hundehaltung widerruf der Erlaubnis durch Vermieter

4 Antworten

Selbstverständlich hat der Vermieter das Recht, den Mietvertrag durchzusetzen. Und das betrifft auch die Hundehaltung. Er kann sie also, rein theoretisch, fristlos kündigen, da sie wissentlich den Mietvertrag verletzt haben. So eine fristlose Kündigung dauert aber. Er muss sie erst abmahnen (schriftlich), in dieser Abmahnung eine Frist von 14 Tagen Setzen. Nach Ablauf der 14 Tage muss er sie erneut abmahnen, wieder mit 14 Tagen. So muss er sie nachweislich dreimal schriftlich abmahnen. Was selbst bei bestem Verlauf sechs Wochen macht. Nach diesen sechs Wochen, In denen er sie dreimal nachweislich abgemahnt hat, kann er die fristlose Kündigung aussprechen. Eine fristlose Kündigung bedeutet meist, dass sie 14 Tage Zeit haben zum ausziehen. Das wären dann acht Wochen. Nach Ablauf dieser acht Wochen kann er dann eine Räumungsklage einreichen. Diese dauert erfahrungsgemäß, je nach Region 6-12 Monate.

Sie sehen also, Sie haben die Zeit für sich, auch wenn der Vermieter im Recht ist. Und kein Gericht wird außerdem einer Räumung zustimmen, wenn das Mietverhältnis sowieso schon demnächst endet. Der Vermieter hat also so gut wie keine Chance, sie vor Ablauf der drei Monate Kündigungsfrist aus der Wohnung zu bekommen. Es kann allerdings passieren, dass dem Vermieter dadurch Kosten entstehen. Diese kann er, zu mindestens rein theoretisch, auf sie abwälzen. Aber das geht auch nur mit Gericht. Und ich glaube nicht, dass es ein Gericht gibt, Das dem Vermieter Kostenerstattung zubilligt, Nur weil er sie vielleicht 14 Tage früher aus der Wohnung haben möchte. Ich denke also, Sie sollten stillschweigend den Hund als anschaffen und warten was passiert.

Ein Vermieter kann die Zustimmung zum Hund jederzeit widerrufen. Also hätte er die auch widerrufen können, als dein Hund noch lebte. Ich bin mir nicht sicher, ob eine es eine fristlose Kündigung rechtfertigt, wenn du den Hund zu dir nimmst, auf alle Fälle kann er verlangen, den Hund sofort wieder abzuschaffen. Mächtig Ärger ist vorprogrammiert.

Die Anr twort von Meister ist zu 100% richtig. Kosten können für dich etstehen, wenn andere Mieter sich beschweren und dadurch deren Miete reduziert werden würde . . . .

Er hat im Mietvertrag den Namen des Hundes drin? Dann nenn deinen neuen Hund doch wie den Alten ;) Was die mündliche Info angeht, daß er keinen Hund mehr im Haus will, da weiß ich nicht inwieweit die Bestand hat, da müßtest du dich mit einem Profi beraten. Aber einfach über seinen Kopf hinweg den Hund trotzdem zu nehmen, würde ich nicht tun. Außerdem - ich kenn zwar deinen Vermieter natürlich nicht - aber selbst wenn du dein "Recht auf Hund" durchsetzen solltest, wenn er das wirklich nicht will, kann es sein, daß er euch dann trotzdem das Leben zur Hölle macht und zwar so sehr, daß ihr gerne auszieht. Ich wünsche es euch nicht, aber rechnen muß man wahrscheinlich damit.

Du solltest dich da wirklich beraten lassen. Auf alle Fälle bevor du den Hund zu dir nimmst.