Kann ich mit einem flüchtling zusammen ziehen?
Hallo, Also folgende Situation: ich mache zur Zeit eine Ausbildung und habe eine eigene Wohnung. Die Wohnung ist mir leider etwas zu teuer und deswegen wollte ich mit meinem Freund zusammen ziehen. Wir wollten sowieso zusammen ziehen. Die Frage dazu wäre jetzt: Kann er einfach bei mir einziehen? Wer müsste die Miete zahlen? Würden wir uns die Miete teilen müssen odwe müsste ich mehr zahlen? Wird mein Gehalt bei mit seinem zusammengerechnet? Wir sind ja noch nicht verheiratet.
Vielen Dank schon mal :)
4 Antworten
Zieht Ihr explizit als Wohngemeinschaft zusammen teilt Ihr nur die Miete, zieht Ihr als Paar zusammen werdet Ihr wohl als Bedarfsgemeinschaft mit der daraus folgenden Einkommensanrechnung eingestuft werden, soweit er Leistungen nach SGB II bezieht.
Allerdings stellt sich doch erst einmal die Frage - wieviel verdienst Du überhaupt? Und wie hoch ist die Miete?
Stellt sich noch eine Frage -- wären dies angemessene Kosten für eine Unterkunft in Deiner Kommune?
Schau bitte einmal hier:
Die Miete für eine Wohnung zahlt der im Mietvertrag dazu verpflichtete Mieter.
Hat der Flüchtling kein Geld, kann oder will nicht zahlen, bleibt die Zahlungsverpflichtung am Mieter alleine hängen.
Die Vermietung an Flücjhtlinge ist sehr problematisch, sofern man nicht weiß ob und wann mit der Rückführung in deren Heimatland zu rechnen ist.
Schon aus diesem Grunde dürfte sich kaum ein eingermaßen vernunftorientierter Vermieter zur Vertragsgestaltung mit einem Flüchtling einlassen.
Sie brauchen für den Vermieiter eine Selbstauskunft, den Nachweis zu den darin gemachten Einkommensangaben und eine aktuelle Schufa-Auskunft.
Dann kann der Vermieter über eine evtl. Wohnungsvergabe und deren Art und Weise an Sie entscheiden.
Das kommt auf den Status des "Flüchtlings" drauf an. Wenn er ein anerkannter Asylant ist und Hartz 4 (oder vergleichbare Leistungen) bezieht, dann ist das doch kein Problem.
Ein Jahr lang kann man es so drehen, dass ihr in einer Art WG zusammen wohnt, danach wird euch von Amts wegen eine Bedarfsgemeinschaft unterstellt. Dann müßtest du also für ihn finanziell aufkommen.
Also würde man sich für ein Jahr die Miete teilen?
Ja, ihr müßtet dann für ihn einen neuen Hartz 4 Antrag stellen. Er bekommt dann vom Amt die halbe Miete für eure Wohnung, wenn das angemessen ist.
na die miete dürft ihr dann natürlich tragen. natürlich werden die einkommen dann zusammengerechnet.
Ja klar,
Aber verdiene ich nicht zu wenig?
Ich meine mein gehalt reicht gerade so für mich selber.
ein flüchtling bekommt doch auch geld. da wird das amt danns chon prüfen ob man da sparen kann.
für zwei die gemeinsam leben iszt es schon etwas billiger als wenn jeder einzeln lebt
@Selena1888
Aber verdiene ich nicht zu wenig?
Ihr "Verdienst" reicht nicht einmal für Sie und das Kind, geschweige denn zur Ausgestaltung falsch verstandenen "Samaritertums"!
Ich verdiene mit kindergeld um die 900€.
Ich zahle eine Kaltmiete von 420€