Kann ein Arbeitgeber einfach so das Gehalt kürzen

7 Antworten

Wie Hexle2 schon geschrieben hat: Nein, das darf der Arbeitgeber nicht. Er ist - wie Du - an die Vereinbarungen des Arbeitsvertrages gebunden; eine Änderung ist nur mit Deinem Einverständnis möglich.

Du solltest ihn unverzüglich schriftlich mit Verweis auf die Unzulässigkeit zur Nachzahlung des fehlenden/einbehaltenen Lohnanteils auffordern.

Wenn er nachvollziehbar belegen und nachweisen kann, dass Deine Arbeitsleistung qualitativ und/oder quantitativ in erheblichem Umfang unter der durchschnittlich im Betrieb erbrachten Leistung liegt, kann er Dich mit Androhung einer Kündigung abmahnen und im Wiederholungsfalle tatsächlich kündigen: verhaltensbedingt, wenn Du gar nicht besser arbeiten willst, personenbedingt (das hat dann keine Konequenzen beim Arbeitslosengeld), wenn Du nicht besser arbeiten kannst.

Familiengerd  27.06.2013, 23:45

Ergänzung:

Wenn Du Forderungen gegen Deinen Arbeitgeber stellt, musst Du unbedingt Ausschlussfristen beachten, nach deren Ablauf die Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis verfallen.

Diese Ausschlussfristen sind im deutschen Geltungsbereich im Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe (BRTV) in § 15 (auf Seite 37) formuliert > http://www.arbeitsrecht-fachanwalt.info/wp-content/uploads/2009/09/BRVT-Bau-20.08.2007.pdf

Andre0877 
Fragesteller
 29.06.2013, 18:47
@Familiengerd

Danke dir für den super Link. Habe einige Unstimmigkeiten die zu einer gegen Argumentation ausreichen gefunden. Dann eine andre frage gibt es einen neueren Tarifvertrag weil dieser ja schon was älter ist soweit ich weis hat auch das Baugewerbe vor einen Monat einen neuen abgeschlossen mit mehr Lohn und wo würde ich den her bekommen?

Nein, das darf der AG nicht. Ihr habt im Arbeitsvertrag Dein Gehalt festgelegt und daran ist der AG gebunden. Wenn ihm an Deiner Arbeit etwas nicht passt, soll er mit Dir reden und gemeinsam nach einer Lösung suchen. Einfach das Einkommen kürzen ist nicht gestattet.

Hallo Andre0877!

Kurze und klare Antwort: Never ever!

Gemäß § 611 BGB ist der AG zwingen zur Erfüllung der vertraglich vereinbarten Vergütungsgewährung verpflichtet.

Einzig das arbeitsrechtliche Mittel der Abmahnung mit Kündigungsandrohung steht ihm zur Disziplinierung - sollte sie denn nötig sein - zur Verfügung.

Lass Dich also nicht besch...en!

Habt Ihr keinen Betriebsrat?

Selbstverständlich wäre hier auch die Unterstützung, welche die Gewerkschaften ihren Mitgliedern anbieten, hilfreich ...

Andre0877 
Fragesteller
 29.06.2013, 18:17

Da wir nur ein 2 Man-betrieb sind wird das nichts mit dem Betriebsrat und in der Gewerkschaft bin ich auch nicht. werde ihn am Montag darauf hinweisen und wenn er uneinsichtig ist einen Anwalt hinzuziehen.

Ich weiß es zwar nicht, kann mir das aber nicht vorstellen. Bei schriftlicher Ermahnung oder nicht erfüllen der Vertraglichen Pflichten bzw. Arbeitsleistung ist es möglich aber einfach so bestimmt nicht. Wende dich besser mal an einen Arbeitnehmer-Vertreter bzw. Gewerkschaft wenn es das bei deinem Job gibt.

Andre0877 
Fragesteller
 27.06.2013, 21:29

Ja die eine Gewerkschaft gibt es . Bin Maurer.