Ist es ok, vor der Scheidung das Geld mit vollen Händen auszugeben?

5 Antworten

Da ist schon was dran. Wenn ich mich recht erinnere, wird der Zugewinn aus dem vorhandenen Vermögen errechnet.

Wenn FraeuleinSchmidt meint, das sei typisch Mann:

Vor wenigen Tagen verlangte eine Frau für die Scheidung Prozesskostenhilfe, weil sie im Trennungsjahr 70000 € auf den Kopf gehauen hatte, um ihren Noch-Ehemann zu schädigen und nun mittellos war.

Vernünftigerweise lehnte das Gericht ihr Verlangen ab, weil sie ihre Mittellosigkeit mutwillig herbeigeführt hatte.

Ist also eher typisch Rosenkrieg, nicht unbedingt typisch Mann.

Kolibri  04.04.2007, 13:55

Was bin ich froh, dass mir dieser "Rosenkrieg" erspart blieb! Wir haben uns einen anwalt geteilt und danach hat mein Ex-Mann mich zum Kaffee eingeladen! :))

Im Trennungsjahr müssen die Partner getrennt haushalten und wirtschaften. Demzufolge müßte der Vermögensstatus beim Einreichen der Scheidung gelten. D.h. letztendlich gibt er das Geld seiner Vermögenshälfte aus. Gibt er mehr Geld aus, als ihm zusteht, schuldet er dies seiner Frau.

tinarammstein  29.07.2008, 17:57

leider ist dem so wird angerechnet....was ne sauerrei ist

Ich bin zwar kein Rechtsexperte, aber aus eigener Scheidungserfahrung weiss ich, dass er da ein großes Problem bekommen könnte. Den Richter interessiert es herzlich wenig, was Dein Bekannter macht. Entscheidend ist, was zum Zeitpunkt der Trennung vorhanden war. Also mus dieser bekannte möglicherweise für das geld, welches er jetzt verschleudert, wieder aufkommen.

Dazu kann ich nur wieder sagen, typisch Mann... hauptsache die Ex bekommt nix mehr. <-rein objektiv gesehen. Kann Deinen Bekannten natürlich verstehen, wenn er z.B. verlassen/betrogen etc. wurde. Aber siehe oben... es kann nach hinten los gehen.