Kann ich ein Gebot für eine Eigentumswohnung zurückziehen, wenn ich Höchstbietender bin?

3 Antworten

Wenn das eine Versteigerung war und Du den Zuschlag bekommen hast ist es unwiederruflich.

Sonst kannst Du jedes Gebot bis zum Notarvertrag wieder zurück nehmen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
elitehunter2810 
Fragesteller
 13.05.2020, 19:53

Danke für die Antwort! Es gab einen festen Kaufpreis. Da nun aber mehrere Interessenten für diesen Preis kaufen möchten, hat der Makler zusammen mit dem Verkäufer entschieden, den höchstbietenden zu nehmen. Ich gehe davon aus, dass dies keine Versteigerung ist / war, da ja vorher per festem Kaufpreis geregelt war?

albatroz1102  13.05.2020, 19:54
@elitehunter2810

Ich meine die Versteigerungen beim Amtsgericht und nicht die vom Makler.

elitehunter2810 
Fragesteller
 13.05.2020, 20:00
@albatroz1102

Hallo, nein, dies war ein privater vom Eigentümer in Auftrag gestellter Verkauf, welcher nun aufgrund von mehreren Interessenten zu einer Versteigerung? (vom Makler) geworden ist. Also kann ich, falls ich mich noch unwohler fühle, in diesem Fall mein Gebot zurückziehen? Dies ist mein erstes Mal und ich fühle mich im Moment ein wenig unwohl und "verarscht". Als ob die nur diese Geschichte erfinden und mich nun weitere 5.000€ erleichtern möchten.

Christiangt  13.05.2020, 20:06
@elitehunter2810

Gibt es zur Immobilie noch einen Onlinelink? Dann kann man vieleicht beurteilen, ob der örtliche Markt eine entsprechende Nachfrage hergibt, die du ja bezweifelst.

albatroz1102  13.05.2020, 20:08
@elitehunter2810

Der immobilienverkauf ist skrupellos und da wird um jeden Cent gezockt und dafür auch gelogen, wenn es sein muß.

Ich habe auch mal auf einer Wohnung 100.000€ geboten die 117.000€ gekostet hat. Die Maklerin hat mich dann angerufen und mir die Zusage für 100.000€ gegeben. Anscheinend hat sie weite erzählt daß ich von der Wohnung begeistert bin. Ein Tag später ruft mich ihr Kollege zurück und sagt daß er einen Käufer für 117.000€ hätte, ob ich da mitbieten will. Da sagte ich, daß ich nur für 100.000€ die Wohnung haben möchte und achte nun daß ich sie doch nicht bekommen und habe abgesagt. Zwei Tage später ruft mich die erste Maklerin wieder an und sagte, daß es ein versehen war und sie beim ersten Gebot für 100.000€ bleibt. dann habe ich wieder zugesagt und sie hat sich für ihren Kollegen entschuldigt.

Wie Du siehst, wollten die mich auf 117.000€ hoch treiben.

Somit traue keine in dem Geschäft.

jurimausi  13.05.2020, 20:29
@elitehunter2810
Also kann ich, falls ich mich noch unwohler fühle, in diesem Fall mein Gebot zurückziehen?

Ja das ist möglich. Problematisch wird es dann, wenn praktisch gegen die Verkehrssitte gehandelt wird. Beispielsweise indem man absichtlich Höchstbietender wird um Zeit und Geld der Beteiligten zu verschwenden, so dass der Verkauf verzögert wird oder Spaßbieten.

Atypische Fälle können natürlich immer mal gegeben sein. Allerdings ist ein "ich fühle mich unwohl" noch nicht erheblich genug um davon ausgehen zu können, dass ein Schadensersatzanspruch entsteht.

Ansonsten steht oben alles wichtige und passende.

elitehunter2810 
Fragesteller
 13.05.2020, 21:15
@jurimausi

Danke dir für die Antwort! Ich finde es halt auch ein wenig dubios, dass wir bieten sollen aber keine wirkliche Bestätigung bekommen, ob dort nun einer geboten hat oder nicht oder ob es überhaupt weitere Interessenten gibt. Das Makler gewinnorientiert nicht nur für den Verkäufer, sondern auch für sich selbst sind, ist mir ja klar, jedoch müssen die Käufer doch auch geschützt werden. Da dies wie ja schon erwähnt, mein erster Versuch ist, eine Immobilie zu kaufen, kann ich solche "Machenschaften" nicht ganz nachvollziehen und gehe halt vom Schlimmsten aus - die 5.000€ Schritte kommen mir auch ziemlich hoch vor, für eine 75.000€ Immobilie. Deswegen bin ich der Meinung, das man da ruhig skeptisch werden kann. Je tiefer und weiter wir mit den "Handlungen" kommen, desto "komischer" wird mein Gefühl ausgenutzt und für Dumm verkauft zu werden.

albatroz1102  14.05.2020, 06:14
@elitehunter2810

Dann solltest Du nur soviel bieten, wie Du der Meinung bist daß Dir die Immobilie auch wert ist. Dann ist alles gut. Wenn Du sie unbedingt haben willst mußt Du eben mehr bieten als Du bereit bist.

hilflos99  14.05.2020, 14:49

auch bei einer Versteigerung ist das Gebot erst gültig wenn die Sicherheitsleistung hinterlegt wurde

De Eigentumserwerb durch Kauf wird erst mit deer notariellen Beurkundung des Kaufvertrages bindend.

Bei der Zwangsversteigerung - nicht freihändigen (!) Versteigerung -, ersetzt der Zuschlag als Hoheitsakt den Kaufvertag und es bedarf daher keiner weiteren Beurkundung durch einen Notar.

Ja, aber Du kannst schadenersatzpflichtig werden.

albatroz1102  13.05.2020, 19:53

Nein, kann man nicht!

jurimausi  13.05.2020, 20:15
@albatroz1102

Ein vorvertragliches Schuldverhältnis ist gegeben und liegen weitere Voraussetzungen vor, kann man in der Tat schadensersatzpflichtig werden. Die Antwort bezieht sich auf die reine Möglichkeit und die Möglichkeit besteht im Zivilrecht eigentlich fast immer.

So verstehe ich zumindest die Antwort. Nicht korrekt wäre es hingegen, den Schadensersatz kategorisch auszuschliessen. Die Frage ist dann wie das hier gemeint sein soll.

jurimausi  13.05.2020, 20:24
@jurimausi

Ich will aber mal selber ergänzen, nicht das andere oder FS einen falschen Eindruck bekommen. Die Schwelle das man über das vorvertragliche Schuldverhältnis zu einem Schadensersatz kommt, sind ziemlich hoch. Das einfache zurückziehen reicht dabei nicht aus, dazu müsste dann schon ein schädigender Charakter iSv § 242 BGB kommen. Dass man eben nicht nach Treu und Glauben handelt.