Kann man das Arbeitslosengeld eigentlich auch pfänden lassen?

8 Antworten

Arbeitslosengeld, je nach Höhe, kann gepfändet werden. Geh am besten zu einem Anwalt. Der kann dir die Chancen und die Vorgehensweise am besten erklären.

amiria71  01.02.2008, 12:41

der einzige, der daran einen vorteil hat, ist aber der anwalt.... für alg lohnt das nicht!

Katzentatze  01.02.2008, 12:45
@amiria71

Für Harz nicht, aber ALG je nach Höhe, auf jeden Fall.

amiria71  01.02.2008, 13:12
@Katzentatze

bei den meisten, die nicht freiwillig zahlen, ist noch nicht mal das normale einkommen pfändbar :-/

nur mal als beispiel: alleinstehend grenze 940,00 Euro 1 unterhalsberechtigter (frau) 1.291 Euro. Danach fängt jeweils mit 7 Euro oder so an, die pfändbar sind. hängt ja auch davon ab, was an Unterhaltsverpflichtungen vorliegt. Die Pfändungsfreigrenzen sind vor einiger Zeit erheblich angehoben worden.

Sozialleistungen sind zum Teil auch pfändbar, es kommte darauf an, welche Sozialleistung gepfändet werden soll. Nicht pfändbar sind: Sozialhilfe, Erziehungsgeld, Mutterschaftsgeld. Wohngeld und Kindergeld sind unter besonderen Umständen pfändbar.

Alle anderen Sozialleistungen können wie Arbeitseinkommen gepfändet werden. Dies gilt für alle Sozialleistungen mit Lohnersatzfunktion, wie Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe, Renten, Krankengeld Übergangsgeld oder Unterhaltsgeld.

Daher kannst du das Arbeitslosengeld pfänden lassen. Du musst beim Gerichtsvollzieher die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung beantragen, falls der Schuldner dies noch nicht getan hat. Dabei muss er auch offenbaren, wieviel Arbeitslosengeld er bekommt und von welcher Stelle. Es gelten hier aber auch die Pfändungsfreigrenzen, d.h. du darfst erst ab einem bestimmten Betrag den Rest pfänden lassen, damit dem Schulder das nötigste verbleibt.

amiria71  01.02.2008, 12:42

man braucht nicht für 50 Euro eine eidesstattliche Versicherung abnehmen zu lassen, um eine Pfändung auszubringen. Sofern man das Amt kennt, geht das auch so.

Nein,Sozialleistungen dürfen nicht gepfändet werden!

bommel65  01.02.2008, 12:21

DH!

amiria71  01.02.2008, 12:21

das stimmt so nicht

miccy  01.02.2008, 12:24

7 Werktage darf die Bank es nicht freigeben!

amiria71  01.02.2008, 12:30
@miccy

wir reden aber nicht von einer pfändung des bankkontos.... das geht ja wieder anders

Indy72  01.02.2008, 12:25

ALG1 Ist z.T. pfändbar, weil das eine Versicherungsleistung ist.

miccy  01.02.2008, 12:26
@Indy72

Wenn dem so ist,ok...wieder was dazu gelernt :-)

ALG1 ist bais auf die gesetzliche Selbstbehaltsgrenze Pfändbar, ALG2 - nicht, weils ohnehin drunter liegt!

theoretisch ja. Ob es da noch einen pfändbaren Anteil gibt, ist aber fraglich, jedenfalls höchstens ein paar Euro - ob sich das lohnt?

Gepfändet wird mittels eine "Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses", der bei Gericht beantragt wird (15,00 Euro) und vom Gerichtsvollzieher an den Schuldner und den Drittschuldner (ARGE) zugestellt werden muss (kostet extra, ca nochmal 20 - 30 Euro).

Dafür muss zumindest das zuständige Amt bekannt sein.

ich glaube, dass in solchen Fällen aufwand und Kosten in keinem Verhältnis zum Ergebnis stehen, selbst wenn es ein paar Euro im Monat geben sollte.

Indy72  01.02.2008, 12:27

Manche Gläubiger und Gerichtsvollzieher kennen keine Gnade. Sie fragen auch nicht, woher das Geld kommt oder kommen soll.

"Pecunia non olet!" - sgte Tiberuis und führte die Toilettengebühren in Rom ein!

amiria71  01.02.2008, 12:31
@Indy72

wenn man den gerichtsvollzieher zum schuldner schickt, pfändet der aber nicht das Arbeitslosengeld. Die Pfändung des AlG hat nix mit dem Gerichtsvollzieher zu tun (außer, dass der den Brief dort vorbeibringt) rechnen tut dann das amt und in der ZPO sind die Pfändungsfreigrenzen festgelegt.