Ist es erlaubt, andere Menschen mit Sticker zu bekleben?

10 Antworten

Hallo petloveforever,

zwar liegt mit der von Dir beschriebenen Tathandlung in der Regel keine Sachbeschädigung vor, denn der Tatbestand der Sachbeschädigung ist folgender:

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§ 303 StGB - Sachbeschädigung 

(1) Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. 

(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert. 

(3) Der Versuch ist strafbar

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Da in der Regel keiner der 3 von mir fett dargestellten Voraussetzungen für eine Sachbeschädigung im Sinne des Gesetze vorliegt, kannst Du hierfür auch nicht bestraft werden.

Aber die Personen die Du mit Aufklebern bestücken willst, könnten einen Strafantrag nach folgender Rechtsgrundlage stellen:

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 § 185 StGB - Beleidigung

Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

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Unter Umständen, wenn die Aufkleber einen Text enthalten der nicht der Wahrheit entspricht, aber der geeignet ist diese Person in der Öffentlich verächtlich zu machen, währe auch eine Verurteilung nach den beiden folgenden Rechtsgrundlagen möglich:

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§ 186 StGB - Üble Nachrede

Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

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§ 187 StGB - Verleumdung

Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. 
 

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Ich währe an Deiner Stelle sehr vorsichtig mit solchen Aktionen.

Neben den rechtlichen Folgen, musst Du natürlich noch zusätzlich damit rechnen, dass einer der Betroffenen oder umherstehenden Personen Dir gegenüber handgreiflich wird.

Man kann gerne seine Meinung vertreten, aber die Vertretung der Meinung sollte im rechtlich einwandfreien Rahmen erfolgen. Außerdem sollte man auch in der Lage sein zu akzeptieren, dass andere Menschen anders denken.

Schöne Grüße
TheGrow

Omnivore08  17.02.2016, 17:14

Deiner Meinung bin ich auch. Jedoch sehe ich die Erfüllung der Straftat nach §303 Absatz 2 anders als du! Ich bin der Auffassung, dass es sehr wohl den Tatbestand der Sachbeschädigung erfüllt!

TheGrow  17.02.2016, 17:22
@Omnivore08

Warum sollte durch das Anbringen eines Aufklebers das Bekleidungsstück:

  • beschädigt oder
  •  zerstört, oder
  • das Erscheinungsbild des Bekleidungsstückes nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend

werden? Dann müsste der Aufkleber ja schon mit einem besonders aggressiven Kleber versehen sein. Die Regel dürfte aber wohl eher sein, dass sich so ein Aufkleber problemlos von so einem Bekleidungsstück entfernen lässt ohne Spuren zu hinterlassen.

Das wiederum schließt eine Sachbeschädigung im Sinne des § 303 StGB aus 

Omnivore08  17.02.2016, 17:33
@TheGrow

Ich sagte Absatz 2 :)

Ich bin der Ansicht, dass ein Aufkleber das Erscheinungsbild sehr wohl verändert! Wenn ich an eine 100m Wand an einem kleinen Fleck ein Graffiti male, dann ist das auch eine Sachbeschädigung, obwohl die Mauer weder beschädigt, noch zerstört ist. Und das Graffiti lässt sich auch wieder abmachen...schwierig, aber es geht.

Ob nun ein Aufkleber das Erscheinungsbild verändert finde ich strittig. Ich meine schon. Es soll ja schließlich auch gesehen werden, also wird es wohl keine kleine Postkarte sein.

Und wenn der Aufkleber sogar Harre entreissen würde, dann hätten wir noch einen viel klareren Fall!

TheGrow  17.02.2016, 18:32
@Omnivore08

Auch wenn man den 2 Absatz nimmt und vollständig liest, wird man feststellen, dass es nicht langt, wenn durch den Aufkleber das Erscheinungsbild verändert wird, sondern die Veränderung darf nicht nur unerheblich, sondern vor allem nicht nur vorübergehend sein.

Und selbst Dein Beispiel mit dem Graffiti hingt, denn auch beim Graffiti ist im konkreten Einzelfall zu prüfen die Veränderung nicht nur vorübergehend  ist. Befindet sich das Graffiti auf einer Oberfläche, wie z.B. Edelstahl und kann leicht mit Reinigungsmitteln entfernt werden, liegt keine Sachbeschädigung im Sinne des § 303 StGB vor. Aber um Graffiti geht es hier auch nicht.

Ein Aufkleber lässt sich in der Regel innerhalb von Sekunden oder zumindest innerhalb von Minuten entfernen, was bedeutet, dass die Veränderung eben nur vorübergehend ist.

petloveforever 
Fragesteller
 17.02.2016, 17:29

Danke für die ausführliche Erklärung TheGow. Ich kam zu dieser Frage, da es ich ein Video gesehen habe,wo diese tat aufgeführt worden ist. Deshalb wollte ich mich imformieren. Vielen Dank 

EddieWinkler  18.02.2016, 10:22
@petloveforever

Die meisten Sticker hinterlassen Klebespuren und ziehen Fasern/Haare aus der Kleidung

FrankieHH  18.02.2016, 11:17
@EddieWinkler

Erstens können die Klebereste meist wieder problemlos entfernt werden

Zweitens wie TheGrow nun mehrfach angeführt hat, muss das Erscheinungsbild der Sache NICHT UNERHEBLICH verändert werden. Nicht Unerheblich währe zum Beispiel ein großer Farb.- oder Brandfleck der sich nicht entfernen lässt, aber nicht, nur weil paar Haare beim Entfernen mit herausgezogen wurden.

Drittens, ist laut Paragraf 15 StGB nur vorsätzliches handeln strafbar. Dem Täter zu beweisen das er den Vorsatz hatte das Erscheinungsbild des Kleidungsstückes NICHT UNERHEBLICH zu verändern dürfte wohl unmöglich sein, da dieser Vorsatz in der Regel nicht vorhanden ist.

ASmellOfRoses  18.02.2016, 11:24
@EddieWinkler

FrankieHH: Ich kommentiere ja äußerst selten, aber:

Dann sollten besagte Personen auch immer schön mit Regenschirm aus dem Haus gehen - auch bei Sonnenschein, um gegen die garstigen Unbilden der Natur gewappnet zu sein - man weiss ja nie, wie`s Wetter wird...:):)

Ein Knirps passt ja immer ins schicke Louis Vitton - Handtäschchen...:)

Nein, ich hab keine Vorurteile...:)

Omnivore08  18.02.2016, 15:44
@ASmellOfRoses

Ich kommentiere ja äußerst selten

Ja nee is klar :D

Das war dein bester heute!

ASmellOfRoses  19.02.2016, 17:30
@Omnivore08

Du langweilst mich, Omnivore08 !

Hast du hier in meinem Account groß Kommentare von mir gelesen ?

Meist hab ich mich nur gewehrt gegen Kommentare. aber es hat nix genützt - so what ?

Wenn ihr dürft, darf ich wohl auch...:)

Falls deine Frage ernstgemeint ist:

Nein und sowas ist genauso daneben, sinnfrei und fruchtlos, wie Pelze mit roter Farbe zu besprühen oder Pelzträger/innen Worte wie "Mörder/in" hinterherzurufen - das bestärkt die Gesellschaft nur in ihren Vorurteilen Veganern und Tierrechtlern gegenüber, die überlegt und besonnen handeln und ist so gesehen vielmehr ein Schuss in den Ofen...

Heute weiss nahezu jeder, wie Pelz "produziert" wird und wer kein Gewissen hat, dem wird ein solches auch nicht durch solche Aktionen eingetrichtert...

Du erreichst also nichts außer Ärger und evtl. zivilrechtlichen Konsequenzen - allerdings dich betreffend !

In unserer modernen Zeit - in der wir keine Pelze zum Überleben in eisigen Wintern benötigen - gilt vorwiegend:

"Mit Pelz versuchen sich diejenigen Menschen zu wärmen, die keine innere Wärme haben"...

Versuch, Menschen zu überzeugen, aber indem du ihnen vorlebst und sie aufklärst und informierst - aber nicht so, denn das ist der falsche Weg...

Undsonstso  18.02.2016, 16:09

Echt.....Also auch die von dir erwähnten  Omas, die den Krieg noch kannten, die haben ebenso keine innere Wärme...?

"Mit Pelz versuchen sich diejenigen Menschen zu wärmen, die keine innere Wärme haben".

Das Folgende wäre für Dtl. auch denkbar und würde dann super aufzeigen, wie viele Tiere im Straßenverkehr so umkommen  (Tierleid)..... Da müssten die Sticker vllt. noch ein bißchen umgeändert werden:

http://www.blickamabend.ch/news/wir-brauchen-nie-wieder-ein-tier-zu-toeten-designerin-macht-pelzmode-aus-unfall-tieren-id4464386.html

ASmellOfRoses  19.02.2016, 07:11
@Undsonstso

Ich denke, du weisst sehr wohl, auf welche Leute ich damit abzielen wollte...

Wenn du aber meinst, du müsstest mir nun einen Strick daraus drehen und auch noch die Unfallopfer mit der Schickeria vergleichen - bitteschön:

Tu dir keinen Zwang an !

Und nein: Auch dies von dir angeführte empfände ich als würdelos den Tieren gegenüber.

Die meisten Autofahrer besitzen nach einem Crash leider nicht mal den Respekt und den Anstand, anzuhalten, nachzusehen und das Tier zur Seite zur legen, damit nicht noch etliche drüberwalzen, bis es platt ist wie eine Flunder... 

Da müsste man erstmal ansetzen, aber dies gilt ja vor dem Gesetz als "Wilderei" und damit haben manche einen guten Vorwand, nicht anzuhalten - Gedankenlosigkeit kommt noch dazu...

Armes Deutschland...!

Natürlich ist es nicht erlaubt andere Menschen gegen ihren Willen mit irgendwelchen Stickern zu bekleben..

ASmellOfRoses  18.02.2016, 11:30

Es geht ja in der Frage nicht um das Bekleben der Menschen an sich, sondern vielmehr derjenigen Kleidungsstücke, für die diverse wehrlose Tiere - auch und in erster Linie gegen ihren Willen - ihr Leben und ihr Fell geben mussten...

Ich finde, das ist schon ein Unterschied - auch, wenn ich derlei Aktionen nicht gutheiße - im Gegenteil ! !

Damit verstößt du gegen ganz schön viele Gesetze. Sachbeschädigung, Sexuelle Belästigung (da Körperkontakt), Beleidigung, Verleumdung, verstoß gegen §1 Grundgesetz (Die Würde des Menschen ist unantastbar".

Und du unterstützt die Psychopathischen Öko-Terroristen.

ASmellOfRoses  18.02.2016, 12:14

Nur soviel:

Wo bleibt in deiner Rechnung die Würde des Tieres, dem all dies von dir angeführte und noch viel mehr - inkl. seiner gewaltsamen Tötung - angetan und aufgezwungen wird ??

EddieWinkler  18.02.2016, 15:04
@ASmellOfRoses

Dann solltest du nicht das Haus verlassen, du köntest dabei eventuell ein Insekt zertreten. Und essen darfst du auch nichts, die armen Tiere verhungern sonst.

Ich habe in einem anderen Kommentar bereits geschrieben, dass die Tiere nicht wirklich Qualvoll. Nur bei Pelz aus China etc. aber schaust du wirklich jedes mal erst auf den Made-In Vermerk?

Die "Quellen" der PETA sind allesamt entweder dort oder aber nicht real.

In der Tierwelt gibt es auch Karnivoren. Möchtest du denen auch verbieten Fleisch zu fressen? Deren Methoden sind viel Sadistischer.

Omnivore08  18.02.2016, 15:52
@ASmellOfRoses

@ASmellOfRoses ....."ich kommentiere selten"...lol...jaja...merkt man ^^

Wo bleibt in deiner Rechnung die Würde des Tieres

Im Grundgesetz heißt es weder "die Würde der Veganer" oder "die Würde der Tiere" oder "die Würde der Lebewesen", sondern "die Würde des MENSCHEN"

ASmellOfRoses  19.02.2016, 17:39
@EddieWinkler

Leider hast du nichts verstanden - wahrscheinlich willst oder/und kannst du das auch noch nicht...

ASmellOfRoses  19.02.2016, 17:42
@Omnivore08

Ich akzeptiere sowohl ein Gesetz als auch einen Menschen, sofern es/er auch die Wehrlosen in seine Vorstellung von "Würde" mit einschließt !

Ansonsten ist alles nur Lug und Trug - und Scheinheiligkeit und darauf kann ich gut und gern verzichten !

AalFred2  18.02.2016, 15:05

Weder gibt es ein Gesetz zur sexuellen Belästigung, noch kann ein Einzelner gegen das Grundgeetz verstossen.

EddieWinkler  18.02.2016, 15:15
@AalFred2

Natürlich gibt es kein Gesetzt mit dem Namen "sexuelle Belästigung", allerdings ist dies über andere Gesetze geregelt.

Jeder kann gegen das Grundgesetz verstoßen, indem er die betroffene Person in ihren Rechten einschränkt.

Omnivore08  18.02.2016, 15:56
@EddieWinkler

Natürlich gibt es kein Gesetzt mit dem Namen "sexuelle Belästigung", allerdings ist dies über andere Gesetze geregelt.

Jedoch ist das auf keinem Fall eine sexuelle Nötigung oder ähnliches! Ich wünsche jedem Veganer bei der Aktion maximale Härte, aber juristisch korrekt sollte man schon bleiben. Eine Sexuralstraftat (und selbst nur sex. Nötigung) ist das nicht. Das berühren eines Menschen ist nicht direkt eine sexuelle Nötigung! Dann würden ja auf Konzerten und Festivals haufen Sexualstraftäter rumrennen ^^

EddieWinkler  19.02.2016, 08:19
@Omnivore08

Ich sag nur "Köln", da war es ja auch so. Oder im Amerikanischen Gesetz gibt's das auch

AalFred2  19.02.2016, 08:29
@EddieWinkler

Nein, es ist nicht über anderer Gesetze geregelt. Es verstösst in Deutschland nicht einmal gegen das Gesetz, Frauen an die Brust zu fassen.

Nein, niemand kann als Person gegen das Grundgesetz verstossen. Dass Grundgesetz bindet einzig und allein denStaat im Verhältnis zu seine Bürgern.

AalFred2  19.02.2016, 08:31
@EddieWinkler

In Köln waren die Vergewaltigungen und die Diebstähle strafbar, das Anfassen nicht.

EddieWinkler  19.02.2016, 09:54
@AalFred2

Beweise mal deine unverschämte Aussage!

EddieWinkler  19.02.2016, 10:22
@AalFred2

DIe mit dem GG

EddieWinkler  19.02.2016, 12:41
@AalFred2

"Die Grundrechte des Grundgesetzes sind im Wesentlichen als Abwehrrechte des Grundrechtsträgers gegenüber Handlungen von Hoheitsträgern ausgestaltet, besitzen jedoch auch eine Drittwirkung auf das Rechtsverhältnis zwischen Personen. "

Also, nicht nur für den Staat!!!

AalFred2  19.02.2016, 12:47
@EddieWinkler

Komisch, wenn man Dinge weglässt, ergeben Worte einen ganz anderen Sinn. Fügen wir doch mal den folgenden Satz des Artikels hinzu:

"Die Grundrechte des Grundgesetzes sind im Wesentlichen als Abwehrrechte des Grundrechtsträgers gegenüber Handlungen von Hoheitsträgern ausgestaltet, besitzen jedoch auch eine Drittwirkung auf das Rechtsverhältnis zwischen Personen. In dieser Funktion geben sie dem Grundrechtsträger einen Anspruch gegen den Staat auf Beseitigung einer Beeinträchtigung des durch das betreffende Grundrecht geschützte Rechtsgut."

Also doch nur für das Verhältnis Staat - Bürger!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Im Übrigen habe ich mehr Ausrufeichen und deshalb automatisch Recht EinsElf

Auch wenn du die Sticker so gestaltest, dass sie weder Sachbeschädigung noch Beleidigung noch Rufschädigung sind, wird die Aktion nichts bringen.

Versetz dich mal in die Lage eines Pelzträgers. Der ist offenbar überzeugt, dass Pelz okay wäre. Nun klebt dir jemand heimlich so einen Aufkleber an. Wie reagierst du? Garantiert bist du nur stinksauer auf "die doofen Tierschützer" und fühlst dich erst recht im Recht.

Die Folge wäre also, dass Pelzträger den Tierschützern noch weniger zuhören als ohnehin schon. Weil sie nur noch wütend und damit für kein Argument mehr offen sind.

Eine bessere Aktion wäre, Echtfellträgern informative Flyer zu überreichen. Dann haben sie wenigstens die Chance, über ihre Klamotten nachzudenken.

Du kannst sie auch offen ansprechen: "Guten Tag, ist der Mantel echt?" ... "Nerze sind ja so'n Bisschen wie Katzen. Haben Sie eine Katze?"