Ist Cannabis/THC nach zwei Tagen im Blut noch nachweisbar?
Hallo Leute, folgender Vorfall:
ein Freund von mir ist gestern in eine Verkehrskontrolle gekommen und es wurde ein Augenreaktionstest gemacht, wobei der Verdacht auf Konsum von Drogen bestand. Daraufhin haben die Polizeibeamten auf einen Urintest bestanden, der aber abgelehnt wurde also wurde mein Freund mit aufs Revier genommen, und gab eine freiwillige Blutprobe ab. Er hat am Samstag 2-3 Joints geraucht und befürchtet jetzt das die Blutabnahme positiv ist. Ist Cannabis 2 Tage später im Blut noch nachweisbar? Welche strafrechtlichen Folgen drohen, wenn er wirklich positiv ausfällt ? Vielen Dank vorab.
7 Antworten
Hallo
Er hat am Samstag 2-3 Joints geraucht und befürchtet jetzt das die Blutabnahme positiv ist.
Die Lehrmeinung geht davon aus, daß bis zu 24 Stunden nach dem Konsum nicht ausgeschlossen werden kann, daß der Konsument noch unter Drogeneinfluß steht.
Das Maß für diese Zeitspanne ist der THC-Wert, der bei einem wirklich gelegentlichen Konsumenten innerhalb 24 Stunden unter die 1 ng-Grenze rutschen sollte.Diese Grenze ist KEINE Grenze im Sinne einer Ursachen-Wirkungs-Beziehung wie beim Alkohol, sondern es ist ein Maß für den Zeitraum. Je häufiger konsumiert, desto "ungenauer" wird diese "Uhr" aber.
was aber eher zutreffen wird ist folgendes:
der Abbauwert wird noch erhöht sein, und ab 25ng/ml wird die Fsst ein ärztliches Gutachten fordern, ab 75ng/ml sogar eine MPU nachdem die Fahrerlaubnis entzogen wurde
Welche strafrechtlichen Folgen drohen, wenn er wirklich positiv ausfällt ?
ab 1ng/ml THC steht jedenfalls eine berauschte Fahrt fest, und in einigen Bundesländern (z.B. Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen), wird in so einem Fall davon ausgegangen, dass der Betroffene mindestens gelegentlich konsumiert, womit dann die Nichteignung feststeht.
edit:
Naja also bis auf Sonntag hat er jeden Abend einen geraucht. Ob das jetzt häufig ist oder nicht weiß ich nicht.
das ist regelmäßig, der THC-COOH Wert wird sehr erhöht sein, die Fahrerlaubnis wird entzogen und die MPU angeordnet
Warum macht er denn ne freiwillige Blutprobe? Warum?? Die Polizei ist nicht qualifiziert aufgrund von Pupillenreaktion irgendwas zu sagen, wer da mitmacht ist selbst Schuld. Kommt drauf an, ob der THC-COOH Wert noch über 75ng liegt, dann wird wohl eine MPU fällig.
Weil durch ritterlichen Beschluss sowieso ein Bluttest fällig gewesen wäre
das geht sogar ohne richterlichen Beschluss
Okay gut, dann sieht die Sache natürlich anders aus, sorry. Das war dann wohl einfach teures Pech :(
Bei THC ist die Geschwindigkeit des Abbaus leider individuell sehr unterschiedlich und somit nur schwer einzuschätzen.
Falls "dein Freund" häufiger oder regelmäßig konsumiert, liegt er nach 48h wahrscheinlich noch über 1ng/ml aktives THC.
In diesem Fall: Geldstrafe oder Bußgeld (kommt darauf an, wie er erwischt wurde), Entzug der Fahrerlaubnis, Neuerteilung nur nach MPU.
Auf jeden Fall werden aber Abbauprodukte von THC im Labor gefunden werden, denn diese sind noch Wochen oder Monate nach dem letzten Konsum nachweisbar.
Folge: Anordnung eines ärztlichen Gutachtens durch die FEB.
Naja also bis auf Sonntag hat er jeden Abend einen geraucht. Ob das jetzt häufig ist oder nicht weiß ich nicht. Jeden Tag den ganzen Tag über finde ich meiner Meinung persönlich häufig
Der Führerschein ist weg. Hätte er mal lieber den Urintest gemacht. Da wäre es mit etwas Glück vielleicht nicht mehr nachweisbar gewesen. Im Blut aber mit Sicherheit noch
Nein, eben nicht. Cannabis ist im Urin um einiges länger nachweisbar, deshalb der Bluttest!
Da verwechselst du was. Ich weiß ja nicht, wo du das her hast - aber die Annahme ist falsch
Kannst gerne über all nachgoogeln. Das was du meinst sind die Abbauprodukte von THC die im Blut länger nachweisbar sind, die allerdings für die Teilnahme am Straßenverkehr keine Rolle spielen.
Es geht nämlich um das aktive THC, und da bin ich mir nicht sicher ob es nach zwei Tagen noch im Blut über 1 ng/ml liegt. Deshalb die Frage.
Nö tut es nicht. Es geht sehr wohl über die Abbauprodukte. Da gibts schwachsinnigerweise nämlich auch ne Grenze.
*um
ist auf jeden Fall für diese kurze Zeitspanne nachweisbar!
Weil durch ritterlichen Beschluss sowieso ein Bluttest fällig gewesen wäre da er aufgrund von BTM vorbelastet ist.