Ist es erlaubt, wenn man neben der schule noch am nachmittag arbeiten geht, und der Lehrer dich dann nachsitzen lassen will, Darf er das dann?

8 Antworten

Gibt es heutzutage überhaupt noch "Nachsitzen" als Strafmaßnahme, also dumpfes Vor-sich-Hinsitzen auf einem Stuhl in Anwesenheit eines gelangweilten aufsichtsführenden Lehrers, wobei man nichts weiter tut, außer dass man einen Freiheitsentzug erleidet?

Ich dachte, das wäre schon seit Längerem abgeschafft. Es gibt höchstens schulische Veranstaltungen, die auch am Nachmittag stattfinden. Es könnte sein, dass eine Teilgruppe von Schülern, die zu niedrige Leistungen erzielt hat, zwecks Nacharbeitens des Unterrichtsstoffes über die reguläre Schulzeit hinaus im Klassenraum verbleiben und das Versäumte nachholen muss.

Selbstverständlich müssen solche Sonderzeiten vorher bekannt gegeben werden und auch den Eltern bekannt sein.

Nein, Arbeiten zu gehen, hat doch rein gar nichts mit der Schule zu tun. An eurer Schule verboten ist es doch auch nicht, oder? Wenn nein, dann solltest du deinen Klassenvorstand über diesen Vorfall informieren.

Ob der Lehrer Dich nachsitzen lassen darf, solltest Du ganz allein entscheiden. Wenn Du hingehst, dann durfte er. Wenn Du nicht hingest, dann durfte er nicht. Das ist ziemlich einfach.

Wenn Du mit dem Nachsitzen nicht einverstanden bist und dennoch hingehst, signalisierst Du dem Lehrer ein falsches Bild. Er glaubt nämlich, seine Maßnahme sei sinnvoll. Ob er gesetzlich das Recht dazu hat, Dich nachsitzen zu lassen, ist völlig egal. Es war Lehrern nach dem Gesetz auch mal gestattet, Kinder zu schlagen. War das deshalb richtig? Nein, war es nicht.

Es sollte Dich also nicht kümmern, ob der Lehrer das darf. Wenn Dir Dein Job aus welchen Gründen auch immer wichtig ist, dann mach ihn. Und vergiss nicht: Wenn Du bei Deiner Arbeit nicht erscheinst, wirkst Du unzuverlässig; auch dann, wenn Du vorher anrufen solltest. Auf Leuten, bei denen man nie weiß, ob sie nicht kurz vor einer Verabredung absagen, hat man auf die Dauer keinen Bock. Man rechnet und plant mit ihnen. 

Ohne Deine Eltern VORHER darüber informiert zu haben, darf Dich der Lehrer nicht nachsitzen lassen. sie können den Lehrer also auf Deine Arbeit hinweisen.

Gruß Matti

Ja, darf er. Schule ist deine Hauptbeschäftigung. Die geht vor und der Lehrer darf dich da behalten. Wird ja sicherlich Gründe haben. Bei Wandertagen und Ausflügen ist es übrigens genauso. Da darfst du auch nicht eher gehen, nur weil sie bis nachmittags andauern und du noch arbeiten musst.

... der Lehrer darf dich da behalten

Nein, das darf er nicht, ohne die Eltern vorher kontaktiert zu haben. Das Nachsitzen muss angekündigt sein.

Lehrer darf Schüler da behalten. ist so. Muss nur zu begründen sein.

@vetkoalamed

Begründet muss es sowieso sein. Glaub mir, Nachsitzen ist ohne vorherige Ankündigung den Eltern gegenüber nicht gestattet.

Ist es "erlaubt" eine Situation herbeizuführen, aus der heraus der Lehrer sich veranlasst sieht, eine solche Maßnahme durchzuführen?

Er darf es als pädagogische Maßnahme (Unterrichtsstoff nachholen, erzieherische Maßnahme) und es ist der Schüler, der den Nachmittag verkürzt bzw. Aktivitäten unterbindet.