In welchen Punkten verstößt die AfD gegen das Grundgesetz?

3 Antworten

Sie verstößt bisher gar nicht gegen das Grundgesetz. 

Den Islam einschränken zu wollen ist ein Wahlkampfthema aber verstößt nicht gegen das GG. Da Art. 4 GG nicht durch Art. 79 GG geschützt ist, ist es legitim das zu verlangen. 

Hinsichtlich des politischen Islam, der keine wirkliche Freiheit, Gleichheit, Demokratie etc. kennt und damit gegen das Grundgesetz ist, kann man sein. Die dagegen hetzen bekennen sich eher nicht zu Art. 5 GG. Solange man nicht gegen die hier lebenden Muslime hetzt (was die AfD nicht tut), ist es völlig in Ordnung.

Die AfD will das Grundgesetz vielmehr durchsetzen. Beispiel Flüchtlingspolitik: Merkel hat sich total gegen Art 16a GG widersetzt. Nach diesem Artikel haben wird in Deutschland keine einzigen Flüchtlinge, sondern eine Million illegaler Immigranten. 

Auch zum Beispiel dieser "Schießbefehl" den die Medien entwickelt haben verstößt die AfD nicht gegen das GG. Da das nur ein rezitieren eines geltenden Gesetzes (§ 11-13 UzwG) war, ist es legitim. Sieht das Verwaltungsgericht Augsburg auch so.

 Ich sehe keinerlei Punkte, gegen den die AfD verstößt. Sieht übrigens der Verfasssungsschutz genauso. 

vfboweh  05.05.2016, 10:42

Sehr gute Antwort!!

Apfelkind86  05.05.2016, 10:57

Da Art. 4 GG nicht durch Art. 79 GG geschützt ist, ist es legitim das zu verlangen. 

Erstens muss Art. 4 dafür geändert werden, wie du selbst implizierst. Also verstößt die Forderung derzeit sehr wohl gegen das GG!

Zweitens wäre ich mir mal nicht so sicher, ob die Religionsfreiheit nicht sehr wohl der Ewigkeitsklausel als Erweiterung der Menschenwürde in Art. 1 GG unterliegt. Das würde das Verfassungsgericht klären. Da die AfD die nächsten 20 Jahre nicht in die Regierung kommt, brauchen wir darüber nicht zu diskutieren.

Merkel hat sich total gegen Art 16a GG widersetzt.

Nö, hat sie nicht. Art. 16a sagt lediglich aus, dass Flüchtlinge keinen Rechtsanspruch haben. Er sagt NICHT, dass die Regierung ihnen dieses Recht nicht dennoch zugestehen kann!

alericht  05.05.2016, 11:14

Trotzdem verstößt sie nicht dagegen. Da eine änderung erlaubt ist kann man es auch fordern. Sollte sie da rein kommen dann entscheidet das Gericht ob einschränkungen zulässig sind. Ob man es kann ist da auch eine Frage der Weimarer Verfassung. Grundsatz ist trotzdem dass nur der Staat gegen das GG verstoßen kann. Zum letzten: Es gilt auch der Grundsatz der Rechtssicherheit. Ist das gleiche wie als ob der Staat plötzlich sagt, dass es keine Religionsfreiheit mehr gibt.

BjoernWilhelm  07.05.2016, 18:16

Auch zum Beispiel dieser "Schießbefehl" den die Medien entwickelt haben verstößt die AfD nicht gegen das GG. Da das nur ein rezitieren eines geltenden Gesetzes (§ 11-13 UzwG) war, ist es legitim.

Nun ja, auch da ist die AfD möglicherweise in einem gewissen Konflikt mit dem Grundgesetz. Es ist nämlich gar nicht so ganz klar, ob § 11 UzwG selber verfassungskonform ist, weil die Voraussetzungen für den Schusswaffengebrauch dort gar nicht so richtig formuliert sind. Die Gerichte haben daher für §11 relativ enge Grenzen gesetzt: z. B. nur bei gefährlichen Tätern oder bei Gefährdung von Leib oder Leben anderer.

Dass Politiker der AfD das Schießen auf Kriegsflüchtlinge oder selbst auf illegale Armutseinwanderer fordern, zeigt zum einen, dass sie zwar mal ins Gesetz geschaut haben, aber nicht in den Kommentar und schon gar nicht die aktuelle Rechtsprechung kennen. Aber das kann man Politikanfängern auch mal nachsehen.

Wenn Frau Storch dagegen mit Waffengewalt auch gegen Frauen und Kinder nachgehen will, dann kollidiert sie nicht nur mit dem Grundgesetz, sondern mit dem (meines Wissens von ihr selbst ins Spiel gebrachten UzwG (§12 Abs. 3):

Gegen Personen, die sich dem äußeren Eindruck nach im Kindesalter befinden, dürfen Schußwaffen nicht gebraucht werden.

https://www.gesetze-im-internet.de/uzwg/BJNR001650961.html

Ob das rechtlich umsetzbar ist oder nicht, mögen Gerichte entscheiden. Aber mal abgesehen davon zeigt diese Diskussion einfach schon, in welche Richtung selbst das Spitzenpersonal der AfD zu denken bereit ist. Das kann (und sollte) man ruhig auch mal politisch und moralisch bewerten. Und da brauche ich dann kein juristisches Gutachten zur Frage der Verfassungskonformität der AfD oder einzelner Mitglieder, um diese Truppe nicht zu wählen.

alericht  07.05.2016, 20:18
@BjoernWilhelm

Die Voraussetzungen sind in §§ 4, 10 und 12 geregelt. Die engen Grenzen ergeben sich bereits aus § 4 (Verhältnismäßigkeitsgrundsatz). Könnte der Grenzer durch hinterherlaufen die Flucht stoppen dann ist ein Schuss natürlich nicht gerechtfertigt. Vor dem Schuss auf den Körper müsste auch erst ein Warnschuss oder ein Schuss auf eine Sache (zB Auto) erfolgen. Wenn der Körper das letzte mögliche ist, dann auch nur ein Schuss auf die Extremitäten. Die praktische Konkordanz bezüglich des Lebens muss da eingehalten werden. 

Es reicht tatsächlich der Verdacht der schwerwiegenden Gefährdung der öffentlichen Sicherheit. Beim Motorrad-Fall ist es so beschrieben: 

Einholen der Flüchtenden mit dem VW-Bully war ausgeschlossen. Zeit, Ort und das auffällige, das eigene Leben aufs Spiel setzende Verhalten der vier jungen Männer rechtfertigte schon objektiv den Verdacht, daß es sich bei ihnen um gefährliche Straftäter, etwa Schmuggler harter Drogen, handelte, jedenfalls aber, daß sie einen besonders schwerwiegenden gesetzwidrigen Grund zur Flucht hatten. 

Das heißt, der Verdacht, dass es potenzielle Terroristen sind, die eine Kontrolle umgehen wollen und flüchten, würde wohl reichen (bei einzelnen Personen). 

Sie haben es nicht gefordert. In dem Interview mit dem Mannheimer Morgen hat Petry gesagt, dass es die Ultima Ratio ist. So wie es auch im Gesetz steht. 

Ja, bei der Aussage mit den Kindern hat Frau Storch Mist gebaut. Dasas einzig denkbare, dass auf Kinder geschossen wird, wäre wohl ein Kind, das eine Sprengstoffjacke oder ne Waffe (Kindersoldat) bei sich hat (da gibts ja auch in DE die Sache mit Spielzeugpistolen). Auf Frauen darf geschossen werden, wenn die Verhältnismäßigkeit das fordert.

Lesen sie sich mal das Interview vom Mannheimer Morgen. Auf dieses stützt sich ja das ganze "Schießbefehlt" etc. Bei dem Interview hat man das Gefühl, dass absichtlich in Richtung Grenzzäune und Schießbefehl hingearbeitet wurde. 

BjoernWilhelm  13.05.2016, 17:35
@alericht


Es reicht tatsächlich der Verdacht der schwerwiegenden Gefährdung der öffentlichen Sicherheit. Beim Motorrad-Fall ist es so beschrieben: 

Das waren junge Männer, die mitten in der Nacht von Holland über die Grenze wollten und eine Kontrolle durchbrochen haben. Da lag der Verdacht nahe, dass es sich um "Schmuggler harter Drogen" handelt.

Das heißt, der Verdacht, dass es potenzielle Terroristen sind, die eine Kontrolle umgehen wollen und flüchten, würde wohl reichen (bei einzelnen Personen). 

Sicher, das ist ja auch nachvollziehbar.

Ich habe das Interview mit Petry aber sehr wohl gelesen, und darin ging es mit keinem Wort um Terroristen oder Terrorverdächtige. Es ging um Flüchtlinge, die unberechtigt über einen Grenzzaun klettern könnten. Das sind weder Schwerverbrecher noch eine Gefahr für Leib und Leben anderer. Da irrt Frau Petry, wenn sie meint, dass ein Polizist schießen "muss" (!), um so jemanden aufzuhalten. Im Gegenteil sind manche Juristen sogar der Ansicht, dass das Gesetz den Schusswaffengebrauch im Hinblick auf die Menschenrechte genauer beschränken müsste (BGH 5 StR 370/92):

[Das Gericht] findet es befremdlich, daß im Schrifttum bei der Auslegung des § 16UZwGBw ein bedingter Tötungsvorsatz als von der Vorschrift gedeckt bezeichnet worden ist (Jess/Mann, UZwGBw, 2. Aufl. 1981, § 16 Rdn. 4), und pflichtet Frowein (in: Kritik und Vertrauen, Festschrift für Peter Schneider, 1990 S. 112 ff) darin bei, daß in der Bundesrepublik Deutschland der Schußwaffengebrauch gegen Menschen angesichts seiner
unkontrollierbaren Gefährlichkeit (vgl. dazu BGHSt 35, 379, 386) auch im Grenzgebiet (§ 11UZwG) auf die Verteidigung von Menschen beschränkt werden sollte (aaO S. 117), also auf Fälle, in denen von demjenigen, auf den geschossen wird, eine Gefährdung von Leib oder Leben anderer zu befürchten ist.

Natürlich wurde Frau Petry in dem Interview dahin gedrängt, ihre Vorstellungen klar auszusprechen. Das ist ein übliches Verfahren, Politiker zu klaren Aussagen zu bringen, wenn sie um den heißen Brei herumreden. Man möchte ja doch mal konkrete Ideen hören und keine wohlfeilen Allgemeinplätze. Möchte sie alle 100 m einen Grenzpolizisten aufstellen? Oder Vogelscheuchen? Von Zäunen wollte sie irgendwie nicht sprechen. Was sie sich unter "Grenzsicherungsanlagen" vorstellt, führt sie nicht aus. Könnten ja auch Selbstschussanlagen sein (kleiner Scherz von mir ;-). Immerhin hat sie rausgelassen, dass sie es für legitim und geboten hält, auf Flüchtlinge zu schießen. Ob man das "fordern" nennen kann, sei dahingestellt. Aber wie ich den Tenor den einschlägigen Urteile sehe, wird das wohl mit dem Grundgesetz nicht vereinbar sein, da der Eingriff in das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit in keinem Verhältnis zum Vergehen steht.


Darkangel888  05.10.2019, 14:04
@BjoernWilhelm

Ich entnehme ihrer Aussage, dass Sie sich eine Grenze in Form von Lichterketten vorstellen mit der freundlichen Inschrift: "Bitte nicht drängeln - es wird jeder hereingelassen" . Sie, BjoernWilhelm, haben den Sinn einer Grenze ganz offensichtlich nicht verstanden. Und ja, eine Grenze ist im Notfall (als letztes Mittel) auch unter Einsatz von Schusswaffen zu verteidigen. Und das ist durchaus mit dem GG vereinbar. Es gibt keinen Punkt, der das verbietet.

BjoernWilhelm  01.11.2019, 08:33
@Darkangel888
Ich entnehme ihrer Aussage, dass Sie sich eine Grenze in Form von Lichterketten vorstellen mit der freundlichen Inschrift: "Bitte nicht drängeln - es wird jeder hereingelassen" .

Dann haben Sie meine Aussagen nicht richtig gelesen. Natürlich stimme ich zu (siehe oben), dass auf Schwerkriminelle oder eine feindliche Armee geschossen werden muss, wenn sie eine Staatsgrenze mit Gewalt überqueren wollen. Aber tatsächlich entspricht mein Verständnis von den Methoden einer Grenzsicherung nicht unbedingt dem, was beispielsweise an der DDR-Grenze üblich war.

Und das ist durchaus mit dem GG vereinbar. Es gibt keinen Punkt, der das verbietet.

Auch hier muss ich auf meine letzte Aussage von oben verweisen: "Aber wie ich den Tenor den einschlägigen Urteile sehe, wird das wohl mit dem Grundgesetz nicht vereinbar sein, da der Eingriff in das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit in keinem Verhältnis zum Vergehen steht."

Um den entsprechenden Punkt im GG zu finden, muss man eigentlich nicht lange suchen. Es ist gleich Artikel 2.

Ich würde nicht sagen, dass die Partei an sich gegen das Grundgesetz verstößt. Man kann meiner Meinung nach auch durchaus als Partei Dinge fordern, für die man das Grundgesetz ändern müsste - sofern es nicht seine grundlegenden Eigenschaften bedroht (siehe freiheitlich-demokratische Grundordnung). Allerdings hat die AfD ein paar Kollisionspunkte mit dem Grundgesetz, z. B.

- Religionsfreiheit. Das Grundgesetz garantiert die freie Ausübung der Religion. Die AfD fordert da aber Beschränkungen für nichtchristliche Religionen. Für ein Verbot des Schächtens oder der Beschneidung gibt es ja noch rationale Gründe. Das Verbot von Minaretten ist dagegen etwas fadenscheinig und zielt auf eine Beseitigung des Islam aus der Öffentlichkeit. Minarette sollen ja nicht nur dem "politischen Islam" oder fundamentalistischen Gemeinden untersagt werden. Religionsfreiheit heißt aber eben nicht, dass Religionsausübung im Hinterzimmer geduldet wird, solange man sie nicht öffentlich sieht. Und dass die Angehörigen der Mehrheitsreligion den Minderheiten erklären, was zu deren Religion eigentlich gehört und was nicht, kollidiert ebenfalls mit der Religionsfreiheit. 

- Kampf gegen Flüchtlinge: Viele kreative Ideen der AfD zur Abwehr von Flüchtlingen würden an der Genfer Flüchtlingskonvention oder am Grundgesetz scheitern. Wenn man in Deutschland als Sozialhilfe nur das Existenzminimum zugesteht, dann kann man Flüchtlingen nicht noch weniger, also unter dem Existenzminimum zugestehen. Im Grundgesetz steht nun mal was von der Würde des Menschen und nicht von der Würde des Deutschen.

22Rafael22  23.05.2016, 02:46

Naja über Minarette kann man sich streiten aber Laut dem Grundgesetz sind die meißten Flüchtlinge Illegal hier. Kann man selbst nachlesen, theoretisch müssten sie im Nachbarland des Konfliktlandes sofern die Zustände dort sicher sind dort bleiben.

Darkangel888  05.10.2019, 13:56

@BjoernWilhelm

Ihre Aussage: "Viele kreative Ideen der AfD zur Abwehr von Flüchtlingen würden [...] am Grundgesetz scheitern" ist unzutreffend. Sie sollten sich bitte etwas tiefgehender mit der Faktenlage beschäftigen. Ich erkenne hier ein klares Defizit.

Wenn es Anhaltspunkte dafür gäbe, dann wäre sie unter Beobachtung durch den Verfassungsschutz wie Die Linke und/oder es gäbde ein Verbotsverfahren wie bei der NPD.

ceevee  05.05.2016, 11:00

Und woher weißt du, dass der Verfassungsschutz nicht schon V-Männer in der AfD hat?

Meandor  05.05.2016, 11:02
@ceevee

Die Berichte der Verfassungsschutzämter stehen im Internet zum download. Bis jetzt ist die AfD nicht drin.