Ist eine Präambel (wie im GG) rechtlich bindend (bezüglich Art 23 GG)?
Ist eine Präambel nun rechtlich, bezüglich eines Gestzes, bindend ? Nach Lehrmeinung ist es eine ein bzw. herleitung zum eigendlichem Gesetzestext ! Wie ist denn nun aber International wenn, wie im GG, die Präambel zum festlegen des Geltungsbereiches gebrauch findet ? Da das GG ja von unserer "Regierung" als Verfassung gewichtet wird ist das ja eine Frage von besonderer gewichtung ! Wenn die Präambel keine auswirkung auf den eigendlichen Gesetzestext hätte wäre unserem GG jegliche Grundlage entzogen ! Zumindest nach dem wegfall bzw der änderung des Art. 23 in den 90zigern ! Und wie konnte die "Vereinigung" Deutschlands dann stattfinden ? Und warum wurden die anderen Länderteile Deutschlands, obwohl offensichtlich angeboten, nicht mit in die Vereinigung einbezogen ? Irgendwie blickt man da nur schwerlich durch. Für jedes geltende Recht, so scheint mir, wurde ein gegenpol geschaffen, welcher den anderen (nicht passenden) aufhebt. Aber steht Internationales Recht nicht vor Nationalem Recht ?? Und.... wenn das GG nicht gültig wäre .. welches Recht gilt dann ?? Besatzerrecht...... Militärrecht (SHAEF) ........ oder alles was wir ohne widerstand erdulden ? Von interesse wäre dann hier doch auch Art 20 .4 (4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist. ) WAS IST WAHR ??

Das Ergebnis basiert auf 14 Abstimmungen
5 Antworten
Art. 23 GG a.F. fiel zudem auch erst mit Wirksamwerden des Anschlusses des Gebietes der DDR weg. Entgegen vieler Behauptungen wurde Art. 23 GG nicht durch den US-Aussenminister gestrichen, sondern durch die BRD selbst. Und als "Inkrafttreten" eben der Anschluss bestimmt.
Ich weiß seit 2011 mit Sicherheit, daß das Grundgesetz von den Gerichten in der BRD komplett ignoriert wird. Das ist keine Vermutung, sondern eine Beobachtung aus eigenen Zivilprozessen. Es gibt natürlich viele sogenannte "Maulwürfe", die im "Staats"-Auftrag Propaganda verbreiten, auch hier im Thread. Also Vorsicht, und Gesetze lesen und verstehen. Nichts einfach glauben, weil irgendjemand etwas behauptet.
Ich weiß seit 2011 mit Sicherheit, daß das Grundgesetz von den Gerichten in der BRD komplett ignoriert wird.
Das behauptest du.
Es gibt natürlich viele sogenannte "Maulwürfe", die im "Staats"-Auftrag Propaganda verbreiten,
Paranoid? Glaubst du, irgend eine staatliche Behörde interessiert sich für dieses Forum?
Gesetze lesen und verstehen.
Würde ich dir auch empfehlen.
Nichts einfach glauben, weil irgendjemand etwas behauptet.
Das gilt genauso für deine Behauptungen.
Ich weiß seit 2011 mit Sicherheit, daß das Grundgesetz von den Gerichten in der BRD komplett ignoriert wird. Deshalb hat wohl die Bundesregierung vom Bundesverfassungsgericht einen auf den Deckel gekriegt wegen des Wahlgesetzes, oder?
Denk doch einfach mal nach, was du das sabbelst.
- Das GG ist uneingeschränkt gültig. Der Geltungsbereich ergibt sich aus dem Staatsgebiet Deutschlands. Dass der Geltungsbereich im Gesetz selbst angegeben sein müsste, ist Schwachsinn. Die Behauptung, Gesetze wären ohne angegebenen Geltungsbereich wären ungültig, stimmt nicht und hat keinerlei seriöse Grundlage, sondern basiert auf einem Urteil, das von vielen falsch verstanden und häufig falsch oder bewusst verfälscht zitiert wird. Abgesehen davon ist die Präambel Bestandteil des Grundgesetzes.
- Dass ein gewisser James Baker etwas am Grundgesetz geändert hätte oder dieser überhaupt dazu in der Lage gewesen wäre, ist schlicht Bullshit.
- Dass Deutschland von Gorbatschow die Ostgebiete angeboten bekommen hätte ist einfach nicht wahr und dazu noch völlig unrealistisch. Diese Behauptung wird durch rein garnichts untermauert.
Einige Frager und Fragenbeantworter wollen scheinbar immer nur auf unverdächtigem Weg ihre verqueren Theorien unters Volk bringen.
Nichts von den ganzen Behauptungen, die BR Deutschland sei kein Staat, habe keine Verfassung, sei besetzt, bestimmte Gesetze gelten nicht oder alles andere in dieser Richtung ist wahr!
Hört auf PatrickLassan, der kennt sich aus!
Ich betätige mich als Totengräber, denn der Beitrag ist uuuuuuralt, aber ich erkläre es dennoch. Eine Verfassung (in unserem Fall das Grundgesetz) braucht keinen Geltungsbereich, da eine Verfassung immer nur "nach Innen" wirkt. Die Grenzen der BRD sind durch Völkerrecht (völkerrechtliche Verträge mit anderen Ländern u. ä.) bestimmt. Daher ergibt sich die Abgrenzung von alleine. Gruß
Die Präambel mag ja zum GG gehören, nur hat sie keinen Gesetzescharakter. Es gibt weder ein abgeleitetes Gesetz noch ein Urteil welches sich auf eine Präambel stützt. Was aber noch viel Interessanter ist: in der Präambel ist eine unbestreitbare Lüge formuliert "...hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben" - evtl. lag ich ja zu jener Zeit im Koma und weiß nur bis heute nichts davon, was ich aber weiß, ist das ich als teil des Deutschen Volkes weder gefragt noch dem GG als Verfassung zugestimmt habe. Wenn dieser Teil der Präambel nicht der Wahrheit entspricht, was sollte mich annehmen lassen der Rest könnte Wahr sein? Wie schon der Herr mit dem lustigen kleinen Bärtchen, dessen Kriegen wir die besatzungsrechtliche Regelung des GG anstelle einer Verfassung verdanken einst sagte : Je größer die lüge, desto mehr werden sie Glauben. LG paul ps: Hört auf alles zu glauben und fangt an euer Gehirn zu benutzen!
Die Präambel mag ja zum GG gehören, nur hat sie keinen Gesetzescharakter.
Das sieht das Bundesverfassungsgericht anders.
was ich aber weiß, ist das ich als teil des Deutschen Volkes weder gefragt noch dem GG als Verfassung zugestimmt habe.
Sagt dir der Begriff 'repräsentative Demokratie' irgend etwas?