Jobcenter Leistungen streichen

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30% sind die erste Stufe von den Kürzungen. Danach kommen 60% und ja, sie können dir das Geld auch ganz entziehen, das ist dann Stufe 3. Wenn du eben wieder Termine versäumst o.Ä. Die 30% Kürzung bleiben aber nur über einen bestimmten Zeitraum. Du solltest dich so schnell wie möglich mit dem Jobcenter in Verbindung setzen um Schlimmeres zu vermeiden. Lies dir mal den § 31 a SGB II durch: http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/31a.html

xe7ro 
Fragesteller
 07.05.2014, 22:32

Okay wenn ich mich aber melde und weigere eine andere Arbeitsstelle anzunehmen als die ich bereits habe weil ich hier zu wenig verdiene dürfen die mehr als 30%? Weil ich will hier abreiten mir egal ob ich zu wenig verdiene

Juliana91  07.05.2014, 22:35
@xe7ro

Dafür gibt's § 31 SGB II : http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/31.html Ja, das dürfen sie. Es sei denn du weigerst dich aus harten Gründen, z.B. gesundheitliche Probleme, ethnische Konflikte etc... Grundsätzlich musst du aber leider die vorgeschlagene Arbeit annehmen bzw. dich darauf bewerben.

JA!

Warum gehst du denn nicht hin? Es sollte hinlänglich bekannt sien, dass bei unentschuldigtem Fernbleiben Leistungen gekürzt bzw. gestrichen werden können.

Offenbar hast du keine Lust zu arbeiten und dir deinen Lebensunterhalt selbst zu verdienen. Du könntest dem ganzen Ärger aus dem Weg gehen, wenn du dir eine einträgliche Arbeit suchen würdest.

Je länger du in dieser Situation festhängst, umso schwieriger wird ein Neueinstieg in ein eingenverantwortliches Leben.

Bedenke bitte, dass du von dem Geld lebst, das Andere erarbeiten und der Gemeinschaft für die Versorgung von Bedürftigen zur Verfügung stellen. Bist du wirklich bedürftig?

Du mußt unterscheiden zwischen einer Sanktion, die eine regelrechte Strafe darstellt und einer vorläufigen Einstellung der Leistungen gem. § 60 SGB I. Da geht es darum, Überzahlungen zu vermeiden. Wenn der Sachverhalt geklärt ist, wird das Geld ggf. nachgezahlt.

In Deinem Fall: Das Jobcenter weiß im Moment noch nicht mal mehr, ob Du noch existierst. Und bis die sicher sind, dass die nicht völlig umsonst zahlen, gibt's erst mal nix.

Ja, wenn Du so dumm bist und aus den bisherigen Sanktionen nichts gelernt hast, können die das.

Darf mir das Jobcenter die Leistungen komplett streichen wenn ich drei Termine nicht wahrnehme und schon eine Sanktion von -30% in Kraft tritt.

Ja.
Zwar kostet dich jedes Meldeversäumnis nur 10% und entfaltet auch keine Zählwirkung, was bedeutet, dass eigentlich nur maximal 60% deines Regelsatzes sanktionstechnisch futsch sind, allerdings besteht bei drei Meldeversäumnissen hintereinander der Verdacht der Nichterreichbarkeit.

Und hier darf der Sachbearbeiter bis zur Klärung die Leistung vorläufig ganz einstellen.