Ich möchte mit dem Nachbarn eine Vereinbarung treffen. Braucht es dafür einen speziellen Vertrag?

8 Antworten

Dafür brauchst Du einen Notar. Der sagt Dir auch das weitere. Ein Wegerecht wird auch ins Grundbuch eingetragen.

Grundsätzlich kann man sich über solche Dinge mündlich einigen oder sie schriftlich festhalten. Man hat dadurch aber absolut keine Sicherheit dafür, dass einem das Wegerecht dauerhaft gewährt wird. Nicht nur ein Eigentumswechsel beim Grundstück des Nachbarn, auch schon ein Streit mit dem Nachbarn kann das "Wegerecht" beenden. Wenn man auf den Weg angewiesen ist, muss man das Wegerecht dinglich sichern lassen: durch eine Eintragung im Grundbuch vom Flurstück des Nachbarn. Also mit dem Nachbarn drüber reden. Denn der muss sich dann zu einem Notar begeben und dort (wird alles im Notariat vorbereitet)die Eintragung des Wegerechtes im Grundbuch bewilligen und beantragen.

*Grundbuchdaten erforderlich: * Flurstücks-Nr., * Flurstück eingetragen im Grundbuch von
<Ort>, Blatt <Nr.>, * aktueller Lageplan, auf dem das Wegerecht eingezeichnet werden kann - der wird Anlage der Eintragungsbewilligung, * Länge und Breite des Weges müssen in der Bewilligung angegeben werden, also
schon mal ausmessen :-)).

Werden dabei noch andere Sachen vereinbart (Instandhaltung des Weges, Räum- und Streupflicht im Winter oder gar die Zahlung einer Entschädigung für die Nutzung des Weges) empfiehlt es sich, diese Eintragungsbewilligung auch als Berechtigter (derjenige, der den Weg nutzen will) mit zu unterzeichnen. Erst durch die Eintragung des Wegerechtes im Grundbuch ist der Weg dauerhaft abgesichert und zwar auch dann, wenn sich die Eigentumsverhältnisse ändern.

Ganz dringend mit Notar und Eintrag ins Grundbuch. Die Regelung soll doch schließlich auch für Deine Eben noch gelten...

Für eine nachbarschaftliche Vereinbarung ist keine bestimmte Formvorgeschrieben, insbesondere müssen die Erklärungen nicht von einem Notar bestätigt werden. Dennoch empfiehlt es sich, jegliche Vereinbarungen dieser Art schriftlich festzuhalten, um späteren Meinungsverschiedenheiten vorzubeugen.

Auch wenn Dein Nachbar ein lieber Mensch ist und Du ihm traust, solltest Du solche Grundstücksangelegenheit lieber notariell regeln.

Morgen könnte der liebe Nachbar gegen den berühmten Baum fahren und die neuen Nachbarn, die das Grundstück vielleicht geerbt oder gekauft hätten, die wüssten dann nichts vor Eurer Verabredung.