Jobcenter/Arbeitsamt macht mich fertig... Bitte um Hilfe.

10 Antworten

Hallo!

Bist Du sicher, dass Du der Vater bist? Im Zweifel kannst Du einen Vaterschaftstest beantragen. Bist Du Deiner Vaterschaft sicher oder ist die Vaterschaft geklärt, musst Du zunächst einmal die Vaterschaft anerkennen. Dazu solltest Du ein entsprechendes Schreiben erhalten. Hat die Mutter des Kindes eine Beistandsschaft beantragt, dann läuft das über das Jugendamt. Ansonsten bekommst Du Post vom Anwalt. Du kannst Dir selber einen Anwalt nehmen (Familienrecht), der dann Deine Interessen vertritt. Da Du kaum Einkommen hast, könntest Du evtl. Prozesskostenhilfe beantragen. Wenn Du Dein Kind anerkannt hast, wird es auch beim Standesamt eingetragen und sollte dann auch in die Geburtsurkunde vermerkt werden. Der von Dir zu zahlende Unterhalt richtet sich nach Deinem Einkommen. Wenn das zu gering ist, kann die Mutter Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt beantragen. Aber den gibt es nur für beschränkte Zeit; in dem Fall bis zum 6. Lebensjahr des Kindes. Die Mutter hat ein Recht auf Unterhalt bis zum 3. Lebensjahr des Kindes. Aber auch hier ist das Abhängig von der Leistungsfähigkeit des Vaters. Da Du nichts hast, kannst Du auch nichts zahlen. Wenn Du in einer Ausbildung bist, kann niemand von Dir einen Zweitjob verlangen. Unterhaltsschuld kann sich ansammeln, aber soweit ich weiß gilt das nur, wenn man finanziell in der Lage ist, Unterhalt zu zahlen, sich aber verweigert. Bei Vätern in Ausbildung ist das meines Wissens nicht so.

Ein Kind hat immer das Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen; auch dann wenn diese nicht verheiratet sind oder als Paar zusammenleben. Ein Vater hat ein Umgangsrecht mit seinem Kind. Wenn die Vaterschaft geklärt ist und Du das Kind anerkannt hast, dann hast Du auch ein Recht es zu sehen. Du kannst auch das gemeinsame Sorgerecht beantragen; denn das haben ledige Mütter in Deutschland immer alleine bei der Geburt des Kindes. Aber das Sorgerecht hat mit dem Umgangsrecht nichts zu tun. Letzteres hast Du in jedem Fall und solltest das dann auch einfordern. Das Umgangsrecht ist nicht an die Zahlungsfähigkeit des Vaters gekoppelt.

Ich möchte noch sagen, dass ich kein Rechtsexperte bin und Dir nur das mitteilen, was ich selber von Freunden und Bekannten weiß.

Schöne Grüße

ENM

EinNetterMensch  20.07.2012, 13:45

Heute hatte ich einen Fragebogen zu meinem Einkommen bei dem Jobcenter abgegeben "Unterhaltsgeschichte". 3 Typen haben sich zusammengetan und wollten mich irgendwie kleinkriegen, meinten ich soll mir schleunigst einen 2. Job suchen usw.

Solange es keine Vaterschaftsanerkennung und keinen Eintrag Deines Namens als Vater gibt, brauchst Du hier gar nichts!

Gegenüber dem Jobcenter solltest Du nur wenige Angaben machen, solange die Vaterschaft noch nicht festgestellt ist. Üblicherweise sorgen die Sozialämter dafür, dass die Vaterschaft festgestellt wird.

Dashalb hast Du damit nichts zu tun. Die Mutter des Kindes könnte andere mögliche Väter beim Sozialamt angegeben haben.

Am besten konzentriesrt Du Dich auf Deine Ausbildung ab September, weil Du sowieso bei so einem geringen Einkommen nichts zahlen mußt.

Erkundige Dich nach: Pfändungsfreigrenzen gem. § 850c ZPO

unterhalt musst du erst ab ca. 1000€ netto verdienst bezahlen. aber der unterhalt wird vom staat vorgelegt und du musst wenn du mal mehr verdienen solltest das geld zurückzahlen. hol die hilfe von einer sozialberatung in deiner stadt, die gibt es kostenlos zb bei caritas.

Eifelmensch  20.07.2012, 14:55

aber der unterhalt wird vom staat vorgelegt und du musst wenn du mal mehr verdienen solltest das geld zurückzahlen

Auch wenn das noch so oft behauptet wird - das stimmt nicht!

Sorry, dass meine Antwort so umfangreich ausgefallen ist. Ich weiss selbst, wie schwierig es ist, seine Kinder allein durchbringen zu müssen. Aber ich kenne auch Fälle, wo die Ex versucht, alles aus dem Vater rauszuleiern, was nur geht. Und beides ist nicht schön.

Und wenn man jemanden, der gerade mal 18 Jahre alt ist (mein älterer Sohn ist 21) versucht, mit diesen Lügen so unter Druck zu setzen, dass der seine Ausbildung evtl. schmeisst, die ausschlaggebend für sein späteres Leben sein wird, dann stellen sich bei mir die mütterlichen Nackenhaare zu Berge. So was darf es nicht geben. Verantwortung für ein gezeugtes Kind, ja, aber nicht mit Lügen und auf dem Rücken eines jungen Menschen.

Das ist nicht okay. Nimm Dir notfalls einen Anwalt, damit nichts in falsche Bahnen läuft. Denn wenn Du nichts tust, dann wird ein gerichtlicher Unterhaltstitel erlassen und dann musst du am Ende zahlen. Das ist nicht mehr rückgängig zu machen, wenn der rechtskräftig ist.

Für die Mutter müsstest Du nur Unterhalt zahlen, wenn Du das nach Kindesunterhaltszahlung finanziell noch kannst (950 Euro netto) und eben nur die ersten Jahre.

Besuchsrecht beim Kind ist übrigens auch nicht abhängig von Unterhaltszahlung. Die Aussage, erst Geld, dann Umgangsrecht, wäre auch gelogen (falls das jemand sagen sollte),. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.

Viel Glück!

EinNetterMensch  20.07.2012, 13:47

Ich simmte Dir 100 %-ig zu!

Die Dreistheit der Jobcenter ist auch nicht zu überbieten.

Dann würde ich erstmal zum Anwalt gehen und dein Ex-Frauchen zur Vaterschaftsfeststellung annimieren! Denn solange DU nichts schriftliches hast, was Anwaltlich und Gerichtlich festgestellt ist, und solang du keine "VATERSCHAFTSANERKENNUNG" gemacht hast, kommst du für KEINEN der beiden auf!!!!

Denn solang SIE nicht nachweisen kann, das DU der Vater bist, du nicht in der Urkunde stehst, kann man dir nichts!

Pureless  20.07.2012, 12:51

Also 1. Anwalt! 2. Vaterschaftsfeststellung verlangen 3. DANN abwarten was rauskommt 4 und dann zum Amt und alles was du hast vorlegen!