Ist die MwSt.-Handhabung von UPS rechtens?
Sachverhalt: Erstellte online von der UPS-Seite einen Expressauftrag für ein Paket innerhalb Deutschlands für knapp 80,00 €. Im Preisrechner von UPS wurde nichts von MwSt. angezeigt. Bei Benutzung der Suchfenster ergaben sich unter MwSt. oder 19% 0 Treffer, was bedeutet, UPS verwendet nirgendwo diese Begriffe (auch nicht in ausgeschriebener Schreibweise). Nach meinem Kenntnisstand verlangt das deutsche Recht bei Endkunden eine Preisangabe als Endpreise. Demnach deutete ich die Preisinformation so, daß MwSt. (wenn sie denn erhoben wird), enthalten ist. Die Zahlung erfolgte mit Kreditkarte. Einige Tage später kam mit der Post eine Abrechnung auf der zu den knapp 80,00 € 19% MwSt. hinzukamen. Ich schrieb ein eMail an UPS und bat um Aufklärung, was sie zur Rechtfertigung vorbringen könnten. Als Antwort kam ein Hinweis auf eine UPS-Internetseite, auf der unter PREISRECHNER steht: ".....die angeführten Versandtarife enthalten keine Zölle, Steuern oder sonstige Zollabfertigungsgebühren" Dann Schreibt UPS noch in ihrer Antwortmail: "Damit werden sie also darauf hingewiesen, dass die Steuer (Mehrwertsteuer) im Versandtarif nicht enthalten ist". Ich glaube dass dies ein Verstoß gegen die Auszeichnungspflicht darstellt, denn nirgendwo wird etwas von MwSt. oder der Höhe der Steuer angegeben.
2 Antworten
http://www.ups.com/media/de/termscarriageger.pdf
Punkt 5.
je nachdem wohin du etwas sendest, fällt keine USt an. UPS weist dich deswegen extra darauf hin, dass in den kalkulierten preisen keine gebühren und auch keine steuern enthalten sind.
(das heißt, dass die Preise nicht entgültig sind) und wie in deinem fall noch steuern hinzukommen.
Ich bin der meinung , dass alles richtig ist.
Ergänzend zu meiner Frage, ob die Praxis von UPS rechtens ist, verweise ich auf ein Urteil des OLG Hamburg vom 04.01.2007 in dem es heißt: "Nach § 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 Preisangabenverordnung (PangV) ist derjenige, der in gewerbs- oder geschäftsmäßiger Weise Waren oder Leistungen zum Abschluss eines Fernabsatzvertrages gegenüber Endverbrauchern anbietet, zum Hinweis auf die im Preis enthaltene Umsatzsteuer in unmittelbarer Nähe zur Preisauszeichnung verpflichtet. Ferner sind sämtliche anfallenden Liefer- oder Versandkosten anzugeben. Fehlt die Angabe der im Preis enthaltenen Umsatzsteuer, liegt darin ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht. Da Verbraucher stets von der Angabe des Endpreises einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer ausgehen, handelt es sich bei Fehlen der entsprechenden Angaben auch nicht um einen Bagatellverstoß. Mitbewerber und legitimierte Verbraucherverbände können daher die Unterlassung des gesetzwidrigen Verhaltens verlangen". Bemerkung: Der Hinweis auf MwSt. fehlt auf der UPS-Internetseite total, steht also auch nicht in unmittelbarer Nähe der Preisangaben. Das UPS an ganz anderer Stelle ihrer Internetseite sagt, daß es sich bei ihren Versandtarifen um Schätzungen handle, in denen keine Zölle, Steuern oder sonstige Zollabfertigungsgebühren enthalten sind, erfüllt meines Erachtens nicht die Forderungen des § 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 der Preisangabenverordnung. Was ich nun nicht genau weiß, ist, ob es sich hierbei auch um einen Fernabsatzvertrag handelt.