Ist das Fremdgehen eine Straftat?

7 Antworten

haha ... 

aber es ist noch nicht so lange her, das hatte es zumindest bei einer Scheidung Folgen in Bezug auf Unterhaltszahlungen, und die "Schuldfrage" musste oft vor Gericht breitgetreten werden.

Heute gilt (bei) uns im wesentlichen das Prinzip: was 2 (oder auch mehr) Erwachsene, freiwillig miteinander treiben, geht den Staat nichts an.

Die Religion kann das anders sehen, in Saudi-Arabien wird man (aber eher frau) ausgepeitscht, oder schlimmeres, Katholiken kommen in Hölle oder Fegefeuer. Aber wenn man dem Priester seines Vertrauens alle Details erzählt, kann man einen Freispruch aushandeln (Absolution). Übrigens hat auch Mohamed ein "Hintertürchen" vorgesehen, im Islam gibt es die Ehe auf Zeit, ein Reisender kann z.B. eine Frau nur für die 2 Wochen, die er in der fremden Stadt ist, formlos zur seiner (weiteren) Ehefrau erklären, dann ist es keine Sünde ! ... 

In Deutschland und den meisten modernen Staaten ist Ehebruch, Fremdgehen, vorehelicher Sex, Prostitution usw. KEINE Straftat. 

In verschiedenen Ländern, die sich an uralten Märchenbüchern (auch als "Religionen" bekannt) und Traditionen orientieren kann allerdings von öffentlicher Auspeitschung bis zum Todesurteil durch Steinigung so alles Mögliche dabei herauskommen. Es kommt daher in erster Linie darauf an WO Du Dich vergnügst... .

Seid nett aufeinander!

R. Fahren

Nein, ist es nicht.

Vor ca. 40 Jahren bekam man eine Strafe wenn man in einer Ehe Fremd gegangen ist. In manchen Ländern soll es sogar heute noch so sein. (Damals sprach man auch von Vertragsbruch) Heute ist es aber eher ein Scheidungsgrund ohne weitere Folgen. 

Hab hier einen Interessanten Artikel darüber gefunden vieleicht interessiert er dich ja auch ... 

http://www.seitensprung-fibel.de/fremdgehen/wenn-der-ehebruch-unter-strafe-gestellt-wird.php

ja, es ist eine Straftat