Ist es verboten die Lichthupe zu benutzen auf der Autobahn?

7 Antworten

Prinzpiell nicht. Wenn man auf der linken Spur schneller wie sein Fordermann fähr und genügend Abstand zu ihm hält, dann kann man die Lichthupe betätigen. Man muss allerdings auf den Sicherheitsabstand achten, ansonsten könnte der Einsatz der Lichthupe ggf. als Nötigung gesehen werden. (also juristisch; manche Fahrer fühlen sich schon genötigt, wenn man ihnen aus 300 m Entfernung "zublinzelt". Wer dies nicht nicht glaubt oder nicht glauben will, kann entweder selbst recherchieren oder unter folgendem Link nachschauen.
http://www.fahrtipps.de/pkw/lichthupe.php

PS: Man kann auch links blinken oder die akustische Hupe anwenden um dem Fordermann die Überholabsicht klar zu machen. Es muss natürlich auf den Sicherheitsabstand geachtet werden Ich persönlich finde das gemütliche "zublinzeln" aus einiger Entfernung angenehmer als die Benutzung der schrillen akustischen Hupe.

Gemäß der Straßenverkehrsordnung (StVO) dürfe das Überholen durch
kurze Schall- oder Leuchtzeichen angekündigt werden, die Lichthupe
erfülle hier eine Warnfunktion. Eine Nötigung werde erst daraus, wenn
der Überholende GLEICHZEITIG DICHT auffährt oder sich durch permanente
Betätigung der Lichthupe die Bahn freidrängeln will.

Ein weit verbreiteter Irrtum

Ein
verbreiteter Irrtum unter Autofahrern sei auch, dass man Raser
ausbremsen darf. Das ist den Verkehrsjuristen zufolge nicht erlaubt:
Raser oder Drängler zu verfolgen, sei Aufgabe von Polizei und
Staatsanwaltschaft. Einen Raser auszubremsen gelte als Selbstjustiz und
werde strafrechtlich geahndet.

Abhängig vom Abstand des Rasers, der gefahrenen Geschwindigkeit und der Stärke des Abbremsens könne dies Nötigung sein.

Selbst ernannten Verkehrserziehern drohen dann neben einer Geldstrafe auch ein Fahrverbot und Punkte in Flensburg.

– Quelle: ©2017

vorige woche kam auf sat 1 bei ullrich meier, das es erlaubt ist auf der autobahn lichthupe zu geben.

das es verboten wäre, ist ein allgemeiner rechtsirrtum.

Das ist nur Nötigung wenn man zu dicht dabei auffährt... In der fahrschule lernt man sogar, dass man beim überholen außerorts die lichthupe oder sogar die normale hupe betätigen darf... DIE MEISTEN HIER HABEN ECHT KEINE AHNUNG! -.-

Wenn Du mehrfach die Lichthupe betätigst bzw. permanent und penetrant blinkst ist das zumindest einmal Nötigung. Wenn Du dabei dann noch dicht auffährst, wird es richtig teuer.

Wenn jemand auf der Autobahn die linke Spur benutzt, obwohl die rechte frei ist, und dadurch einen schneller Fahrenden behindert, dann darf der Überholer aus der Ferne(!) die Lichthupe betätigen, um seine Überholabsicht deutlich zu machen (kurze Betätigung). Er darf das nicht mehr, wenn er bereits näher herangefahren ist (sonst wird es unter Umständen zur Nötigung, wie auf unserem Bild) und nicht so, dass der Vorausfahrende geblendet wird

Auszug aus folgender Seite: http://www.fahrtipps.de/pkw/lichthupe.php