Ich will die Tochter meiner Freundin adoptieren, müssen wir vorher heiraten?

8 Antworten

Grundsätzlich dürfen nur verheiratete Paare ein Kind gemeinschaftlich adoptieren; eine Ausnahme ist aber dann - wie bei Euch - möglich, wenn das Kind des Lebenspartners angenommen wird; es bedarf in beiden Fällen der Zustimmung des anderen Elternteiles (der seine Elternstellung dann verliert); Du musst aber bedenken, dass das Kind mit der Adoption die vollen Rechte eines leiblichen Kindes bekommt; die rechtliche Verbindung zum vormaligen Elternteil wird gänzlich gekappt; kein Erbrecht, kein Unterhaltsrecht; lass Dich vorher gut beraten, geh mal zum Jugendamt, die wirken bei den Angelegenheiten zum Wohle des Kindes mit.

Ich glaube (aber glauben heißt nicht wissen), dass man nicht verheiratet sein muss um adoptieren zu können. Aber die Eltern, sprich auch der Vater muss wohl damit einverstanden sein. Ist das "Adoptivkind" volljährig, kann es alleine entscheiden ob es adoptiert werden will oder nicht.

Stelle einen Antrag beim Vormundschaftsgericht und Du wirst erfahren welche Voraussetzungen nötig sind.

eigendlich müßtet ihr heiraten aber da gibt es auch ausnahmen erkundige dich am besten bei dem jugendamt aber du solltest dir im klaren darüber sein das du damit ne menge verantwortung auf dich nimmst du wirst dein lebenlang für die lütte unterhalt zahlen müssen solange die lütte drauf angewiesen ist sollte es bei euch zu einer trennung kommen ist meistens der kerl der gearschte denn eine garantie bekommst du nie für etwas

wozu adoptieren, hat doch eine Mutter ???

Kapier ich auch gerade nicht.

@boriswulff

..vielleicht eine bessere Versorgung?