Ist eine Kündigungsbestätigung mit Unterschrift gültig wenn der Name des Unterschreibenden nicht noch einmal in Druckbuchstaben drunter steht?

7 Antworten

Entgegen der landläufigen Meinung muss eine Unterschrift nicht lesbar sein. Es reicht völlig aus, wenn die Unterschrift die persönlichen Eigenschaften beim Unterschreiben der jeweiligen Person innehat und sich in entsprechender Art und Weise wiederholt. Soll bedeuten, wenn eine Person ständig auf dieselbe Art und Weise unterschreibt, ist die Unterschrift rechtsgültig, auch wenn sie nicht lesbar ist.

Letztendlich kommt es genau darauf an, wie leserlich die Unterschrift ist. Die Rechtsprechung dreht sich hier um die Frage ob die Schriftform gewahrt ist.

Die Schriftform ist gewahrt, wenn die Kündigung eigenhändig unterschrieben ist. Ob eine sogenannte Paraphe als eigenhändige Unterschrift gewertet wird ist eine Frage des Einzelfalls.

Pauschal gesagt: eine Unterschrift sollte 2-3 Buchstaben erkennen lassen. Es gibt zahlreiche Urteile, auch des LAG Frankfurt, nach den Kündigung als unwirksam verworfen wurden, da die Unterschrift als solche nicht anerkannt wurde.

Wichtig ist in einem solchen Falle, dass die Kündigung unverzüglich gerügt wird. Unverzüglich bedeutet, je nach Gerichtsbezirk, etwa innerhalb von einer Woche. Unabhängig von der dreiwöchigen Frist zur Erhebung der Kündigungsschutzklage, ist also auch diese Frist, gerade in einem solchen Fall zu beachten.

Grundsätzlich wird mit der Unterschrift unter der Kündigung nur deren Erhalt bestätigt. Ohne den Einzelfall zu kennen, könnte man in diesem Falle auch damit argumentieren, dass damit auch die Identität des Unterzeichners bestätigt wurde. Ich würde jedenfalls damit argumentieren.

Mal davon abgesehen das eine Kündigung gar nicht bestätigt werden muß, ja.

Das wichtigste an einem Schriftstück ist das, was man als Unterschrift interpretieren kann.

Ob das nun Druckbuchstaben sind oder irgendeine Schreibschrift, ist egal, aber es muss zumindest einmal händisch was drunter. Die Druckbuchstaben zusätzlich zur Unterschrift sind nur nochmal zur besseren Lesbarkeit, denn nicht jede Unterschrift kann man deutlich lesen.

Ja, selbstverständlich. Das ist lediglich eine Empfangsbestätigung, dass diese Kündigung dem Arbeitgeber vorgelegt wurde. Seine Unterschrift genügt völlig. lg Lilo