Kann eine Kfz-Versicherung auch nur für einen befristeten Zeitraum abgeschlossen werden?

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das kannst du, wenn du ein saisonkennzeichen hast.. dann kannst du für die zeit, in der der wagen angemeldet ist, den wagen versichern und musst ihn nicht ein ganzes jahr versichern..

also es gibt zum einen das Saisonkennzeichen 8 min. 2 , max 11 Mon) . du legst bei der Anmeldung einen bestimmten Zeitraum fest, wann du mit dem Fzg fahren willst ( z.b. 04-10) Du hast dann einmalige Anmeldkosten. Die Steuer und Versicherung zahlst du dann nur für diesen Zeitraum. Ausserhalb der Saison musst du dann dein Fzg bei der Zulassungsstelle NICHT abmelden. 2. Kannst du ein Ganzjahreskennzeichen nehmen und nach beblieben an und abmelden. Du zahlst dann zwar immer im voraus, bekommst aber die Steuer und Versichernug bei Abmeldung wieder gutgeschrieben. Du kannst aber nicht z.b. das Fzg abmelden und dann bei einer anderenVersicherung wieder anmelden ohne das eine schriftl. Kündigung zum Ablauf voraus geht.

Du kannst sowohl die Haftpflichtversicherung für dein Auto als auch eine evtl Teilkasko bzw. Vollkasko zeitlich begrenzt abschliessen. Sicherlich wird eine vierteljährliche Zahlung Vorteile vor einer monatlichen Zahlung haben - den Rest bekommst du ja wieder ausbezahlt.

Es gibt das sogenannte Kurzzeit-Kennzeichen, mit dem Du ein Fahrzeug für 5 Tage zulassen kannst.

Diese Variante ist aber relativ teuer.

Wenn Du ein Fahrzeug immer für einen bestimmten Zeitraum zulassen möchtest (z.B. von Mai bis Oktober), dann empfiehlt sich das Saison-Kennzeichen.

Was ein Saison-Kennzeichen für Dein Auto kostet, kannst Du direkt auf http://linkpin.de/wft7cg ermitteln.

Das ist überhaupt keine große Sache.

Damit ist Dein Fahrzeug aber immer jährlich im selben Zeitraum angemeldet und Du kannst nicht sagen, heuer möchte ich früher (oder länger)...

Wenn Du eine ganz normale Zulassung durchführst, kannst Du das Auto an- und abmelden, wann Du willst.

Allerdings musst Du darauf achten, dass die Versicherung nicht bei Abmeldung beendet wird sondern als Ruhevertrag weitergeführt wird.

Sonst wird ein unterjähriger Zeitraum nach einem extrem teurer Kurzzeit-Tarif abgerechnet.

Du meldest also das Kfz unterjährig ab (führt zur Rückerstattung der überzahlten Steuer), der

Versicherungsvertrag bleibt aber als Ruhevertrag bestehen, bis Du das Fahrzeug wieder anmeldest.

In diesem abgemeldeten Zeitraum wird zwar kein Beitrag fällig, der überzahlte Beitrag wird jedoch nicht ausbezahlt,

sondern von der Versicherung aufbewahrt und bei Wiederanmeldung verrechnet.

Möchtest Du dies nicht, wird Dir der Beitrag zwar ausbezahlt, aber wie schon gesagt wird dann nach dem teuren Kurzzeit-Tarif abgerechnnet.

Lass also das Geld lieber im Vertrag. Es ist dadurch ja nicht verloren, sondern zu zahlst halt bei der Wiederzulassung entsprechend weniger.

Den Normaltarif kannst Du übrigens auch über obigem Link berechnen.

Schöne Grüße

justii

Prinzipiell geht das. Du solltest in so einem Fall von vorneherein ankündigen, dass du die Versicherung befristen willst. Letztlich muss du das ja mit dem Versicherer absprechen. Vermutlich ist aber eine monateweise Versicherung teurer als die jährliche.