Ist " willst du mich verarschen? " eine Beleidigung, welche man Strafrechtlich anzeigen kann?

7 Antworten

Auf eine Frage oder eine Meinung kann man keine Anzeige machen, denn es liegt ja keine Straftat vor.

nein, das ist keine beleidigung, sondern eine frage, die das aussagt, was da steht, und zwar, willst du ihn übern tisch ziehen

Nein, es ist nur eine Frage.

Ist vielleicht unter den Leuten eine kleine Beleidigung, aber streng genommen und gesetzlich eigentlich nicht.

versuch das mal zu begründen.

Nein, das ist eine Frage, die man mit ja oder nein beantworten kann.