Kann ich Haus vor Zwangsversteigerung kaufen und wer bestimmt den Preis?

2 Antworten

Selbstverständlich kann der "Nocheigentümer" die Immobilie "bis zum Ende der Bietstunde" selbst veräußern. Den Preis bestimmt bis dahin der Eigentümer selbst!!! ABER ACHTUNG!!! Man sollte sich vorab sowohl beim Amtsgericht aber wichtiger bei den eingetragenen Gläubiger/n erkundigen, ab welche Summe die einer Umschreibung und damit dem Verkauf zustimmen würden. Es nutz Ihnen kein Kaufvertrg mit entsprechender Summe, wenn diese allerdings nicht ausreichen sollte, um das Grundbuch zu säuber!!! Sie haben dann zwar gekauft und möglicher weise auch Geld gezahlt, aber ins Grundbuch und damit Eigentümer sind und werden Sie dadurch nicht. Wenn Sie unterhalb des festgesetzten wErtes vorab kaufen wollen, weil die Immobilie zu Ihnen passt, dann sollten Sie auf o.g. achten und "einfach kaufen"!

Wer säubert denn in dem Fall das Grundbuch Abt. III: der Käufer oder der Verkäufer oder ist das Vereinbarungssache? Was ist wenn der Verkäufer die Säuberung zusagt und nicht vollzieht und zahlungsunfähig ist? Gruss MB