Kann ich ein VL (Vermörgenswirksame Leistung) Depot vorzeitig kündigen?

3 Antworten

Nein, eine Anlage von VL wird besonders Prämiert und je nachdem was es ist auch noch staatlich gefördert. Dazu ist es aber Bedingung, dass der Vertrag über eine bestimmte Zeit läuft. Früher waren das mal sieben Jahre. Ruft man die Einlagen jetzt vorher ab, verliert man eben neben irgendwelchen Gebühren und den gewöhnlichen Zinsnachteilen eben auch noch diese Prämien und Förderung, so daß am Ende eigentlich nur die schlecht verzinste Einlage übrig bleibt, wenn überhaupt!

andreas48  19.07.2008, 17:47

ein Depot hat keine Zinsen in dem Sinne und auch Gebühren werden nicht zurückgefordert, lediglich die Arbeitnehmersparzulage wird nicht ausgezahlt..hört sich nur komplizierter an als es ist

RBMannheim  19.07.2008, 18:01
@andreas48

VWL laufen aber auch nicht auf ein Depot, also z.B. Aktien sondern auf eine entsprechende Vertragsform! Z.B. einen Wertpapiersparvertrag. Und der hat eine ganz normale Verzinsung! VWL dürfen auf nichts Spekulatives laufen! Und da die entsprechenden Anteile in einem Wertpapiersparvertrag vor ihrer Fälligkeit verkauft werden müssen, können da auch "Gebühren" also zusätzliche Kosten anfallen!

MarianneW  19.07.2008, 20:50
@RBMannheim

Natürlich dürfen VL auch auf Fonds laufen.

MarianneW  19.07.2008, 23:37
@MarianneW

http://www.fastcontent.de/2007/11/15/sinnvolle-dws-provesta/

RBMannheim  23.07.2008, 18:50
@MarianneW

VWL dürfen auf gar nichts laufen, wo ein Risiko für die Anlage besteht! Insofern können das nur festverzinsliche Fonds sein!

Libertad4711  28.10.2009, 16:56
@RBMannheim

Das ist schlicht falsch, wie ein Blick in das 5. Vermögensbildungsgesetz unmittelbar belegt.

VWL-fähinge Fonds müssen jederzeit eine Aktienquote von mindestens 60% aufweisen. Damit sind sie natürlich risikobehaftet.

Wie aber hier bereits erläutert wurde, bezieht sich die "prämienschädlichkeit" auf den Wegfall der Arbeitnehmersparzulage. Es macht Sinn, hier zu prüfen, ob man überhaupt prämienberechtigt ist. Wer mehr als 20.000 € pro Jahr zu versteuerndes Einkommen hat, ist ohnehin nicht prämienberechtigt; insofern kann dann auch keine Prämienschädlichkeit auftreten.

Vor allem würdet ihr die erhaltenen Zulagen zurückzahlen müssen und vermutlich auch die erhaltenen VL-Leistungen des AG nachversteuern müssen, denn diese sind doch mW steuerlich bzw seitens der Sozialabgaben besonders behandelt, oder?

Insofern ist dies sicherlich komliziert.

andreas48  19.07.2008, 17:46

nö.. so´kompliziert ist es nicht..

Prämienschädliche auflösung bedeudet, dass die Arbeitnehmersparzulage nicht ausgezahlt wird, die am Ende der Laufzeit seitens des Finanzamtes überwiesen wird

JoWaKu  19.07.2008, 19:13

so ist es. - DH!