Kann ich deswegen eine Anzeige erstatten?

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nix, wenn du nix schriftliches hast. und eine anzeige würde sicher wegen geringfügigkeit nicht greifen. verbuch es unter lehrgeld, auch wenns ne sauerei ist, sich was zu leihen und es nicht mehr zurück zu geben.

Du kannst das natürlich zur Anzeige bringen, wenn ihr vereinbart hattet wann und wie er es dir wieder zurückzahlt => mündlicher Vertrag. Die Polizei wird ihn vorladen und je nach dem dann das an die Staatsanwaltschaft abgeben, die entweder ein ordentliches Verfahren draus eröffnet mit Anklageerhebung oder einer Einstellung wegen Gerinfügigkeit. Aber Anzeigen kannst du und die Polizei ist auch verpflichtet, die Anzeige aufzunehmen.

Eine Anzeige kannst du sicher machen. Aber dann würde ich dir empfehlen, deinem Kollegen zuerst mit einer Anzeige zu drohen. Wenn er weiss, was dann auf ihn zukommen könnte, wird er sicher kalte Füsse kriegen und dir das Geld zurückgeben, bevor du mit der Anzeige wirklich ernst machst.

In deinem Fall ist der Straftatbestand der Untgerschlagung gem. Strafgesetzbuch erfüllt. Das heißt, du kannst den "Fettsack" wegen diesem Straftatbestand bei der Polizei anzeigen. Sollte er zur Tatzeit das 14. Lebensjahr nicht vollendet gehabt haben, ist er strafunmündig und wird nicht bestraft. Die Anzeige hat aber nur das Ziel, die Person wegen dieser Tathandlung zu bestrafen und bedeutet nicht, dass du gleichzeitig dein Geld zurückbekommst. Die Sache mit dem Geld zurückbekommen fällt undter die Zivilgerichtsbarkeit, also eine ganz andere Schiene. Dies bedeutet, dass du bei einem Anwalt vorsprechen musst. Dieser nimmt dann Kontakt mit der Person auf, die dir das Geld schuldet und fordert um Rückgabe. Falls eine Rückzahlung nicht erfolgt kann es bis zur Pfändung gehen. Für dich bedeutet dies jedoch, dass dir hier mehr Kosten entstehen als die 30 EURO. Ich rate dir zu folgendem: Falls die Geschichte nicht länger als 1 Jahr zurückliegt drohe der Person, dass du ihn wegen Unterschlagung anzeigen wirst, sollte er dir das Geld nicht zurückgeben. Sollte er darauf nicht reagieren, so zeige ihn bei der Polizei an. Auch wenn die Anzeige wegen Geringfügigkeit eingestellt werden sollte ist dein Schuldner in den polizeilichen Akten gespeichert. Das kann ihm später durchaus Schwierigkeiten bereiten. Auf diesem Wege bekommst du zwar das Geld nicht zurück, hast aber deinem Kontrahenten einen Stein zwischen die Füße geworfen. Mit dem Zivilgericht rate ich dir ab, da es letztendlich für dich teurer wird als die geliehenen 30 EURO. Noch was. Die Polizei muss die Anzeige aufnehmen und kann dich nicht wegen Geringfügigkeit abweisen. Eine Straftat wegen Geringfügigkeit einzustgellen steht nur der Staatsanwaltschaft zu. 

geh und frag einfach die polizei ;D