Kann ich Anzeige erstatten wegen Drogenkonsum?
Hi Leute,
es geht um folgendes. Meine Ex hat seit ein paar Monaten einen neuen Kerl. Sie haben beide eine eigene Wohnung, aber leben und wohnen durchaus zusammen. Ihr Freund konsumiert Drogen. Gras, Amphetamin und Extasy. Ist eigentlich alles kein Problem; geht mich ja im Grunde genommen nichts an und jeder soll tun was er für richtig hält, aber der springende Punkt ist, dass mein 3 Jahre alter Sohn bei ihnen lebt. Bei dem Gedanken wird mir schlecht. Aufgrund diesen Verhältnissen kann ich auch davon ausgehen, dass meine Ex ihren Verpflichtungen als Mutter nicht zu 101% nachkommt. Dafür spricht nämlich noch viel mehr. Ihr erstes Kind(6) wird seit klein auf von den Eltern der Mutter groß gezogen und lebt bis heute dort. Mein Sohn macht bei der Aussprache seiner Wörter bzw bei den Sätzen Rückschritte statt Fortschritte. Er wird im Juli 4 Jahre alt und ist immer noch nicht sauber, ist 4 Wochen am Stück krank und wird nicht gesund, weil Medikamente nicht richtig eingenommen werden. Sie fährt mit dem Auto durch die Gegend und spielt Drogenkurier. Das sind alles solche Sachen die mich zum platzen bringen. Es kann nicht sein dass mein Sohn darunter leiden muss, weil die Mutter zu unreif ist. Wenn ich zum Jugendamt gehe werde ich nicht ernst genommen...es besteht keine Kindeswohlgefährdung kann ich mir dann anhören. Ich habe meine Ex schon öfters darauf Aufmerksam gemacht, dass sie mal klar kommen soll und vor allem muss !!!! Aber ich habe das Gefühl es ist ihr egal... oder sie versteht es nicht. Ich will ihr und ihrem Macker ein klares Zeichen setzen und ihnen verdeutlichen, wann der Spass aufhört. Mir reicht es langsam mit diesen unreifen, naiven unfähigen Menschen. Ich drehe durch.. was soll ich nur tun...
7 Antworten
Nein, du kannst niemanden wegen Drogenkonsums anzeigen.
Du gehst am besten umgehend zum Jugendamt und meldest das. Warst Du da schon, haben die das gesagt, oder ist das nur eine Vermutung von Dir? Du kannst auch eine Zivilklage wegen starker Vernachlässigung des Kindes erheben, also eine Strafanzeige erstatten. Anzeige ist immer gut in solchen Fällen, dann muss sich die Polizei damit befassen. Schildere genau die Umstände, die Du uns hier beschrieben hast. Allein die Tatsache, dass ein vierjähriger noch in die Hosen macht, spricht Bände. Alles Gute. lg Lilo
Ist wohl das vernünftigste. Ich rede am besten mal mit meinem Anwalt. Ja das mit dem in die Windel machen stimmt. Es kann einfach nicht wahr sein
Wenn ich zum Jugendamt gehe werde ich nicht ernst genommen...es besteht keine Kindeswohlgefährdung kann ich mir dann anhören.
dann strebe das Aufenthaltsbestimmungsrecht für's Kind beim/über Gericht an, entweder erhälst Du das .. und wenn nicht mische Dich nicht weiter in das Leben der Ex ein.. denn sie ist die, die besser geeignet ist für das Kind zu sorgen
oh, oh, Du hast ja eine sehr merkwürdige Ausdrucksweise :(
das Gericht entscheidet zum Wohl des Kindes und je nach dem wer das Kind zugesprochen bekommt ist besser geeignet ... die Entscheidung trifft das Gericht, es prüft die Eltern .. holt sich ggf. Zusatzinformationen .. und einer von Euch 2en ist dann weniger gut geeignet :)) das müßt ihr dann akzeptieren
Gruß
Wir haben das geteilte Sorge- und Aufenthaltsrecht !!!! Wenn du meine Frage verstanden hast, dann kannst du dir wohl denken wer besser geeignet ist. Wir Väter haben es allgemein schwerer. Wir können Unterhalt blechen und haben von unseren Kindern so gut wie nichts.. aber dass tut hier nichts zur Sache. Trotzdem danke die "hilfreiche" Antwort ;)
Du kannst was ändern, wenn Du das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht zugesprochen bekommst .. dazu mußt Du das Fam.gericht einschalten
alles Gute
Wir haben das geteilte Sorge- und Aufenthaltsrecht !!!! Wenn du meine Frage verstanden hast, dann kannst du dir wohl denken wer besser geeignet ist. Wir Väter haben es allgemein schwerer. Wir können Unterhalt blechen und haben von unseren Kindern so gut wie nichts.. aber dass tut hier nichts zur Sache. Trotzdem danke die "hilfreiche" Antwort ;)
Du könntest sie/ihn wegen Drogenhandel ( vorrausgesetzt sie handelt wirklich mit Drogen und fährt als Kurier) und wegen Drogenbesitzes anzeigen, mach das am besten als anonym. Beim Jugendamt solltest du auch nicht locker lassen. Geh am besten auch mal zu einem Anwalt, vielleicht kannst du ja das Sorgerrecht einfordern.
Viel Glück
Wir haben ja schon das geteilte Sorg- und Aufenthaltsrecht. Sie handelt nicht mit Drogen in dem Sinn. Sie bringt ihren Freunden mal hier und da was vorbei oder geht für ihren Freund "einkaufen" Ja der Schritt zum Anwalt ist wohl der vernünftigste Weg.
warum kriegst du nicht das sorgerecht für den ältesten wenn er doch eh net bei der mom wohnt ?
Der älteste ist nicht mein Sohn
Gehts noch? Besser geeignet als ich ? Noch alle Latten am Zaun?