Inkassoforderung von 2003. Was machen?

8 Antworten

Irgendwie verstehe ich deine Fragestellung nicht so ganz. Du schreibst, dir sei im Jahr 2013 der Vollstreckungstitel als Kopie zugeschickt worden. 

Nun willst du beim Gericht nachfragen, ob ein Titel vorliegt. Sorry, aber das macht keinen Sinn. 

Wenn es im Jahr 2013 einen Titel gab, dann ist dieser 30 Jahre lang vollstreckbar. 

Natürlich kommt da so einiges zusammen. Zunächst mal die Forderung an sich, dann die Inkassogebühren, die wohl tituliert sind. Dazu kommen noch der erfolglose Vollstreckungsversuch von 2013, evtl. eine Einwohnermeldeamtsabfrage und nun die erneute Vollstreckung. 

Du kannst es mit einem Vergleichsvorschlag versuchen. Falls aber tatsächlich ein vollstreckbarer Titel vorliegt, wirst du mit diesem Vorhaben wenig Erfolg haben. Ich sehe hier allenfalls die Möglichkeit, eine Ratenzahlung rauszuhandeln. 

Falls die Forderung jedoch nicht tituliert ist, dann ist sie in jedem Fall verjährt. Deswegen stellt sich hier die große Frage: Gibt es einen Gerichtstitel oder nicht?

marioduchamps 
Fragesteller
 14.07.2016, 01:18

Wenn ich einen Vollstreckungsbescheid habe, habe ich dann nicht automatisch einen Gerichtstitel?

Und müsste ich dann nur den Betrag zahlen, der auf dem Vollstreckungsbescheid steht?

Xipolis  14.07.2016, 17:36
@marioduchamps

Du brauchst eine aktuelle Forderungsaufstellung, da neben der Summe im Vollstreckungsbescheid auch weitere Zinsen (insofern nicht verjährt) aufgelaufen sind und möglicherweise auch weitere, nachweisliche und berechtigte Kosten entstanden sind.

mepeisen  14.07.2016, 08:52

Ich sehe hier allenfalls die Möglichkeit, eine Ratenzahlung rauszuhandeln. 

Leider Blödsinn (aus Kostensicht). Das würde bedeuten, zusätzlichen Gebührenunfug zu akzeptieren und das muss nicht sein.

Im Moment ist nichts pfändbar, daher kann man relativ entspannt sein und wenn ein Vergleich nicht hinhaut, das Geld in der Keksdose zusammen sparen und irgendwann überweisen.

Falls die Forderung jedoch nicht tituliert ist

Die Frage stellt sich doch nicht, wie du selbst erkannt hast, gibt es einen Titel.

Xipolis  14.07.2016, 17:19

Nun willst du beim Gericht nachfragen, ob ein Titel vorliegt. Sorry, aber das macht keinen Sinn.

Das kann man machen um sicher zu gehen, dass man nicht gerade betrogen wird.

Wenn es im Jahr 2013 einen Titel gab, dann ist dieser 30 Jahre lang vollstreckbar.

Der Vollstreckungsbescheid ist aus 2003. 





Xipolis  14.07.2016, 17:34
@Xipolis

FORTSETZUNG

Natürlich kommt da so einiges zusammen. Zunächst mal die Forderung an sich, dann die Inkassogebühren, die wohl tituliert sind. 

Wir reden hier über die Gesamtsumme des Vollstreckungsbescheides zzgl. nicht verjährter Zinsen zzgl weiterer, berechtigter Kosten.

Dazu kommen noch der erfolglose Vollstreckungsversuch von 2013, evtl. eine Einwohnermeldeamtsabfrage und nun die erneute Vollstreckung.

Briefe zu schrieben ist keine Vollstreckung. Die obliegt dem Gerichtsvollzieher.

Du kannst es mit einem Vergleichsvorschlag versuchen. Falls aber tatsächlich ein vollstreckbarer Titel vorliegt, wirst du mit diesem Vorhaben wenig Erfolg haben.

Warum nicht? Die Gegenseite kann doch momentan aufgrund des geringen Einkommens nicht pfänden und es gibt ein nettes Sprichwort: "Lieber den Spatz in der Hand, als die Taube auf dem Dach."

Ich sehe hier allenfalls die Möglichkeit, eine Ratenzahlung rauszuhandeln. 

Auf keinen Fall, denn dann ensteht eine Einigungsgebühr im dreistelligen Eurobereich und die Verrechnung der Raten würde erst auf Kosten und Zinsen erfolgen ohne die eigentliche Schuld zu mindern.

Falls die Forderung jedoch nicht tituliert ist, dann ist sie in jedem Fall verjährt. Deswegen stellt sich hier die große Frage: Gibt es einen Gerichtstitel oder nicht?

Ein Vollstreckungsbescheid entspricht einem Versäumnisurteil.

Ich habe momentan wieder etwas Ärger mit GFKL Forderungsmanagement. Ich habe eine Forderung in Höhe von knapp 400,00€. Laut deren Schreiben habe ich im Jahr 2003 etwas bei LR International gekauft.

Das nennt man dann Verbindlichkeit.

Bereits im Jahr 2013 habe ich einen Brief von denen erhalten, mit der selben Forderung. Ich habe denen dann zurückgeschrieben und um die Kopie des Vollstreckungstitels gebeten. Diese wurde mir auch zugesand.

Ein Vollstreckungsbescheid ist natürlich schlecht.

2003 habe ich bei einem ehemalligen Freund gewohnt. Dort kam wahrscheinlich auch der Vollstreckungsbescheid an. Da wir uns aber verstritten haben, habe ich diesen nicht erhalten. Erst 2013, als mich GFKL anschrieb, habe ich davon erfahren.

In dem Moment, wo Du Kenntnis vom Vollstreckungsbescheid erlangst, heilt der Mangel in der Zustellung und die 14-tägige Einspruchsfrist beginnt zu laufen.

Dazu kam noch, dass ich 2013 ALG II empfangen habe und daher nicht in der Lage war, den Betrag zu begleichen.

OK

Jetzt bekomme ich 4 Jahre später wieder ein Schreiben von GFKL. Der Wortlaut ist genau der selbe wie der aus dem Schreiben von 2013, nur dass das Datum geändert wurde.

Die werden auch so lange nicht locker lassen, bis Du Deine Schuld vollständig bezahlt hast.

Ich habe bereits bei der Firma LR International angerufen. Auf die Frage, was ich dort 2003 gekauft habe, konnte mir keine Auskunft gegeben werden. Morgen werde ich mal beim Amtsgericht Hagen anrufen und nachfragen ob ein Titel gegen mich vorliegt.

Die müssen Dir auch keine Auskunft über Deinen Kauf geben, es gibt ja den Vollstreckungsbescheid. Es ist richtig, dass Du beim Mahngericht mit dem Aktenzeichen den Vollstreckungsbescheid abgleichst - viel Hoffnung würde ich mir jedoch nicht machen.

Wie schaut das ganze aus? 400,00 € möchte ich nicht zahlen. Ich habe damals lt. Vollstreckungsbescheidskopie bei LR etwas für 39,47 € gekauft (oder auch nicht). Wie kommen die plötzlich auf knappe 400,00€?

Die Gesamtsumme kannst Du dem Vollstreckungsbescheid entnehmen, dazu kommen noch etwaige Kosten der bisher fruchtlosen Zwangsvollstreckung.

Bedenke auch das der Gläubiger jederzeit Dein Konto oder bei Deinem Arbeitgeber (wenn er die Bankverbindung hat oder den Arbeitgeber kennt) pfänden kann.

Er kann Dir einen Gerichtsvollzieher auch jederzeit nach Hause schicken - die Vermutung liegt jedoch nahe, dass Dein Gläubiger davon ausgeht, dass Du immer noch zahlungsunfähig bist.

Wie sähe das mit einem Vergleich aus? Momentan arbeite ich auf 850,00€-Basis und zahle monatlich noch 50,00 an das Jobcenter zurück.

Lasse Dir erstmal eine aktuelle Forderungsaufstellung schicken, denn es können noch weitere Kosten und Zinsen aufgelaufen sein.

Laut Deiner Information dürften alle nicht titulierten Zinsen vor dem 01.01.2013 inzwischen verjährt sein.

Erst wenn Du die aktuelle Forderungshöhe kennst kannst Du die Gegenseite sinnvoll kontaktieren und eine Einmalzahlung als Vergleich anbieten, bei der sich der Titel erledigt hat.

Wenn es zu einem Vergleich kommt, lasse Dir dies unbedingt schriftlich geben, dass sich mit einer Einmaligen Zahlung alles erledigt hat.

Ich sehe da gute Chancen für einen Vergleich, da es anderweitig wohl nichts bei Dir zu holen gibt.

Viel Glück!

Die Forderung aus dem VB zuzügl. der Zinsen sind 30 Jahre vollstreckbar. Die Inkassobüros berechnen für ihre Leistungen danach ( Auskunftskosten, Kontoführungsgebühren usw.) zusätzliche Kosten. Diese sind nicht vollstreckbar und können nach überwiegender Rechtsprechung auch nicht mit Erfolg gesondert eingeklagt werden. 

mepeisen  14.07.2016, 08:55

Die Inkassobüros berechnen für ihre Leistungen danach ( Auskunftskosten, Kontoführungsgebühren usw.) zusätzliche Kosten.

Du musst hier zwischen totalem Unfug (Kontoführung) und RVG-Kosten für Zwangsmaßnahmen unterscheiden.

In der Tat ist der totale Unfug nicht einklagbar. Das war er noch nie.

Adressauskünfte bei Umzug sind hingegen problemlos einklagbar bzw. geklagt werden muss da gar nichts, die können als Kosten der Rechtsverfolgung direkt mit vollstreckt werden. Ebenso die RVG-Kosten der Rechtsverfolgung, beispielsweise bei Beauftragungen eines Gerichtsvollziehers.

Nicht alles, was Inkassos fordern, ist zu bezahlen, aber manches dann doch.

Dachtichsmir  14.07.2016, 10:03
@mepeisen

Das ist klar. Titulierte Forderung zuzüglich Kosten und Gebühren allein für die Vollstreckung sind zu zahlen.

Xipolis  14.07.2016, 17:40
@Dachtichsmir

Abgesehen davon, verjähren die Zinsen alle drei Jahre. Es sei denn man unternimmt einen Vollstreckungsversuch, dann fangen alle Fristen von vorne an.

Die wurde doch der VB schon 2013 zugesandt, oder verstehe ich das falsch? Dann wäre der Zug längst abgefahren. Alles was im Titel steht muss definitiv gezahlt werden. Du musst nur darauf achten, nicht zu viel zu zahlen. So sind z.B. alle Zinsen vor 2013 verjährt.

marioduchamps 
Fragesteller
 13.07.2016, 22:39

Ah. Danke. Zinsen verjähren nach drei Jahren oder?

jonas50  14.07.2016, 12:50
@marioduchamps

ja auch titulierte Zinsen können der kurzen Verjährungsfrist unterliegen wenn es keine wirksamen Unterbrechungsmaßnahmen gegeben hat.

Xipolis  14.07.2016, 17:43
@jonas50

Die Zinsen, die im Titel in Euro stehen, verjähren erst nach frühestens 30 Jahren. Die laufenden Zinsen unterliegen der Regelverjährung, es sei denn man unternimmt rechtzeitig einen Vollstreckungsversuch, denn dann beginnen die Fristen von vorne.

franneck1989  13.07.2016, 22:44

Genau, da wird gerne getrickst und erstmal alles mögliche gefordert. Du solltest also dahingehend mal die aktuelle Forderungsaufstellung prüfen.

Interesierter  13.07.2016, 23:49
@franneck1989

Hier wäre ich vorsichtig. Wir wissen nicht, ob es in der Zeit zwischen 2003 und 2013 weitere erfolglose Vollstreckungsversuche gab. 

Aber natürlich ist die Einrede der Verjährung auf die alten Zinsen und Vollstreckungskosten natürlich erst mal ein probates Mittel, um den Gläubiger etwas ins schwitzen zu bringen. 

mepeisen  14.07.2016, 08:57
@Interesierter

Wir wissen nicht, ob es in der Zeit zwischen 2003 und 2013 weitere erfolglose Vollstreckungsversuche gab. 

Alles, was vor 2013 geschah, ist für die Zinsverjährung irrelevant, wenn es seit 1.1.2013 keine Vollstreckungsversuche gab. Denn dann ist es trotzdem verjährt.

Vergiss es, die haben 10 Jahre lang geschlafen, das ist meines Wissens nach verjährt. Aber ruf das Gericht an, bin kein Jurist

marioduchamps 
Fragesteller
 13.07.2016, 21:07

Naja 2013 kam ja schon eine Forderung und das ist nicht 10 Jahre her.

NameInUse  13.07.2016, 21:08
@marioduchamps

Du hast doch geschrieben 2013 kam ne Forderung für etwas was 2003 war

marioduchamps 
Fragesteller
 13.07.2016, 21:10
@NameInUse

Ja richtig. Aber der Vollstreckungsbescheid ist von 2003.

marioduchamps 
Fragesteller
 13.07.2016, 21:14
@marioduchamps

Und der ist 30 Jahre gültig.

mepeisen  14.07.2016, 08:52

Da ist aufgrund des Titels nichts Verjährt.

Feuerfuchs65127  04.11.2016, 15:00
@mepeisen

Wenn die Forderung länger nicht verfolgt wurde gibt es die Einrede der Verwirkung - einfach mal googeln.