Impressumsabstrafung rechtskonform in Höhe von 10.000€ wegen Rechtschreibfehler?
Hi, ich habe folgenden Fall erlebt und frage mich bis heute, ob dort nicht ein Betrüger am Werk war:
Es ging um ein bundesweites Unternehmen mit englischsprachiger Website, die Ihren Vertrieb in Deutschland ausübt. Der Inhaber hatte ein "ß" im Namen. Da die Website aber englischsprachig gestaltet war, war im Impressum der Nachname des Inhabers mit "ss" angegeben, anstatt "ß".
Mir wurde erzählt der "Mann" von dem "Amt" war in der Firma vor Ort und man hat mit dem Beisein des eigenen Anwalts versucht zu verhandeln und zu erklären. Der "Mann" hat aber nicht mit sich verhandeln lassen und forderte die 10.000€ knallhart ein.
Was sagt Ihr zu der Geschichte? War der "Mann" ein Betrüger oder passiert sowas tatsächlich öfters mal bei gutverdienenden Unternehmen in Deutschland?
2 Antworten
Das klingt reichlich abwegig... Entweder war das wirklich ein Betrüger oder die Geschichte ist erfunden.
Du hast eine Pflicht dich als Inhaber einer Seite kenntlich zu machen und ob du mit wirtschaftlichem Hintergund tätig bist. Das wird nicht an einem Rechtschreibfehler oder einer gängigen Übersetzung ins Englische scheitern.
10000 Euro zu fordern wegen ss und ß in blanker Unsinn. Gerichtlich wird er DESWEGEN nicht durchkommen.
Bedeutet du tendierst dazu, dass es wohl ein Betrüger war.