Kann eine Grundbuchänderung nur über einen Notar erfolgen?

3 Antworten

Das kommt auf die Sache an sich an. An den Eintragungen im Grundbuch kann man nämlich viel ändern, z. B.: Wechsel der Eigentümer (Übertragung oder Verkauf - hier braucht man einen vom Notar beurkundeten Vertrag); Eintragung von Dienstbarkeiten (Wegerechte, Wohnrechte, Leitungsrechte etc. - hierbei müssen die Unterschriften aller Eigentümer von einem Notar beglaubigt werden - der Text wird vom Notar entworfen oder kann mitgebracht werden); Löschung von Dienstbarkeiten (wie vorstehend); Eintragung von Grundpfandrechten (Grundschulden, Hypotheken etc. - bei Grundschulden mit Zwangsvollstreckungsunterwerfung Beurkundung durch den Notar, ohne Zwangsvollstreckungsunterwerfung mit Unterschriftsbeglaubigung durch den Notar); Löschen von Grundpfandrechten (mit Unterschriftsbeglaubigung durch den Notar). Meist ist also ein Notartermin notwendig. Grundbuchänderungen ohne Notar sind z. B. möglich, wenn ein (Mit)Eigentümer verstorben ist und das Grundbuch gemäß dem Erbschein berichtigt werden soll - dann braucht man nur den Erbschein und einen schriftlichen Antrag ev. noch vorhandener Eigentümer und aller Erben oder auch bei der Löschung spezieller Grundpfandrechte (die aber heutzutage kaum noch vorkommen).

eine Grundbuchänderung MUSS notariell bestätigt werden..ohne Ausnahme..

Notar ist ein muss!