Ist man verpflichtet eine Straftat zu melden?

6 Antworten

Nein, man ist nicht verpflichtet, eine bereits begangene Straftat anzuzeigen; übrigens auch Mord und Totschlag nicht.

Bevorstehende Straftatan muß man anzeigen, soweit sie in § 138 StGB aufgeführt sind.

(Mord und Totschlag sind natürlich dabei; Diebstahl nicht.)

Heeeschen  21.08.2007, 09:19

Heisst das wirklich: Ich habe Kenntnis von einem begangenen Mord - kenne Opfer und Täter - und muss nichts sagen? Das kann ich nicht glauben....

WolfRichter  21.08.2007, 09:42
@Heeeschen

Das heißt, daß Du eine begangene Straftat nicht anzeigen mußt. Du mußt also nicht aktiv zur Polizei gehen, wenn Du Kenntnis von einem Mord hast. (Das heißt natürlich nicht, daß Du, wenn Du als Zeube befragr wirst, nichts sagen müßtest.) Viele juristische Laien glauben, man müsse zur Polizei, wenn man Kenntnis von einem Verbrechen habe; irgendwann werde ich mir mal das Buch "Populäre Rechtsirrtümer" kaufen.

Nemo84  18.12.2015, 11:38

Aber wenn man von einem Kapitalverbrechen wie einem Mord Kenntnis hat und es - ohne eine entsprechende Verpflichtung wie etwa der ärztlichen Schweigepflicht - nicht meldet könnte das als Beihilfe ausgelegt und geahndet werden, oder?

winstoner14  21.12.2015, 07:09
@Nemo84

könnte es nicht 

Wenn ich die Antworten darauf lese und da hab ich bisher nur die ersten 6 gelesen sträuben sich mir die Haare. Wer Kenntnisse von einer Straftat hat,erhält oder verschweigt oder eine Straftat diebegangen werden soll nich vereitelt oder Meldet begeht selber eine Straftat.Der Straftatbestand ist dann eine Strafvereitlung und wird bestaft.Also melden ist Pflicht!!!!

Man ist nicht zur Anzeige verpflichtet (mit Ausnahmen), es gibt nur eine Pflicht zur Zeugenaussage, sofern dem nicht ein Verweigerungsrecht entgegensteht.

Einerseits ist es deine Bürgerpflicht Straftaten zu melden, aber das ist Ansichtssache. Probleme gibt es nur wenn du jemanden bewußt deckst und man es dir nachweisen kann....LG Delot

Gruß, hoppen. In der Hinsicht bist du zu gar nichts verpflichtet und kannst auch jede Zeugenaussage verweigern. Für das Opfer ( Bestohlener, Zusammengeschlagener ) ist es natürlich besser, findet sich ein Zeuge für die Straftat. Allerdings hat der dann mächtig Aufwand, wie ich aus eigener Erfahrung weiß, und die Urteile sind oft ein schlechter Witz.