Ist der konsum von vodka auch unter 18 verboten, oder nur der erwerb?

4 Antworten

Ich zitiere JuSchG Paragraph 9

(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen

1.Branntwein, branntweinhaltige Getränke oder Lebensmittel, die Branntwein in nicht nur geringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche,

2.andere alkoholische Getränke an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren

weder abgegeben noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden.

Aber wer regelt den Verzehr? Ich interpretiere das so, wenn der Verzehr in der Öffentlichkeit aktiv gestattet wird, dann ist das eindeutig ein Verstoß gegen das JuSchG.

Die Jugendlichen sind hier die Schutzbedürftigen und werden keinesfalls bestraft. (Höchstens Arrest/Ausnüchterung durch Verhalten). Die andere Frage ist, ob die Eltern durch ihre Abwesenheit das wirklich gestatten. Ich denke, dass sie dadurch höchstens ihre Erziehungspflicht verletzt haben. Wer beobachtet denn ständig sein Kind? Und dass nur, wenn zuhause alles schiefläuft.

Wenn das Kind in den eigenen vier Wänden Vodka kippt, ist das schon ne starke Nummer, und wie das bestraft wird, weiß ich ich nicht, aber sicher härter Das fällt unter andere Gesetze. Der JuSch greift nur in der Öffentlichkeit.

Weder - noch.

Der Verkäufer macht sich strafbar, aber nicht der Jugendliche. Weder für den Konsum, noch für den Erwarb.

du wirst weder für konsum, noch erwerb bestraft

nur der verkäufer

Die Abgabe von Spirituosen an Minderjährige ist verboten. Vom Konsum steht nichts im Gesetz, das ist also grundsätzlich straffrei.