine Schutz habe...na ja das ist ja eigentlich klar.

Mismid  09.04.2009, 08:26

stillegen ist ja das gleiche wie nicht zahlen!

Morpheus99  09.04.2009, 08:33
@Mismid

stillegen = erlaubt, nach Absprache mit dem Versicherer
nicht zahlen = zumindest nicht wünschenswert ^^ und zieht Ärger nach sich

anjanni  09.04.2009, 08:33
@Mismid

nee - stillegen ist nach Rücksprach

bein (einfach) nicht zahlen, gibt es Mahnungen und zusätzliche Kosten

Schnuffduff  09.04.2009, 08:34
@Mismid

Ja aber mit Genehmigung der Versicherung und nicht einfach nicht zahlen. So und nu ist mir das Wort eingefallen.Ich hatte die Versicherung gefragt ob ich die Versicherung ruhen lassen könnte und ob man die Vertragslaufzeit hinten dran hängen kann.

Es kommt scheinbar auf den Versicherer an. Ich habe meine Rechtsschutzversicherung vor Jahren schon einmal ruhen lassen können, da ich nachweislich zahlungsunfähig war. Die sind da mit der Zeit immer kulanter. Also einfach mal Kontakt aufnehmen. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass in solchen Fällen persönlicher Kontakt besser ist, als telefonisch oder schriftlich.

Man müsste es mit der Versicherung klären, ob man sie für einen bestimmten Zeitraum ruhen lassen kann.