Käufer schickt Artikel kaputt und unvollständig zurück. Was machen?

6 Antworten

Naja, die Beweispflicht, dass der Defekt ein Verschulden den Käufers ist, ist in den ersten 6 Monaten ja bei dir als Verkäufer - dieses Fass würde ich nicht aufmachen.

"Unvollständig" ist sehr allgemein. Kann gehen von einem fehlenden Knopf bis zum Ensemble aus Hose, Jacke und Mütze von dem du nur die Mütze zurück bekommen hast. Das kann man so allgemeingültig nicht sagen.

Bei den Kosten für den Rückversand meine ich, dass du sie tragen musst, da es ja um eine Reklamation geht - ginge es um ein Nicht-Gefallen des Verkäufers, müsste er sie tragen. Reklamation geht immer zu deinen Lasten!

T3Fahrer

Die Rücksendekosten würde ich nicht erstatten, den Rest kannst du finanziell sicher verkraften, da es zum ersten Mal passiert ist. Ich würde mir den möglichen Rechtsstreit ersparen, aber für die Zukunft daraus lernen. Erstens: die Rückgaberegeln genau ausformulieren, damit du nicht für unsachgemäße Benutzung und unvollständige Retouren zahlen musst, und zweitens: die Öffnung jeder Rücksendung unter Zeugen oder mit Videoaufnahme vornehmen.

Inwiefern haftest du für falsches Waschen oder eine defekte Waschmaschine des Kunden, die deine Waren zerreißt?

Und lässt dich dann noch blöd anmachen?

Wenn du dir 100% Kundenzufriedenheit kaufen willst und den Verlust abschreiben kannst, wäre das ein kaufmännisches Argument.

De jure würe ich Sachmängelhaftung wg. unsachgemäßer Verwendung ablehnen.

Und ein Widerrufsrecht scheitert nach Tragen und Waschen, das geht eindeutig über zugestandene Prüfung hinaus.

G imager761

Ich bin der Meinung, dass ein Artikel was unvollständig ist nicht angenommen werden sollte. Ebenfalls werden keinerlei Kosten übernommen z.B den Versand.

Und wenn er Dich blöd anmacht, ihn zu ignorieren.

Dem würde ich gar nichts erstatten, wer nicht Wäsche waschen kann, ist selbst schuld ....