Jobcenter - Leistungen eingestellt. Was kann ich tun?

7 Antworten

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Wenn so etwas gefordert wird, so müsstest Du doch bestimmt schon vormals dazu aufgefordert worden sein, Dich zwecks Feststellung Deiner grundlegenden Arbeitsfähigkeit beim " medizinischen Dienst " einzufinden. Dazu wird dann regulär auch eine schriftliche Einverständniserklärung gefordert, mit dessen Abgabe Du Deine behandelnden Ärzte von ihrer Schweigepflicht entbindest.

Und wenn Du bereits längerfristig ( über viele Monate bis Jahre ) nur bedingt bis garnicht arbeitsfähig bist, so versuchen die Jobcenter regelmässig, diese Personengruppen an die zuständigen Rententräger "auszuweisen", indem sie einen Antrag auf EU- / oder EM-Rente stellen.

Dieser Aufforderung solltest Du dann besser nachkommen, um etwaigen Nachteilen / Verzögerungen bei der fortlaufenden Leistungsbewilligung entgegenzuwirken. ( rechtlich ist diese Handhabe in der Tat sogar umstritten, aber der Weg über eine Klage vor dem Sozialgericht kann leider auch dauern )

Carlystern 
Fragesteller
 03.02.2016, 13:37

Nein eben nicht. Hatte nur ein Ärztliches Gutachten von meinem behandelnden Arzt ausfüllen lassen und mehr nicht. Das war im Mai 2015

Parhalia  03.02.2016, 14:06
@Carlystern

Dann schnappst Du Dir das besagte Anschreiben mit der angekündigten Einstellung der Leistungen und gehst damit persönlich zum Jobcenter und fragst dann nach, was sie konkret von Dir haben möchten.

Sollte es wirklich nur an der "Entbindung der ärztlichen Schweigepflicht" gehen, so müssten die diese Erklärung regulär als Formularvordruck (e) haben.

Rufe mal beim Jobcenter an und lasse dir das erklären. Die Telefonnummer steht auf dem Bescheid. Wir können dir nicht beantworten, was zu der Entscheidung geführt hat.

Carlystern 
Fragesteller
 03.02.2016, 13:25

Versuche ich die ganze Zeit schon habe es auch durchklingeln lassen. Dann war ein bestzt Zeichen

dir wird eben was in den Unterlagen fehlen

vielleicht anrufen dort - oder wer soll das hier wissen, was du nicht eingereicht hast

Hast Du die Schweigepflichtserklärung denn abgegeben? Per Post oder persönlich? Ging die auch bei der Behörde ein? Anscheinend ja nicht.

Anscheinend warst Du lange berufsunfähig, also nicht vermittelbar und da Du Dich nicht einverstanden erklärt hast, dass das Amt Informationen zu Deinem Krankenstand erhält, streichen sie nun die Leistungen, da sie anscheinend vermuten, dass Du durchaus vermittelbar bist.

Du solltest sofort dort anrufen und einen Termin vereinbaren oder gleich direkt hingehen und das klären, mit allen nötigen Unterlagen.

Lass Dir von Deinem zukünftigen Ausbildungsbetrieb ein Schreiben aufsetzen, dass Du im März einen Ausbildungsvertrag erhältst.

Carlystern 
Fragesteller
 03.02.2016, 13:28

Es war vor einemJahr keine dabei und hatte auch sonst keine bekommen.

Hast du Unterlagen persönlich eingereicht oder per Post geschickt?

Bei unklaren Bescheiden sofort persönlich vorsprechen und Widerspruch einreichen.

Carlystern 
Fragesteller
 03.02.2016, 13:27

Nein das äztliche Gutachten wo mein Arzt ausgefüllt hat war vor einem Jahr und ja das hatte ich per Einschreiben geschickt. Schweigepflichtserklärung war keine dabei gewesen.

violatedsoul  03.02.2016, 13:30
@Carlystern

Ich musste so eine Erklärung auch kürzlich ausfüllen. Das wurde aber direkt auf dem Amt gemacht. Gutachten fordert das Amt selbst an, dafür ist ja diese Schweigepflichtsentbindung.

Wenn das Ganze schon ein Jahr zurückliegt und es fällt erst jetzt auf, hat doch wieder einer getrant auf dem Amt.

Wie gesagt, sprich persönlich vor und gehe in Widerspruch.