Kann man eine Gewerkschaft gründen?

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Natürlich kann man in Deutschland eine Gewerkschaft gründen.

In Artikel 9 Abs 3. Grundgesetz heißt es: "Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden, ist für jedermann und für alle Berufe gewährleistet. Abreden, die dieses Recht einschränken oder zu behindern suchen, sind nichtig, hierauf gerichtete Maßnahmen sind rechtswidrig."

Bei Wikipedia wird dazu ausgeführt: "Nach der Rechtsprechung deutscher Gerichte ist eine Gewerkschaft eine auf freiwilliger Basis errichtete privatrechtliche Vereinigung von Arbeitnehmern, die als satzungsgemäße Aufgabe den Zweck der Wahrnehmung und Förderung jedenfalls auch der wirtschaftlichen Interessen ihrer Mitglieder verfolgt, die gegnerfrei, in ihrer Willensbildung strukturell unabhängig von Einflüssen Dritter und auf überbetrieblicher Grundlage organisiert ist und Tariffähigkeit, d. h. die rechtliche Fähigkeit besitzt, die Arbeitsbedingungen ihrer Mitglieder tarifvertraglich mit normativer Wirkung zu regeln."

Damit sind einige Kriterien benannt, die erfüllt sein müssen, damit man einer Vereinigung die Gewerkschaftseigenschaft zuerkennen kann:

  • Gegnerfreiheit und strukturelle Unabhängigkeit (damit sich nicht Arbeitgeber ihre "eigenen", von ihnen abhängigen und beeinflussten Schein-"Gewerkschaften" gründen können)

  • überbetriebliche Organisation

  • Tariffähigkeit

Zur Tariffähigkeit gehört, dass Gewerkschaften "über eine leistungsfähige Organisation verfügen einen wirksamen Druck und Gegendruck auszuüben vermögen, so dass sich ihr sozialer Gegenspieler veranlasst sieht, auf Verhandlungen über den Abschluss einer tariflichen Regelung der Arbeitsbedingungen einzugehen und zum Abschluss eines Tarifvertrages zu kommen."

Vor den Arbeitsgerichten wird aktuell z.B. um Tariffähigkeit der "Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP)" gestritten. Dabei wurde in bisher zwei Instanzen festgestellt, diese sei nicht „tariffähig“ im Sinne des Gesetzes, da es ihr an der nötigen „Sozialmächtigkeit“ fehle. Nach Auffassung des Gerichts ist die Gewerkschaft also zu klein, um dem mächtigen Arbeitgeber ein halbwegs ebenbürtiger Gegner zu sein. Die Folge: Die geschlossenen Tarifverträge wären ungültig.

Zur Rechtsform: Manche Gewerkschaften organisieren sich als eingetragener Verein und sind deshalb juristische Personen des Privatrechts. Andere Gewerkschaften sind keine eingetragenen Vereine, werden aber – wie politische Parteien – dennoch als rechtsfähige Personenvereinigung behandelt.

Soviel zum Rechtlichen. Bleibt die Gegenfrage: Warum willst Du eine Gewerkschaft gründen, wo wir in Deutschland doch bestehende freie und mächtige Gewerkschaften für alle Branchen haben?

Selbst wenn man in einzelnen Fragen nicht zufrieden mit der zuständigen Gewerkschaft sein sollte, bleibt es doch am naheliegendsten, Mitglied zu werden (oder zu bleiben), sich zu engagieren und dafür zu arbeiten, dass die Gewerkschaft ihre Aufgaben besser erfüllt bzw. erfüllen kann. Das erscheint mir allemal sinnvoller, als eine eigene, kleine und jedenfalls zunächst einflusslose (Spalter-)Gewerkschaft gründen zu wollen.

sullezram  21.11.2016, 18:50

Hallo ,

hätte da eine Frage ,davon ausgehend dass ,wie Sie geschrieben haben ,eigentlich alle Berufsgruppen ihre Gewerkschaft hätten .Welche bitte ist für Kranken und Altenpflege zuständig ?

drblack  11.11.2017, 10:58

Ist zwar schon eine Weile her, dass Du diese Zeilen geschrieben hast, aber aus aktuellem Anlass wäre es doch sinnvoll, eine Leiharbeitergewerkschaft zu gründen, ähnlich der CGZP, da der Leiharbeiteranteil  enorm gestiegen ist (ca. 910.000). Die Frage ist, warum sich die CGZP da nicht mehr involviert. Mich treibt seit Jahren nämlich der Gedanke um, wieso eine solch mächtige Volksgruppe keine eigene Vertretung hat. Klar ist, dass eine solche von der Industrie und wahrscheinlich auch von den etablierten Gewerkschaften gar nicht gewünscht wird. Aber sinnvoll wäre es allemal.