kann ein verein vermögen aufbauen ?

6 Antworten

Ja das darf er - seit 2014 gibt es neue Regelungen:

http://www.vereinsbesteuerung.info/ruecklage.htm

Insbesondere ist Punkt 2. zu beachten.

Es ist von entscheidender Bedeutung aus welchem Bereich die Mittel stammen:

ideeller Bereich, Zweckbetrieb, Vermögensverwaltung oder wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb

Man sollte jedoch immer einen Steuerberater hinzuziehen, da hier viele Fallstricke lauern (die Gemeinnützigkeit ist bei unsachgemäßer Vermögensbildung/Rücklagenbildung in Gefahr).

Das kann man nicht in wenigen Sätzen erklären und ich empfehle eine Schulung für die Vorstandsmitglieder. Oder zumindest eine  Google-Suche nach dem Stichwort "zeitnahe Mittelverwendung", die zum Beispiel das hier bringt:

http://www.steuer-gonze.de/web/index.php/steuertips/vereine-gemeinnuetzige-organisationen/329-gebot-der-zeitnahen-mittelverwendung-s-55-abs-1-nr-5-ao

Kurz zusammengefasst: Ein Vermögen, dass der Verein aufbaut, muss nach § 55 Abs. 1 Nr. 5 der Abgabenordnung (AO) zeitnah für Vereinszwecke verwendet werden. Dieser Zeitraum wird auf 2 Jahre beziffert. Wird dies nicht eingehalten, kann die steuerbegünstigung und die Gemeinnützigkeit gefährdert sein.

Beispiel: wenn die üblichen jährlichen Ausgaben bei 2.000 Euro liegen, dürfte das Vermögen nur bei 4.000 Euro liegen, weil diese Summe in zwei Jahren verwendet werden kann. Es sei denn, es würden besondere Ausgaben bevorstehen, für die man dann auch Rücklagen bilden kann, die nicht zum Vermögen zu rechnen wären.

Ja, wenn er Einnahmen hat die höher sind als die Ausgaben. :)

Klar geht das

Kann schon, darf aber nicht