Kann ich mit dem Auto eines Freundes fahren?

5 Antworten

  • Bist du im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse B?
  • Ist das Auto zugelassen und haftpflichtversichert (erkennst du an den Nummernschildern, da sind dann solche Plaketten drauf)?
  • Ist das Auto verkehrstauglich?
  • Hat der Kollege dir erlaubt das Auto zu fahren und dir Schlüssel und Fahrzeugpapiere übereignet?

Wenn du nun jede Frage mit ja beantwortet hast, darfst du mit der Karre fahren und hast natürlich auch Versicherungsschutz.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Super Antowrt ! Frage mich da ich Fahranfängerin bin und kein eigenes Auto besitze, wie kommt denn da der Versicherungsschutz zu stande?

@XxHappyHippiexX

Versicherungsschutz kommt zustande in dem man eine KFZ-Haftpflichtversicherung abschließt.

Dass das im Falle eines Unfalls, bezogen auf den Beitrag für deinen Freund unangenehme Folgen haben kann, ist eine andere Thematik.

@kevin1905

Ah, ok das klingt logisch! Vielen dank :)

@XxHappyHippiexX

Indem dein Freund eine Autohaftpflicht - Versicherung abgeschlossen hat. Wenn er allerdings als alleiniger Fahrberechtigter eingetragen wäre, dürftest du nicht damit fahren. Dann ist die Versicherung wegen des geringeren Risikos meist billiger. Aber das ist hier wohl nicht der Fall.

Und was wenn der Freund in der Versicherung weitere Fahrer ausgeschlossen hat? Dann riskiert er seine Police.

@Thirteeen
Und was wenn der Freund in der Versicherung weitere Fahrer ausgeschlossen hat?

Dann wird die Versicherung rückwirkend zur letzten Hauptfälligkeit (meist 01.01.) den Fahrer beim Unfallzeitpunkt mit in den Vertrag aufnehmen und den sich daraus ergebenden Mehrbeitrag einfordern.

Da zu Unrecht ein Rabatt für einen reduzierten Fahrerkreis in Anspruch genommen wurde, kann die Versicherung ferner eine Vertragsstrafe erheben, die bis zu einen Jahresbeitrag betragen kann.

Auf den Versicherungsschutz hat das jedoch KEINEN Einfluss.

@kevin1905

"Auf den Versicherungsschutz hat das jedoch KEINEN Einfluss."

Ich hatte nichts anderes geschrieben.

Er muss bei der Versicherung angemeldet werden, sonst zahlt die Versicherung nicht. Er bekommt glaube ich 30 Freifahrten pro Person, bevor es geld kostet

@MintOS

du willst also einem Versicherungsmakler erkären, wie Kfz-Versicherungen funktionieren? geile Idee!

@MintOS
Er muss bei der Versicherung angemeldet werden, sonst zahlt die Versicherung nicht

Hör auf Schwachsinn zu labern von Sachen, von denen du keine Ahnung hast.

Du arbeitest sicher nicht in der Branche, verfügst daher weder über die Sachkundeprüfung zum Versicherungsfachmann/-frau, noch eine abgeschlossene Ausbildung zum Kaufmann/-frau für Versicherungen und Finanzen, geschweige denn einen Bachelor/Master Abschluss oder den Versicherungsfachwirt/-in.

Ergo kannst du zu der Frage nichts sinnvolles beitragen. Auf die Muster-AKB des GdV hatte ich bereits verwiesen. Der Fahrer hat immer Versicherungsschutz, egal wer das ist.

Die KFZ Haftpflicht ist IMMER leistungspflichtig bei einem Unfallerereignis mit Drittschaden.

Wenn dich die Polizei anhält, passiert nichts. Es passiert nur was, wenn du in einen Unfall verwickelt wirst.

Es passiert nur was, wenn du in einen Unfall verwickelt wirst.

Was denn?

@kevin1905

Die Versicherung könnte Probleme mit der Regulierung des Schadens machen, was dann allerdings wiederum nur den Halter und nicht den Fahrer betrifft.

@mondfaenger

Regulieren wird sie, nur wird sie dem Versicherungsnehmer (muss nicht auch der Halter sein) dann mitteilen, dass er zu Unrecht einen Rabatt für eine Fahrekreisbegrenzung in Anspruch genommen hat und die korrekten Beiträge nachfordern.

Sonderkündigungsrecht aufgrund eines Schadens natürlich außen vor.

Wenn du einen gültigen Führerschein für das Fahrzeug hast, darfst du damit fahren. Ob du damit fahren kannst, steht auf einem anderen Blatt.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Du bist dann natürlich versichert. Nennt sich Gelegenheitsfahrt, dafür musst du nicht extra mitversichert werden.