Kann die Bank die IP zurück verfolgen?

3 Antworten

Erst mal kann es sein, dass die IP-Adresse sowieso nicht reicht, das hängt davon ab, wie der Anschluss eingerichtet ist, es ist ja möglich, die IP-Adresse zu verschleiern. Gehen wir mal davon aus, dass der Anschluss zu ermitteln wäre :

Die Bank kann gar nichts zurück verfolgen, allenfalls der Provider.

Wenn die Bank dort anfragt, darf der Provider gar keine Auskunft geben, selbst wenn die Daten noch vorliegen, es sei denn: siehe @JesterFun

Außerdem, warum sollte die Bank nachfragen, allenfalls doch Deine Ex?

Also, Deine Ex fragt die Bank, die Bank fragt den Provider und der checkt mal eben die IP und prüft, wer dahinter steht und beide kümmern sich nicht um den Datenschutz und Deine Ex bekommt die gewünschte Information ?? Da mach Dir mal keine Sorgen, die haben besseres zu tun. Wenn das möglich wäre, müssten die für solche Anfragen extra Personal einstellen ;-)

Das ist gerade ein Diskussionsthema in der Politik. Stichwort: Vorratsdatenspeicherung. Ich würde mich nicht darauf verlassen, dass deine IP nach 18 Monaten gelöscht wurde. Egal was jeder sagt.

Würde der Eintrag beim Provider gelöscht werden, dann könnten sie es nicht mehr zurück verfolgen.

Zitat von Netzwelt.de:

Zu Rechnungszwecken dürfen die Verbindungsdaten so lange gespeichert
werden, bis die Rechnung abgewickelt ist. Nach Versendung der Rechnung
an den Kunden dürfen lediglich die für die Abrechnung notwendigen Daten
für maximal sechs weitere Monate gespeichert werden. Danach sollen laut
Telekommunikationsgesetz die Daten unverzüglich gelöscht werden.