Kann ein Freibad, wenn es Vereinsgelände ist, auch ohne Bademeister betrieben werden?
Das ganze sollte folgendermaßen aussehen: Ein öffentlicher Schwimmbetrieb findet nachmittags statt unter gewohnten Bedingungen mit Badeaufsicht.
In den Morgenstunden (von ca. 6 Uhr bis 10 Uhr) können nur Vereinsmitglieder, die einen Beitrag bezahlen das Schwimmbad betreten. Sie erhalten dann eine Clubkarte und kommen durch das Drehkreuz am Eingang auf das Gelände. Diese Vereinsmitglieder haben zum Beispiel vorher diese Regelung durch eine Einverständniserklärung bestätigt und schwimmen auf eigenes Risiko ohne Beaufsichtigung. Ist eine solche Regelung möglich, wenn der Verein das Schwimmbad betreibt und von der Stadt gepachtet hat?
Bitte nur seriöse Antworten, von Mitgliedern die in diesem Bereich Ahnung haben! Danke.
3 Antworten
Wenn die Stadt das Bad für den ges. Tag /Monate /Jahre gepachtet hat nicht, wenn es nur für bestimmte Zeiten einen Nutzungsvertrag geschlossen hat ja
... bist Du sicher, zum Baden und Bademeister? Das sind doch die von Kneipp, oder? Bei uns bekommen wir Mecker, wenn wir die gelernten Schwimmmeister mit Bademeister betiteln. Das Ding nennt sich hier auch nicht Badebad. Viel Glück.
Oh, du hast sogar die Nebenbedingungen des Fragestellers erfüllt: Du hast Ahnung in dem Bereich.
Nö, es gilt auch dann als öffentliches Bad i. S. v. DIN 19643. und da braucht's einen Schwimmmeister.