Kann man eine Hacking Angriff Anzeigen?

9 Antworten

Moin.

Selbstverständlich kann man das. Ein solcher Angriff ist nach § 303 b StGB - Computersabotage - zu werten, also strafrechtlich durchaus relevant. Darüber hinaus kommt für die obige "Aussage" auch noch § 240 StGB - Nötigung - in Betracht.

Beide Tatbestände sind relative Antragsdelikte, werden also nur auf Antrag verfolgt. Also kannst Du beide nicht nur anzeigen, Du musst sie anzeigen, wenn Du denn eine Verfolgung erreichen willst.

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Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Die Videos von Abgegrieft sind mittlerweile alle nur gefaked. Ich kenne ihn seit 4 Jahren, mochte ihn auch sehr, aber jetzt faked er alle Videos. Somit kann er ihn nicht anzeigen, da Lukas - Abgegrieft es will, dass er es macht.

007332 
Fragesteller
 09.12.2018, 02:48

das denke ich nicht weil ich ihn auch kenne und zwar Persönlich und ich habe ihn über WhatsApp gefragt ob der das Anzeigen Möchte und er hat gesagt wenn man das anzeigen kann macht er das auch deshalb habe ich diese Frage gestellt

Anzeigen kannst du alles. Bringen wirds wohl nix und das sagen dir auch die Polizeibeamten.

picasso22  08.12.2018, 23:32

Blödsinn was du da sagst. Erpressung ist ne Straftat und wird genau so behandelt.

Brunzkundl  08.12.2018, 23:39
@picasso22

Und bringt trotzdem nichts.

verreisterNutzer  09.12.2018, 00:18
@picasso22

Moin.

Nur strafrechtlich ist das keine Erpressung sondern eine Nötigung. Der Vermögensnachteil der für die Erpressung erforderlich ist, ist hier schwierig zu benennen.

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verreisterNutzer  09.12.2018, 00:24

Moin.

Es mag sein, dass technisch weniger versierte Beamte so etwas aussagen. Aufnehmen müssen sie die Anzeige dennoch und wenn die ein Mal geschrieben ist, diese auch erst mal verfolgen - darüber sind sie ihrerseits der Staatsanwaltschaft Rechenschaft schuldig.

Man kann solche Straftaten allerdings nicht nur bei der Polizei anzeigen. Man kann auch direkt Strafantrag bei der zuständigen Staatsanwaltschaft stellen. Und der wird das erst mal genau prüfen, bevor er eine Aussage darüber trifft, ob das Sinn hat.

Und in der Regel wird es für einen Staatsanwalt Sinn haben, wenn für ihn Computer und Internet nicht genauso neuland sind, wie für unsere Bundeskanzlerin. Denn dann weiß er, dass solche Hacker oder genauer eher Cracker sich mit solchen Attacken nicht nur auf einen Server beschränken, sondern das dort gewiss noch wesentlich mehr zu ermitteln ist.

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Ja, kannst du. Du hast dann doch sogar die IP von dem.

Versuchs einfach mal. Mach eine Online Anzeige:

https://online-strafanzeige.de/

Gebe die IP des Verursachers an, den Zugriffszeitpunkt und mögliche andere Infos über den Verursacher etc.