Kann ich meine Hälfte beleihen ohne zustimmung?

6 Antworten

Wenn Du eine Bank findest die sich mit dem hälftigen Anteil absichern würde ? Glaube kaum das eine Bank das mitmacht ! Du könntest deinen Teil an einen Gläubiger abtreten, Absicherung im Grundbuch ! Du müsstest quasi einen Dummen finden !

Barogono 
Fragesteller
 07.01.2009, 14:40

Moment! Wenn ich doch eine Immobilie ersteigere oder finanziere hat die bank immerhin die möglichkeit eine grundschud dort einzutragen und als sahnehaube oben drauf auch gleich noch eine in meine grundstückshälfte. Das bedeutet doppelt sicherheit.

Sigurd30  20.05.2016, 22:33
@Barogono

Hallo, ich habe eine Immobilie, welche mir zur Häfte gehört und ein Gewerbe Objekt, leider geben mir die Banken kein "Go". Diese sagen, ich benötige erst einen Job und soll Geld verdienen und dann kann ich weiter machen. Könnt ihr mir bitte Tipps oder ähnliches geben? Danke.

Warum denn nicht?
Wenn Du eine Bank findest die Dir Geld gibt für Deinen (ideellen?) Anteil kannst Du beleihen wie Du willst.
Ferner kannst Du natürlich auch eine (Zwangs-)Versteigerung zur Auflösung der Eigentümergemeinschaft veranlassen und die anderen Eigentümer können absolut nichts dagegen unternehmen außer sie steigern mit um ihren Besitz nicht zu verlieren.
Du kannst mit Deinem Eigentum machen was Du willst ohne Zustimmung der/des anderen es sei denn es bestehen irgendwelche vertraglichen Regeln wie z.B. eine Teilungserklärung oder einTestament.

Guppy194  07.01.2009, 06:58

richtig

Nein!!! Erst recht nicht, wenn Ihr Verträge habt. Aber das klingt schon fast nach Erpressung? L.G.

selbstverständlich kannst Du Deinen Miteigentumsanteil beleihen

das ist kein Problem und kommt immer wieder vor; genauso wie Du ihn verkaufen, verschenken, vererben kannst´, kannst Du ihn auch belasten; die Belastung gilt dann natürlich nur für Deinen Anteil, der Anteil des Miteigentümers ist weiterhin unbelastet; im Grundbuch steht dann bei der Grundschuld: "...eingetragen am Mitteigentumsanteil des Eigentümers xy...";

jeder der Miteigentümer ist in der Verfügung über seinen Anteil unbeschränkt;

nein das geht nicht!

Qetan  07.01.2009, 01:18

Hi!

wolle59  07.01.2009, 01:20
@Qetan

winkewinke:))

Guppy194  07.01.2009, 07:11
@wolle59

Guten Morgen wolle59: nach § 747 BGB kann jeder Miteigentümer über seinen Anteil allein verfügen, d.h. er kann ihn verkaufen, verschenken aber auch belasten ohne Zustimmung des anderen Miteigentümers; über das Ganze können natürlich nur alle Miteigentümer gemeinsam bestimmen; Gruß guppy