Ist das Geld was wir besitzen Eigentum vom Staat?

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Münzen und Scheine gehen in das Eigentum des Inhabers über!

Die vielfach behauptete Aussage, die Europäische Zentralbank sei der Eigentümer, der Inhaber nur berechtigter Besitzer, gilt nicht für den Euro. Das Eigentum an Geld wird wie bei Inhaberpapieren durch einfache Einigung und Übergabe verschafft (§ 929 Satz 1 BGB). Für den Euro gilt, dass die Zerstörung von Zahlungsmitteln weder rechtswidrig noch strafbar ist. In Deutschland gilt § 903 des Bürgerlichen Gesetzbuches, wonach der Eigentümer mit seinen Sachen grundsätzlich nach Belieben verfahren darf. Jeder Besitzer von Geld kann entscheiden, sein Geld nie mehr auszugeben und damit für immer aus dem Umlauf zu nehmen. Mit einer unumkehrbaren Beschädigung von Zahlungsmitteln wird Geld auch nicht vernichtet, sondern nur unumkehrbar aus dem Umlauf genommen. Die Bundesbank leistet jedoch für absichtlich beschädigte Geldscheine keinen Ersatz.

Schau einmal: http://tinyurl.com/y9goafz

FAltenhain  02.03.2010, 00:03

hört sich gut an,aber nicht lustig

rivabella  04.03.2010, 00:07

Dankeschön für den STERN strahl :o))

Eurogeld darf man vernichten. In manchen Ländern kann die Zerstörung von Zahlungsmitteln aus vielerlei Gründen strafbar sein, beispielsweise wenn durch die Zerstörung die Abbildung eines Staatsoberhauptes oder geschützte Symbole beschädigt werden und eine solche Beschädigung strafbar ist.

RedPhantom  01.03.2010, 23:54

bis auf das mit dem eurogeld korrekt

didig  02.03.2010, 00:03

@expertking. das hast du aus wikipedia !???

expertking  02.03.2010, 00:05
@didig

Ich habe es nicht von Wikipedia, Quelle ist eine andere xD

wer sich mit wiki auskennt lebt lockerer: Münzen und Scheine gehen in das Eigentum des Inhabers über; die vielfach behauptete Aussage, die Europäische Zentralbank sei der Eigentümer, der Inhaber nur berechtigter Besitzer, gilt nicht für den Euro. Das Eigentum an Geld wird wie bei Inhaberpapieren durch einfache Einigung und Übergabe verschafft (§ 929 Satz 1 BGB). Für den Euro gilt, dass die Zerstörung von Zahlungsmitteln weder rechtswidrig noch strafbar ist.[6] In Deutschland gilt § 903 des Bürgerlichen Gesetzbuches, wonach der Eigentümer mit seinen Sachen grundsätzlich nach Belieben verfahren darf. Jeder Besitzer von Geld kann entscheiden, sein Geld nie mehr auszugeben und damit für immer aus dem Umlauf zu nehmen. Mit einer unumkehrbaren Beschädigung von Zahlungsmitteln wird Geld auch nicht vernichtet, sondern nur unumkehrbar aus dem Umlauf genommen. Die Bundesbank leistet jedoch für absichtlich beschädigte Geldscheine keinen Ersatz.[7]

In manchen Ländern kann die Zerstörung von Zahlungsmitteln aus vielerlei Gründen strafbar sein, beispielsweise wenn durch die Zerstörung die Abbildung eines Staatsoberhauptes oder geschützte Symbole beschädigt werden und eine solche Beschädigung strafbar ist.

in deutschland kannst mit deinem geld machen was du willst. einzig strafbar ist es wenn du zum beispiel beim 10er noch ne null hinmalst egal wie unprofessionell und offensichtlich das aussehen mag. aber andere länder andere sitten. also vorsicht. und wenn mans genau nimmt gehört das geld der EZB

Verbrennen, Hintern abwischen.. gehört dir.

Darfst so fast alles damit machen ;-)