H&M sendet mir 130 Euro und nach 2 Monaten wollen sie das Geld wieder?

4 Antworten

>Jo leute im November 2016 hab ich ein Brief bekommen dass ich eine Gutschrift von 130euro gewonnen habe.

Du hast nichts "gewonnen", denn es gab kein Gewinnspiel und keine Verlosung. Oder hast Du an einem Gewinnspiel teilgenommen?:
"Auf ihren Konto befinden sich 130 Euro Saldo guthaben. Sie können das Guthaben einlösen aber auch das Geld abheben "

Wahrscheinlich ging es um die Rückabwicklung eines Kaufvertrags und jemand hat den Betrag falsch gebucht.

Den Brief das du 130 € Gutschrift erhalten hast, unbedingt behalten. 

Die 130 € stehen dir zu. Wenn H & M einen Fehler hier gemacht haben sollte, dann ist das der ihr Problem. Das angebliche Gesetz gibt es nicht.

Ist denn bei den H & M Briefen, die man dir jetzt ständig schickt, ein ordentliches Impressum zu sehen? Also eine normale Straßenanschrift, Telefonnummer, Bezeichnung ob man im Gericht eingetragen ist usw. ?

dawidoo 
Fragesteller
 13.01.2017, 19:58

Ja klar

MaikGold  13.01.2017, 20:18
@dawidoo

Ok, dennoch nicht dein Problem.

Kein Richter in Deutschland wird einem Unternehmen Recht geben, wenn es dir erst schriftlich eine Gutschrift zusichert, diese tatsächlich auch auszahlt und es dann nach 2 Monaten einfällt, dass es das Geld wieder haben möchte.

Einfach die Briefe ignorieren. Mit welcher Begründung möchten die denn das Geld zurück?

privatfoerster  13.01.2017, 22:56
@MaikGold

Vielleicht 99% aller Richter.
Bei Richtern ist alles möglich, besonders wenn ein Richter für das Unternehmen gut bezahlte Nebentätigkeiten ausübt oder mit Herrn H&M befreundet ist.

Unschuldig verurteilt mit unfassbarer Wirklichkeit bei Gerichten, die in Romanen überzogen wäre, Psychologe Prof. Steller klagt Justiz an, zeit-online, 19.11.2015

Droitteur  13.01.2017, 20:27

Solange nicht klar ist, warum das Geld überhaupt geleistet wurde, ist auch unklar, ob für den Fragenden ein Grund zum Behaltendürfen besteht. Warum sollte jemand von einem Fehler profitieren dürfen, wenn er sich noch rückgängig machen lässt? Dies ist nur unter besonderen Umständen denkbar.

MaikGold  13.01.2017, 20:32
@Droitteur

Steht doch da:  wegen einer Gutschrift. Soll der Empfänger nun noch nach Erhalt des für ihn begünstigenden Briefes nachfragen, wie sich die Gutschrift konkret zusammen setzt?

Telefonisch hat man ihn ja entsprechend grünes Licht gegeben. Ob man das auch schriftlich getan hätte, ist anzuzweifeln. Demnach darf er es behalten. Wüsste nicht, was dagegen spricht?

Droitteur  13.01.2017, 20:40

Aus einer "Gutschrift" geht nicht der Rechtsgrund hervor. Es müsste klar sein, wenn es sich zB um eine Schenkung handelt. Denkbar ist etwa auch die Rückabwicklung eines Vertrages. Zudem kann die Erklärung auch wegen Irrtums anfechtbar sein. Möglicherweise nicht mehr. Der Grundgedanke bleibt jedoch, dass es nicht nötig ist, den Empfänger wegen eines umkehrbaren Fehlers zu begünstigen.

privatfoerster  13.01.2017, 23:07

Er kann auch zur Herausgabe der Leistung verpflichtet sein, denn aus welchem rechtlichen Grund hat er denn die Leistung erhalten?

§ 812 Herausgabeanspruch
(1) Wer durch die Leistung eines anderen oder in sonstiger Weise

auf dessen Kosten etwas ohne rechtlichen Grund erlangt, ist ihm zur
Herausgabe verpflichtet. Diese Verpflichtung besteht auch dann, wenn der rechtliche Grund später wegfällt oder der mit einer Leistung nach dem Inhalt des Rechtsgeschäfts bezweckte Erfolg nicht eintritt.

Lies dir bitte mal die Bedingungen durch zum Gewinnspiel. Wenn man etwas gewinnt, ist das Gewinnspiel an Regeln gebunden. Eine Gutschrift in Höhe von X ist nicht gleich einer Auszahlung als Barbetrag.

Ich habe seit Jahren als treuer H&M Kunde noch nie irgendwo ein Gewinnspiel in Höhe von 130) o.ä. gesehen.

Hast du irgendwann mal die 130€ zu viel an H&M überwiesen?

Ansonsten überweisen die dir auch nicht just for fun irgendwelches Geld.

Meine Vermutung ist eher, dass das ein Fake ist & du da an Abzocker o.ä. geraten bist.

privatfoerster  13.01.2017, 23:12

Es war auch kein Gewinnspiel:
"Sehr geherter hr .... Auf ihren Konto befinden sich 130 Euro Saldo
guthaben. Sie können das Guthaben einlösen aber auch das Geld abheben "

Sieht mir eher nach einer falsch verbuchten Rückzahlung aus.