ich soll den Kindesvater auffordern einen Titel beim Jugendamt zu machen

5 Antworten

Du bist als Kindsmutter dafür zuständig, den Unterhalt für das Kind beim Kindsvater einzufordern.
Dafür gibt es verschiedene Möglichkeiten:

  • Entweder Du setzt dich mit dem Vater zusammen und ihr errechnet die Höhe des Unterhaltes anhand seines Einkommens (s. Düsseldorfer Tabelle).
    Dann kannst Du entweder darauf vertrauen, dass er den Unterhalt regelmäßig zahlt, oder ihr lasst beim Notar einen "Titel" erstellen, womit Du den Unterhalt dann ggf. einklagen/ pfänden lassen könntest... oder

  • Du lässt beim Jugendamt eine "Beistandschaft" für das Kind einrichten, dann fordert das JA die Einkommensnachweise des Vaters und errechnet den Unterhalt.
    Es kann den Vater dann auffordern, einen entsprechend ausgestellten Unterhaltstitel zu unterschreiben, wozu der KV allerdings nicht verpflichtet ist.
    Sollte er den Titel nicht unterzeichnen, müsste dieser dann vom Gericht erstellt werden, was mit Kosten für ihn verbunden ist.... oder

  • Du wendest dich direkt an einen Anwalt, der die Nachweise einfordert und in deinem Auftrag den Titel erwirkt.....

Sag es ihm doch einfach oder schreibe ihm, dann macht ihr einen Termin beim Jugendamt aus, der Kindsvater legt seine Einkommensverhaeltnisse vor und das Jugendamt errechnet den monatlichen Unterhalt daraus, er unterschreibt das und Du hast einen Titel, der den Kindsvater und dich nichts kostet.

Macht er das nicht, dann geht das Jugendamt zum Gericht, klagt seine Einkommensnachweise ein, dann wird es errechnet und das Gericht macht den Titel, das ganze kostet den Kindsvater dann ein Schweinegeld.

Warum gehst du nicht einfach zum Jugendamt, errichtest eine Beistandschaft fuer das Kind und die schreiben den Kindsvater an, das kostet gar nichts. Nur wenn beide daran arbeiten, der Anwalt und das Jugendamt. Bei mir hat das Jugendamt per Beistandschaft alles gemacht, weil die Vaeter aber keine Einkommensnachweise vorgelegt hatten, ging alles ueber Gericht und ich war die Boese, die einfach so zum Gericht rennt. Haetten die aber ganz umsonst haben koennen. Einen Anwalt haette ich mir nicht leisten koennen, da ich selbst haette bezahlen mussen.

Wenn du es machst, erklaer doch einfach dem Vater, dass er dann wesentlich billiger dabei wegkommt, wenn man das einfach beim Jugendamt macht.

katzentiffanie 
Fragesteller
 15.04.2014, 15:59

Danke für deinen Tipp. Ich wollte dem kv ja schreiben, weiß aber nicht wie ich das richtig formulieren soll.

So viel ungesundes Halbwissen auf einem Haufen ... na, ich erklärs mal auf die einfache Tour. Aaalso, wenn man Anspruch auf Unterhalt hat, dann sollte der andere Elternteil brav zahlen. Wieviel das ist, steht auf einem ganz anderen Blatt, siehe unten. Nun, normalerweise zahlt der andere auch brav. Bis er irgendwann mal wegen irgendwas angepisst ist und / oder unregelmäßige Zahlungen als Druckmittel einsetzt. Kommt dauernd vor, auch in den besten Familien. Dann rennt der geldempfangende Elternteil zum Anwalt, der triggert ein Gericht an, das macht einen Termin, dann wird verhandelt und am Ende macht der Richter seine Unterschrift auf den "Titel", vlgs. "Urteil". Zweck des Titels: Mit dem Zettel darf man, wenn die Kohle am achten des Monats nicht da ist, beim Gerichtsvollzieher winken und der holt (=pfändet) das Geld sofort. Das Gerichtsverfahren ist natürlich ein ziemlicher Tanz und kostet reichlich Geld. Da hat sich der Gesetzgeber gedacht, das machen wir einfacher. (Ja, das gibt es!)

Erstens: Der empfangende Elternteil hat Anspruch auf einen solchen Titel, auch wenn der Zahlende immer brav zahlt. Das macht den Anspruch von vornherein ohne weiteres Gerichtsverfahren pfändbar und im Falle einer ausfallenden Zahlung steht der Empfangende nicht so lange auf dem Schlauch. Das macht den Zahlenden auch bedeutend pflichtbewusster!

Zweitens: Das geht auch ohne Gerichtsverfahren, wenn der Zahlende seine Unterschrift freiwillig abgibt. Und zwar bekommt er den Titel beim Jugendamt. Die haben dafür einen Notar, der den Papierkram macht. Das muss der Zahlende ganz allein dort erledigen, da muss der andere Elternteil nicht mit. Einfach dort Anrufen, Termin geben lassen, mit allen Unterlagen erscheinen (Ausweis und Familienstammbuch wird reichen, der Zahlbetrag sollte bereits feststehen.) Kostet nix (Oh, Wunder!). Diesen Zettel (bzw. eine der Ausfertigungen) gibt er dann dem empfangenden Elternteil, der damit nun jederzeit pfänden kann.

Drittens: Gibt der Zahlungsverpflichtete seine Unterschrift nicht freiwillig ab: sofort zum Anwalt! Keine Gnade! Es gibt keinen Grund dafür, die Unterschrift zu verweigern, ausser man möchte den Empfangenden ärgern.

Viertens: Ändert sich die Unterhaltshöhe irgendwann, z.B. durch Lohnerhöhung oder Altersstufe des Kindes, muss man eine Abänderung machen. Also wieder zum Jugendamt, das ganze Spiel nochmal.

Was nun die Ermittlung des Unterhalts angeht, dazu bedarf es einer Lohnauskunft (alle Lohnabrechnungen der letzten 12 Monate vorlegen lassen sowie den Steuerbescheid, weil auch die Steuererstattung zählt). Da rechnet man erst mal die letzten 12 Monate des Einkommens plus Steuererstattung zusammen und teilt das wieder durch 12, dann hat man den Monatsdurchschnitt. Davon werden 5% als berufsbedingte Aufwendungen abgezogen (dafür darf man dann aber keien Fahrtkosten oder sonstwas abziehen). Dann muss man evtl. noch Belastungen aus der Ehezeit abziehen, wenn es sowas gibt. Das Ergebnis ist jetzt das unterhaltsrelevante Einkommen. Jetzt nimmt man die aktuelle Düsseldorfer Tabelle (download als pdf überall im Netz), geht auf die Seite mit den Zahlbeträgen (!) (da ist das Kindergeld bereitsrausgerechnet), meist am Ende der Tabelle, und sucht die Zeile mit dem Einkommen. Jetzt kommt es noch drauf an, wieviele Mäuler der Zahlende insgesamt zu füttern hat: Hat der Zahlende sonst niemanden, den er Unterhalten muss, dann geht man noch eine Zeile tiefer. Bei einem weiteren Unterhaltsberechtigten bleibt man in der Zeile. Bei weiteren Unterhaltsberechtigten (auch Ex-Gatten) geht man für jeden weiteren eine Zeile höher. Dann noch die Spalte mit dem passenden Kindesalter suchen und endlich - da steht eine Zahl.

Über Selbstbehalt und Bedarfskontrollbetrag rede ich jetzt mal nicht, das soll der Zahlende selber klären. Fragen dazu?

Am besten gehst Du zu Deinem Anwalt und der setzt das schreiben für Dich auf. Das ist ein Standardschreiben für die. Du kannst, wenn Du den Anwalt nicht bezahlen kannst, auch einen Beratungsschein holen, dann kann der Anwalt gewisse schreiben darüber abrechnen.

katzentiffanie 
Fragesteller
 15.04.2014, 09:09

Vielen Dank für deine Antwort. Das Problem ist, dass ich einen Anwalt habe. Mir gefällt aber seine Arbeit nicht. Ich habe den Beratungsschein dem Anwalt gegeben. Gestern war ich bei einer anderer Anwältin. Die hat mir gesagt, dass ich den KV auffordern kann einen Titel zu unterschreiben. Hätte ich gesagt sie soll das machen hätte sie 400 € haben wollen.

Bielefelderin  15.04.2014, 09:12
@katzentiffanie

Du kannst auch mit dem Beratungsschein den Anwalt wechseln. Ich musste auch einen Titel beim Jugendamt unterschreiben. Per PN könnte ich Dir morgen den Text des schreibens des gegnerischen Anwalts senden.

katzentiffanie 
Fragesteller
 15.04.2014, 09:30
@Bielefelderin

Die RA von gestern meinte das ich den Beratungsschein jetzt beim alten RA lassen müsste, da er nicht ganz untätig war. Ich könnte versuchen einen neuen Beratungsschein zu bekommen. Wäre aber unwahrscheinlich, dass ich in der gleichen Sache noch einen bekomme. Das wäre nett wenn du mir das schicken könntest.

Wozu ein Unterhaltstitel wenn der Vater zahlt ? Besteht eine Rechtsgrundlage dies zu tun? Bei willkürlicher Aussetzung der Zahlung besteht auch der Grund für sowas