Ist ein nicht unterschriebener Mietvertrag bindend?
Hallo,
ich möchte bald umziehen, und habe eine Perfekte Wohnung gefunden.. hatte dann auch die Besichtigung. Die Marklerin (die wirklich echt unfreundlich ist, nur so nebenbei) hat mit mir dann Unterlagen zugeschickt und ich sollte die ausfüllen.. das tat ich auch sofort und habe alles zurück geschickt, doch dann bekam ich ein "tut mir leid aber ich habe die Wohnung schon weggegeben.." Sie bot mir eine Alternativ Wohnung an, die zwar nicht so schön war wie die andere aber immernoch besser als die, die ich sonst immer fand (und mir leisten kann) Dann habe ich den Mietvertrag zugeschickt bekommen.. doch dann erfuhr ein bekannter zufällig von meinen Plänen und bot mir seine Wohnung an, da er selbs umzieht.. seine Wohnung kommt meiner Wunsch Wohnung sehr nah...
Lange rede kurzer sinn.. kann ich jetzt den Vertrag "Kündigen" obwohl der noch nicht unterschrieben ist? Oder gibs da nen gesetzt oder sowas?
Danke schon mal für die Antworten
4 Antworten
In diesem Fall kommt ein Mietvertrag erst zustande wenn Mieter und Vermieter den Vertrag unterschrieben haben.
Sind sich Vermieter und Mieter bei einer Besichtigung schon über die Einzelheiten eines Mietvertrages einig und beabsichtigen nur noch den Mietvertrag abzuschließen, dann wäre die Sachlage anders.
Lange rede kurzer sinn.. kann ich jetzt den Vertrag "Kündigen" obwohl der noch nicht unterschrieben ist?
Du musst nicht kündigen, weil es durch den Vermittler erst mal nur ein Angebot ist
Schicke die Unterlagen zurück mit dem Hinweis, dass Du Dich anders entschieden hast.
Der Makler kann auch keine Forderungen stellen weil kein Mietvertrag zustande gekommen ist!
Alles klar, Danke für deine Antwort:)
Der Vertrag wurde nicht unterschrieben, kann also gar nicht gekündigt werden.
Schreibe Ihr, dass du auf das Angebot verzichtest. Das reicht völlig.
So wie die sog. Maklerin die Zusage ändert , können sie das auch .
Die Verhältnismäßigkeit der Mittel ist doch gegeben .
Kosten? maximal 10,-€ für Porto und Telefon .
Anrufen und Absagen, nur bei Erfolg wird die Provision fällig. Was steht so in deinem Vertrag?
Danke für die Antwort:)
In dem Vertrag stehen halt die Standard sachen drin.. Kündigungsfristen.. Auflistung der Betriebskosten.. etc..