Ist das Betrug/strafbar?
Hey, meine Freundin ist 15 und hat mir gestern erzählt, dass sie gelegentlich Camsex via Skype mit Typen macht und dafür von ihnen Geld überwiesen bekommt...mir lässt das einfach keine Ruhe, da ich Angst habe, dass das strafbar ist und sie irgendwann erwischt wird. Sie weiß selbst, dass diese Art von Job nicht die beste ist und ich bin auch drauf und dran, sie davon wegzubekommen...aber jetzt nochmal meine Frage: Ist das strafbar und könnte sie irgendwann von Skype angezeigt oder sonst wie erwischt werden? Danke für eure Hilfe!
12 Antworten
Der Typ macht sich strafbar, da sie unter 18 ist, deine Freundin hat aber nichts zu erwarten, außer sie verdient damit allzu viel Geld dürfte sie sogar das Geld behalten
Er bekommt dann eine Anzeige wegen der Jugendpornographie,sie nicht und solange sie nicht die Verdienstobergrenze für Jugendliche überschreitet bekommt sie auch kein Ärger vom Finanzamt wegen gewerblich
Also mach dir keine Sorgen, wenn sie erwischt wird bekommt nur er den Ärger und sie vielleicht maximal einen Ban von Skype und Ärger mit ihren Eltern
Was wollen die Behörden denn machen für sie gilt uneingeschränkt das Recht am eigenen Bild, das sie vor allem schützt
Nur wenn sie zu viel Geld damit verdient dann bekommt sie Ärger
180 (2) StGB lautet:
"Wer eine Person unter achtzehn Jahren bestimmt, sexuelle Handlungen gegen Entgelt an oder vor einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen, oder wer solchen Handlungen durch seine Vermittlung Vorschub leistet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."
Also können diejenigen, die das organisieren, und diejenigen, die Geld dafür bezahlen, bestraft werden.
Deine Freundin kann nur indirekt belangt werden. Denn auch für diese Art von Einnahmen müssen Steuern bezahlt werden (Umsatzsteuer und Einkommenssteuer). Und ich vermute mal, dass Deine Freundin diese Einnahmen nicht dem Finanzamt meldet.
Das ist kritisch, von Skype hat man da wohl am wenigsten zu befürchten. Wie alt ist der Typ, wenn ich fragen darf?`
Zieht sie sich komplett aus, mit pornografischen Posen oder ist es mehr soft? Denn das ist strafrechtlich relevant. Im Schlimmsten Fall könnte es Anstiftung zur Prostitution von Minderjährigen heißen.
ja, sie ist komplett nackt und macht es sich selbst...zeigt ihr gesicht aber nicht dabei
Sie macht es doch freiwillig
also hätte es demnach strafrechtlich für sie keine Konsequenzen?
Nein für sie nicht, er bekommt den ganzen Ärger
Sie hat überhaupt nichts zu erwarten, der sogenannte Staat kann ihr rein garnichts
Nur er bekommt Probleme
Nein, so einfach ist es nicht. Auch die wird Ärger bekommen, da die Polizei es ihren Eltern melden wird.
Ja mir ihren Eltern, aber nicht mit dem Staat
Doch, könnte auch dort ärger bekommen, da sie ja Kinderpornographie verbreitet.
Nein kann sie nicht, das Recht am eigenen Bild schützt sie
Wenn ich mir in den Fuß schieße bekomme ich auch keine Anzeige wegen Körperverletzung!
Die Verbreitung von Jugendpornografie ist strafbar - siehe Wiki.
Seitens Skype wird nichts passieren außer km schlimmste Fall ein Ban.
Deine Freundin ist Minderjährig und darf solches nicht machen. Vor allem dann nicht wenn Geld im Spiel ist und ihre Klienten älter sind...
Das ist absolut richtig aber bitte schreib doch auch noch dazu, dass nur die Klienten den Ärger bekommen, sie nicht
das ist nicht ganz richtig. Nicht nur die Klienten werden davon folgen Tragen sondern auch die junge Frau. Ich kann mich nicht eindeutig erinnern, wie die Rechtslage für beide Seiten aussieht in einem sehr ähnlichen Fall, darum ließ ich dies offen... Was aber jedoch auf jeden Fall dazukommen wird ist das Jugendamt. Es besteht Verdacht auf Mißhandlung und Mittäterschaft seitens den Erziehungsberechtigten. Auch ist das mein gutes Zeichen in einem Solchen Alter solche Wege und Mittel des Taschengeldes zu verdienen. Was auch noch dazukommen kann ist Steuerbetrug. Auch eine 15 Jährige (ab 14 Jahren) müssen einen Minimalen Beitrag zahlen, darum braucht man auch bei Zeitungaustragen mit 14 eine Lohnsteuerkarte/ Lohnsteuernummer.
Es gibt einen Freibetrag für Schüler
Und außerdem schützt sie das Recht am eigenen Bild, sie kann mit ihren Bildern machen was sie möchte, den Ärger bekommen andere die sowas mitmachen
Aber mit dem Jugendamt da kannst du rechthaben, die mischen sich ja überall ein
Was um das eigene Bild an geht hast du recht wobei im Abwicklungsvertrag/ Vereinbarung ihrer Dienstleistung sollte klar definiert werden was für Rechten und Pflichten beider Seiten haben... Auch um spezielle diesen Fall handelt sich um eine höhere Angelegenheit - moderne Prostitution, nennen wir das mal so. Wenn sie Grafiken oder Webseiten verkauft ist das eine Sache oder wenn sie ihr gestrickte Mütze verkauft ebenfalls eine andere Sache. Hier geht es um Prostitution im Minderjährigen Alter. Das Jugendamt kann nicht RS wird sich einschalten. Hier muss geklärt werden, warum ein 15 Jahre junges Mädchen auf solche Mitteln zurückgreifen muss: wisse die Eltern das? Unterstützen die Eltern dieses Verhalten? An wem geht das verdiente Geld wirklich? Warum kommt jemand in dem Alter auf Prostitution? Besteht kindliche Misshandlung seitens den Eltern, Nachbarschaft oder durch weitere?
Ich denke ab 14 ist man Straf fällig, ... Klar er Typ bekommt n Schlag stimmt auch wieder <.< daran habe ich erst gar nicht gedacht aber das sie GAR kein Ärger von denn Behörden bekommt wenn sowas auffliegt ist mir neu aber Danke werde ich mir mal merken und mich genauer erkundigen.