Kann ein Aktiendepot gepfändet werden, wenn man eine negative Schufa hat oder den Offenbarungseid abgegeben hat?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

bei einer negativen Schufa nicht aber bei einem Offenbarungseid. Da musst du auch verkaufen.

Streng genommen muss man gar nichts. Man wird halt ggf. gezwungen bzw. es wird einfach gepfändet und der Erlös dann an den Gläubiger gegeben zur Schuldentilgung. Selbe Prinzip wie bei Kontopfändungen und Lohnpfändungen.

@mepeisen

genau, die Schulden müssen getilgt werden. Es kann nicht gleichzeitig ein Vermögen aufgebaut werden.

@Heidrun1962a

Ja, aber solange der Gläubiger sich nicht dafür interessiert, passiert auch nichts.

@mepeisen

Wenn der gläubiger sich nicht dafür interessiert, dann wurde es wahrscheinlich bei der vermogensauskunft verschwiegen, was wiederum eine eidliche Falschaussage bedeutet und die wird mit Freiheitsstrafe (nicht unter 1 Jahr????!) bestraft.

@verreisterNutzer

Jeder Gläubiger interessiert sich für ein Depot, wenn er sonst sein Geld nicht bekommt. 

@Heidrun1962a

Einzige Ausnahme, der Depotwert übersteigt zusammen mit allem anderen Kapital nicht die Obergrenzen des Schonvermögens.

Das ist keine Voraussetzung. Gepfändet werden kann auch so, wenn ein vollstreckbarer Titel vorliegt.

Negativmerkmale in einer Schufaauskunft spielen für Pfändungen keine Rolle.

Wenn Du eine eidesstattliche Versicherung (Offenbarungseid) abgeben musst, musst Du auch eine Vermögensauskunft erteilen und somit auf Dein Depot und die Aktien hinweisen. Es wird dann sofort zu einer Pfändung kommen (die Aktien werden sofort verkauft um Deine Gläubiger zu befriedigen).

Die Schufa pfändet gar nichts. Bei der Eidesstattlichen Bersicherung ist das etwas anderes. Dort musst du alle Vermögenswerte anheben, die dann auch gepfändet werden können. Die EV wird ja nur beantragt, wenn vorher Vollstreckungen "fruchtlos" waren.

Mittlerweile kann dich auch als erstes noch vor einer Pfändung beantragt werden. Das hat sich geringfügig geändert.

Wenn du bei der eidesstattlichen Erklärung dieses Depot "vergessen" hast kannst du sogar ziemlich hart bestraft werden.

Dann ist die Pfändung noch harmlos

Nett, aber hat mit der Frage nichts mehr zu tun. Die war auf die Pfändbarkeit bezogen und nicht auf das Vergessen des Depots. Fantasierst du wieder?

@mepeisen

Meine Frage war dahingehend, ob ein Depot gepfändet werden kann, nicht ob es vergessen wird bei einem Offenbarungseid anzugeben.

@240529091606035

Selbstverständlich kann das Guthaben und die Investitionen eines Depot gepfändet werden.