kann die polizei zu mir nach hause kommen ...mich pusten lassen...und führerschein wegnehmen

5 Antworten

Aus DER Kiste kommt sie so einfach nicht mehr raus. Zwischen "Auffälligkeit" und Pusten liegen nur 30 min., die Kontrolle ist also sehr zeitnah erfolgt. Bei ihrem detaillierten Geständnis hat sie mit keinem Wort den sog. Nachtrunk erwähnt, also dass sie erst zu Hause getrunken habe. Falls sie damit erst nach anwaltlicher Beratung ankommt, wird das ziemlich unglaubwürdig sein, sie hat auch keinerlei Angaben gemacht, was sie nach dem Fast-Unfall getrunken haben will und wie viel. Der Anzeiger ist ihr gefolgt und hat wohl alkoholtypische Auffälligkeiten beobachtet und angezeigt. Nur wegen einer Vorfahrtverletzung hätte er sie wohl auch nicht angezeigt. Ich schätze mal, der Lappen ist weg, zumindest während des gesamten Gerichtsverfahrens - und das kann inkl. Folgeinstanzen über Monate gehen.

Aber mal ehrlich: ist das nicht auch berechtigt? Möchtest du von einer Betrunkenen über den Haufen gefahren werden?

wenn das zeitnah war, kann sie...

Natürlich darf die Polizei auch zu Jemandem nach Hause kommen und einen Alkoholtest machen wenn ein Verdacht besteht.

Allerdings wird es schwer sein den Nachweis zu erbringen das eine positive Kontrolle um 20:00 mit einem (Fast)Unfall eine halbes Stunde vorher in Zusammenhang steht, das ist dann wohl Aufgabe der Staatsanwaltschaft.

purzel1403 
Beitragsersteller
 15.08.2012, 00:31

danke für die schnelle antwort

abba sie hätte ja auch als sie nach hause gekommen is noch wat trinken wat den wert ja erhöht... und wenn sie kein protokoll unterschrieben hat kann sie denn da net hin gehn und ihre aussage widerrufen

Crack  15.08.2012, 00:38
@purzel1403

Das ist der Punkt.

Ihr wird eine Vorfahrtverletzung vorgeworfen, das ist wahrscheinlich unstrittig. Dafür würde sie aber je nach Sachlage mit einem Bußgeld um die 100€ plus 3 Punkten und Gebühren davon kommen.

Das sie zu diesem Zeitpunkt schon etwas getrunken hat muss ihr nachgewiesen werden, denn sie kann ja auch erst getrunken haben als sie zu Hause ankam.

purzel1403 
Beitragsersteller
 15.08.2012, 00:43
@Crack

das klingt eigentlich schon ma gut... dat problem is nur dat sie dat bei der polizei zugegeben hat wat getrunken zu habn... ich hab ihr allerdings auch gesagt dat sie ja quasi net erwischt wurden is mit alkohol am steuer zu sitzen... erzählen könnte man da ja viel.... also hin gehn und aussage widerrufen bin ich der meinung und draus lernen und denn eben die vorfahrtsstrafe akzeptieren.... theoretisch könnt i mi ja denn au hinstetzen und de polizei anrufen und irgendwen anzinken... nachweisen kann man dat denn eigentlich net wirklich

Crack  15.08.2012, 00:56
@purzel1403

Man kann diese Aussage widerrufen, sogar noch vor Gericht.

Allerdings wirkt es nicht gerade glaubwürdig wenn man eine Aussage die Polizeibeamten gegenüber gemacht wurde widerruft. Rechtlich gesehen darf einem daraus aber auch kein Nachteil entstehen. Insofern hat sie also nichts falsch gemacht.

Deine Freundin sollte jetzt nicht den Kopf verlieren, denn das was passiert ist lässt sich nicht rückgängig machen. Also am Besten abwarten bis etwas Schriftliches kommt, erst dann weiß sie was Ihr tatsächlich vorgeworfen wird und kann immer noch handeln.

purzel1403 
Beitragsersteller
 15.08.2012, 01:05
@Crack

und den führerschein darf die polizei jetzt trotzdem ertsma behalten bis sie wat schriftliches bekommt....???

Crack  15.08.2012, 01:33
@purzel1403

Das halte ich für für nicht gerechtfertigt. Bin aber kein Fachmann, nur ein paar Erfahrungen und etwas angelesen.

Denn hier ist lediglich eine Vorfahrtverletzung nachweisbar durch die Zeugenaussage des Anzeigenden, aber mehr nicht.

Die Alkoholfahrt ist zwar wahrscheinlich, kann aber meiner Meinung nach nur schwer oder überhaupt nicht nachgewiesen werden. Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort liegt auch nicht vor denn es gab keinen Unfall.

Ich kann hier keinen Grund erkennen der einen vorläufigen Fahrerlaubnisentzug rechtfertigt. Gleich morgen einen Anwalt einschalten, hoffe Deine Freundin hat eine Rechtsschutzversicherung...

Sie hat vor der Polizei zugegeben, dass sie etwas getrunken hatte. Die Polis waren sicher zu 2. von da her können sie sich gegenseitig bezeugen und die Aussage deiner Freundin ist rechtskräftig. Pusten lassen können sie dich wann immer sie wollen, dass ist keine Frageob gerade erst gefahren oder nicht. Sie können dich auf Verdacht auch jederzeit einem Drogentest unterziehen. In der Halben- 3/4 Stunde hätte sie schon mächtig trinken müssen um auf über ein Mille zu kommen zumal wenn sie vorher vom "Tatort" noch bis heim gefahren ist. Und dann wäre der Wert sich höher ausgefallen. Ich würd sagen Pech gehabt der Lappen ist weg.

Crack  15.08.2012, 12:14

und die Aussage deiner Freundin ist rechtskräftig.

Man kann eine Aussage jederzeit widerrufen, selbst dann noch wenn Du vor einem Richter stehst.

mefsio  15.08.2012, 13:09
@Crack

ich bezweifel allerdings, dass das Punkte bringt. Wie gesagt sie hat die Aussage vor 2 Beamten getroffen dann einfach zu sagen: nein ich war verwirrt geht sicherlich aber als glaubwürdig, würde ich es nicht einstufen

Crack  16.08.2012, 22:50
@mefsio

aber als glaubwürdig, würde ich es nicht einstufen

Das macht ja auch ein Richter...

weil sie zugegeben hat, getrunken zu haben, haben die polizeibeamten ihren führerschein behalten. ihnen blieb aufgrund ihres geständnisses gar nichts anderes übrig. wenn sie gleich morgen einen anwalt einschaltet, der ihr sicher empfehlen wird, ihre aussage zurück zu nehmen. wird sie umgehend ihren führerschein zurück bekommen und ihn nach meiner überzeugung auch behalten. sie kann z.b. immernoch sagen, sie habe lediglich einen schluck sekt vor der betreffenden fahrt gemacht und den rest erst nach ihrer rückkehr getrunken. durch das erscheinen der polizisten bei ihr zu hause, sei sie erschrocken und habe erst später gemerkt, dass sie etwas falsches gesagt hat.