Kalkulatorischer Unternehmerlohn wie ausbezahlt?
Der Kalkulatorische Unternehmerlohn ist ja kein Aufwand sondern Zusatzkosten, daher habe ich keine veränderung des Eigenkapitals. Wie bekommt jedoch der Geschäftsführer dann das Geld? Er kann es ja nicht einfach aus dem Gewinn nehmen, da ja das Eigenkapital nicht plötzlich weniger im neuen Jahr betragen kann ohne Verbuchung?
3 Antworten
Der kalkulatorische Unternehmerlohn ist lediglich eine Rechengröße in der Kalkulation. In Einzelunternehmen darf der mitarbeitende Geschäftsführer sich ja kein Gehalt auszahlen. Kalkulatorisch sollte der Arbeitseinsatz des Unternehmers natürlich mit betrachtet werden und in die Preiskalkulation einfließen.
In der GuV taucht er nicht auf, da es sich ja nicht um Aufwand handelt. Der Geschäftsführer kann sein "Gehalt" über Privatentnahmen entnehmen.
Hier handelt es sich um die Annahme, dass eine externe Person die Arbeit leistet und diese Kosten, die dadurch verursacht werden würden, über den Verkaufspreis ins Unternehmen fließen würden. Da dieser Unternehmerlohn, je nach Unternehmensform, nicht anfällt wird er in der Verkaufskalkulation so behandelt, als würde er tatsächlich anfallen.
Kalkulatorischer Unternehmerlohn sind Alternativkosten, dass heisst, wie viel würde der Unternehmer verdienen, wenn er statt das Unternehmen zu führen einer anderen tätigkeit nachgehen würde.