ist es freiheitsberaubung wenn der vater dem kind zimmerarrest aufbrummt?

12 Antworten

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Hallo tritrabine,

... wenn Du in Deinem Freundes- und Bekanntenkreis einmal nachfragst, wirst Du feststellen, dass viele auch mal eine solche Strafe von ihren Eltern aufgebrummt bekommen haben. Ich wage sogar mal die Feststellung, dass ein Stuben- oder Hausarrest (Zimmerarrest als Wort ist mir neu) täglich hierzulande von den Eltern ausgesprochen wird.

Auch wenn eine solche erzieherische Maßnahme der Eltern von den Kindern meistens als völlig ungerecht und ohne Verhältnis zu dem eigenen Vorverhalten empfunden wird, so ist es dennoch eine legitime "Strafe". Kein deutsches Gericht wird eine solche - der Erziehung angepaßten - "Bestrafung" als eine strafbare Handlung der Eltern ansehen, und als Freiheitsberaubung einstufen und zur Verurteilung bringen.

Die Eltern haben nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (kurz BGB) über ihre Kinder zunächst die uneingeschränkte Personen- und Vermögensorge. In der Personensorge enthalten ist das Recht zur Erziehung des Kindes, das Aufenthaltsbestimmungsrecht und das Umgangsrecht. Im § 1627 BGB ist das wie folgt definiert: "(Zitat) Die Eltern haben die elterliche Sorge in eigener Verantwortung und in gegenseitigem Einvernehmen zum Wohl des Kindes auszuüben. Bei Meinungsverschiedenheiten müssen sie versuchen, sich zu einigen. (Zitatende)". Im § 1631 BGB sind die Grenzen der Personensorge u.a. wie folgt beschrieben: "(Zitat) (1) Die Personensorge umfasst insbesondere die Pflicht und das Recht, das Kind zu pflegen, zu erziehen, zu beaufsichtigen und seinen Aufenthalt zu bestimmen. (2) Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig. (3) Das Familiengericht hat die Eltern auf Antrag bei der Ausübung der Personensorge in geeigneten Fällen zu unterstützen. (Zitatende)"

Wie Du siehst, ist der "Zimmerarrest" - als verbotene Maßnahme - hier nicht aufgeführt, was jedoch nichts zu bedeuten hat. Ein Kind hat immer die Möglichkeit, mit Unterstützung des Jugendamtes, ein Familiengericht klären zu lassen, ob die elterliche Erziehungsmaßnahme zu Recht erfolgt ist. Nur ... erfahrungsgemäß kann man davon ausgehen, dass eine solche gerichtliche Entscheidung sehr lange dauert. Eher ist der Zimmerarrest 10 mal beendet worden, noch bevor das Gericht über den eigentlichen Zimmerarrest entschieden hat.

Was heißt das nun für das Kind mit dem Zimmerarrest?

Das Kind muss lernen, dass es Regeln gibt, die einzuhalten sind. Regeln bestimmen das Familienleben, das eigene und künftige Leben, das Leben in Freiheit. Sanktionen (also Strafen) sorgen dafür, dass Regeln eingehalten werden. Je früher ein (junger) Mensch dies lernt, oder gewillt ist, dies zu lernen, desto früher wird er dieses verstehen und sein eigenes Verhalten danach orientieren. Eltern können "Sanktionen" aussprechen, damit eine Erziehung des Kindes möglich ist, und das künftige Wohl des Kindes nicht drunter leidet.

Abschließend sei festzustellen: "Eltern werden ist nicht schwer - Eltern sein dagegen sehr!" Ein Kind wird diese Wahrheit irgendwann selbst erleben :-)

IdS

MrDirekt

Zu deiner Frage.

§ 239 StGB Freiheitsberaubung.

(1)Wer einen Menschen einsperrt oder auf andere Weise der Freiheit beraubt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar. (3) Auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter 1. das Opfer länger als eine Woche der Freiheit beraubt oder 2. durch die Tat oder eine während der Tat begangene Handlung eine schwere Gesundheitsschädigung des Opfers verursacht. (4) Verursacht der Täter durch die Tat oder eine während der Tat begangene Handlung den Tod des Opfers, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren. (5) In minder schweren Fällen des Absatzes 3 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 4 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.

Kurzbeschreibung der Freiheitsdelikte: · § 239 StGB: Freiheitsberaubung – Beeinträchtigung der (potentiellen) körperlichen Fortbewegungsfreiheit; BGHSt 32, 183). · § 239a StGB: Erpresserischer Menschenraub – Qualifizierter Angriff auf Freiheit eines Menschen mit dem Ziel, diesen zu Erpressung (§ 253 StGB ð Vermögensdelikt) auszunutzen. · § 239b StGB: Geiselnahme – Qualifizierter Angriff auf Freiheit eines Menschen mit Ziel, diesen zu Nötigung auszunutzen. · § 240 StGB: allgemeiner Tatbestand gegen verwerfliche Beeinträchtigung der Willensentschließungs-und Willensbetätigungsfreiheit ·§ 241 StGB: Bedrohung.

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Ich kann mir 2 Situationen vorstellen, in denen Haus-/ oder Zimmerarrest Sinn macht:

  1. Ein Kind provoziert die Anwesenden durch irgendein Verhalten, sodass diese ständig darauf reagieren müssen - dann würde ich es richtig finden, es aufzufordern, ihn sein Zimmer zu gehen und dort zu bleiben, bis es sich wieder angemessen verhalten kann.

  2. Ein älteres Kind oder ein Jugendlicher benimmt sich ohne Aufsicht schädigend - raucht, trinkt, zerstört Dinge - dann darf es/er halt nicht ohne Aufsicht sein.

In beiden Fällen ist Voraussetzung, dass dem Kind dieses als Konsequenz seines Verhaltens und nicht als Strafarrest erklärt wird (allerdings ohne langes Diskutieren) und dass es überhaupt alt genug ist, dies zu verstehen.

Alles andere wäre für mich "Freiheitsberaubung" bzw. sinnloses Wegsperren - auch wenn das Gesetz es nicht so sieht oder berücksichtigt.

Stubenarrest oder Zimmerarrest von den Eltern aufgebrummt ist natürlich keine Freiheitsberaubung, da es immer noch eine absolut legitime Massnahme ist jemanden zum nachdenken zu bewegen was er oder sie falsch gemacht haben könnte. Meistens kommt das vor wenn man durch ein Gespräch nicht mehr zu einem Kompromiss kommen kann, weil die fronten zu verhärtet sind. Also geht man sich am besten aus dem Weg. Und damit der arrestierte keine unüberlegten Sachen macht gibt es dann den Zimmerarrest. Schreien oder beschimpfen bringt also auch in der Familie nichts als Strafe. Das ist bei den Großen genau so. nur dass da ein Richter bestraft.

Wieso hast du denn Zimmerarrest bekommen?^^ Also meiner Meinung nach ist es völlig dämlich jemandem Zimmerarrest zu geben. Es ist Freiheitsberaubung wenn er dein Zimmer abschließt. Wenn es grundlos ist, dann ist es eine scheiß Erziehungsmethode und du solltest darauf bestehen, dass du den Grund für deine Strafe erläutert bekommst. Und wie gesagt, meiner Meinung nach ist Zimmerarrest eine sinnlose Strafe und auch wenig bis nicht wirkungsvoll. Was soll es denn bewirken bitteschön? Man sollte sowieso mit Lob und Belohnung erziehen und auf Strafen verzichten. Nur mal so für die Allgemeinheit. Und ich kann sagen, dass kein Kind in Zimmerarrest eine pädagogische Erziehungsmaßnahme sieht, somit ist es sinnlos.