Ist das Betrug/strafbar?

12 Antworten

Der Typ macht sich strafbar, da sie unter 18 ist, deine Freundin hat aber nichts zu erwarten, außer sie verdient damit allzu viel Geld dürfte sie sogar das Geld behalten

Er bekommt dann eine Anzeige wegen der Jugendpornographie,sie nicht und solange sie nicht die Verdienstobergrenze für Jugendliche überschreitet bekommt sie auch kein Ärger vom Finanzamt wegen gewerblich

Also mach dir keine Sorgen, wenn sie erwischt wird bekommt nur er den Ärger und sie vielleicht maximal einen Ban von Skype und Ärger mit ihren Eltern

Aniloverx3  14.08.2016, 04:39

Ich denke ab 14 ist man Straf fällig, ... Klar er Typ bekommt n Schlag stimmt auch wieder <.< daran habe ich erst gar nicht gedacht aber das sie GAR kein Ärger von denn Behörden bekommt wenn sowas auffliegt ist mir neu aber Danke werde ich mir mal merken und mich genauer erkundigen.

ManuTheMaiar  14.08.2016, 04:43
@Aniloverx3

Was wollen die Behörden denn machen für sie gilt uneingeschränkt das Recht am eigenen Bild, das sie vor allem schützt

Nur wenn sie zu viel Geld damit verdient dann bekommt sie Ärger


180 (2) StGB lautet:

"Wer eine Person unter achtzehn Jahren bestimmt, sexuelle Handlungen gegen Entgelt an oder vor einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen, oder wer solchen Handlungen durch seine Vermittlung Vorschub leistet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

Also können diejenigen, die das organisieren, und diejenigen, die Geld dafür bezahlen, bestraft werden.

Deine Freundin kann nur indirekt belangt werden. Denn auch für diese Art von Einnahmen müssen Steuern bezahlt werden (Umsatzsteuer und Einkommenssteuer). Und ich vermute mal, dass Deine Freundin diese Einnahmen nicht dem Finanzamt meldet.




Das ist kritisch, von Skype hat man da wohl am wenigsten zu befürchten. Wie alt ist der Typ, wenn ich fragen darf?`
Zieht sie sich komplett aus, mit pornografischen Posen oder ist es mehr soft? Denn das ist strafrechtlich relevant. Im Schlimmsten Fall könnte es Anstiftung zur Prostitution von Minderjährigen heißen. 

WildCat15 
Fragesteller
 14.08.2016, 04:26

ja, sie ist komplett nackt und macht es sich selbst...zeigt ihr gesicht aber nicht dabei

Nutzerin9254  14.08.2016, 04:27

Sie macht es doch freiwillig

WildCat15 
Fragesteller
 14.08.2016, 04:29
@Nutzerin9254

also hätte es demnach strafrechtlich für sie keine Konsequenzen?

ManuTheMaiar  14.08.2016, 04:45
@WildCat15

Nein für sie nicht, er bekommt den ganzen Ärger

ManuTheMaiar  14.08.2016, 04:36

Sie hat überhaupt nichts zu erwarten, der sogenannte Staat kann ihr rein garnichts

Nur er bekommt Probleme

Ifosil  14.08.2016, 05:06
@ManuTheMaiar

Nein, so einfach ist es nicht. Auch die wird Ärger bekommen, da die Polizei es ihren Eltern melden wird.

ManuTheMaiar  14.08.2016, 05:09
@Ifosil

Ja mir ihren Eltern, aber nicht mit dem Staat

Ifosil  14.08.2016, 05:48
@ManuTheMaiar

Doch, könnte auch dort ärger bekommen, da sie ja Kinderpornographie verbreitet. 

ManuTheMaiar  14.08.2016, 07:36
@Ifosil

Nein kann sie nicht, das Recht am eigenen Bild schützt sie

Badykey  14.08.2016, 07:33

Wenn ich mir in den Fuß schieße bekomme ich auch keine Anzeige wegen Körperverletzung!

Ifosil  14.08.2016, 07:34
@Badykey

Bei diesem Thema ist es anders.

ManuTheMaiar  14.08.2016, 07:37
@Ifosil

Ist es wirklich nicht, hier gilt, das Recht am eigenen Bild, deswegen kann sie nicht bestraft werden

Die Verbreitung von Jugendpornografie ist strafbar - siehe Wiki.

Seitens Skype wird nichts passieren außer km schlimmste Fall ein Ban.

Deine Freundin ist Minderjährig und darf solches nicht machen. Vor allem dann nicht wenn Geld im Spiel ist und ihre Klienten älter sind...

ManuTheMaiar  14.08.2016, 04:49

Das ist absolut richtig aber bitte schreib doch auch noch dazu, dass nur die Klienten den Ärger bekommen, sie nicht

piobar  14.08.2016, 06:03

das ist nicht ganz richtig. Nicht nur die Klienten werden davon folgen Tragen sondern auch die junge Frau. Ich kann mich nicht eindeutig erinnern, wie die Rechtslage für beide Seiten aussieht in einem sehr ähnlichen Fall, darum ließ ich dies offen... Was aber jedoch auf jeden Fall dazukommen wird ist das Jugendamt. Es besteht Verdacht auf Mißhandlung und Mittäterschaft seitens den Erziehungsberechtigten. Auch ist das mein gutes Zeichen in einem Solchen Alter solche Wege und Mittel des Taschengeldes zu verdienen. Was auch noch dazukommen kann ist Steuerbetrug. Auch eine 15 Jährige (ab 14 Jahren) müssen einen Minimalen Beitrag zahlen, darum braucht man auch bei Zeitungaustragen mit 14 eine Lohnsteuerkarte/ Lohnsteuernummer.

ManuTheMaiar  14.08.2016, 07:39
@piobar

Es gibt einen Freibetrag für Schüler

Und außerdem schützt sie das Recht am eigenen Bild, sie kann mit ihren Bildern machen was sie möchte, den Ärger bekommen andere die sowas mitmachen

Aber mit dem Jugendamt da kannst du rechthaben, die mischen sich ja überall ein

piobar  14.08.2016, 07:49

Was um das eigene Bild an geht hast du recht wobei im Abwicklungsvertrag/ Vereinbarung ihrer Dienstleistung sollte klar definiert werden was für Rechten und Pflichten beider Seiten haben... Auch um spezielle diesen Fall handelt sich um eine höhere Angelegenheit - moderne Prostitution, nennen wir das mal so. Wenn sie Grafiken oder Webseiten verkauft ist das eine Sache oder wenn sie ihr gestrickte Mütze verkauft ebenfalls eine andere Sache. Hier geht es um Prostitution im Minderjährigen Alter. Das Jugendamt kann nicht RS wird sich einschalten. Hier muss geklärt werden, warum ein 15 Jahre junges Mädchen auf solche Mitteln zurückgreifen muss: wisse die Eltern das? Unterstützen die Eltern dieses Verhalten? An wem geht das verdiente Geld wirklich? Warum kommt jemand in dem Alter auf Prostitution? Besteht kindliche Misshandlung seitens den Eltern, Nachbarschaft oder durch weitere?